Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.09.1964 - 4 U 34/64 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kfz-Zweitschlüssel im Handschuhfach; Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherer; Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1965, 32
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79
Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
Deshalb wird sogar angenommen, dass es grob fahrlässig ist, daher den Kaskoversicherer nach § 61 VVG von seiner Deckungspflicht für den Diebstahl des Wagens befreit, wenn Reserveschlüssel im Handschuhfach aufbewahrt werden, mögen auch Lenkradschloss und Wagentür verriegelt gewesen sein (OLG Nürnberg VersR 1965, 32; OLG Karlsruhe VersR 1976, 454, 455;… Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. V Anm. J 100 S. F 169;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. § 14 StVO Rdn. 20; Schmidt, DAR 66, 124, 129). - OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93
Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ
Dementsprechend wird es in der Rechtsprechung überwiegend als grob fahrlässiges Ermöglichen der Entwendung angesehen, wenn der im Handschuhfach deponierte Fahrzeugschlüssel von dem Kraftfahrzeugdieb entdeckt und benützt wird (vgl. BGH VersR 81, 40; OLG Nürnberg VersR 65, 32; OLG Zelle VersR 80, 425; OLG Hamm VersR 81, 724; OLG Frankfurt VersR 88, 1122). - BGH, 22.06.1971 - VI ZR 39/70
Pflicht des Halters eines Kfz zur Verhinderung unbefugter Benutzung; Begriff der …
In der Rechtsprechung ist ein Verstoß gegen diese Pflichten mehrfach als grobe Fahrlässigkeit gewertet worden (OLG Nürnberg VersR 1971, 311; OLG Hamm VersR 1971, 165; OLG Hamburg VersR 1970, 362; OLG Bremen VersR 1969, 524; OLG Köln VersR 1965, 1066; OLG Nürnberg VersR 1965, 32). - LG Hamburg, 09.02.1978 - 12 O 21/78 Diese ist darin zu sehen, daß der Kl. nach eigenen Angaben die Zweitschlüssel für das Fahrzeug im Handschuhfach aufbewahrte (vgl. OLG Nürnberg VersR 65, 32).
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