Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.02.1968 - 5 U 181/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1478
- MDR 1968, 758
- VersR 1968, 1045
Wird zitiert von ... (7)
- AG Weilheim, 14.12.1984 - 5 C 843/84 Im Wiederbeschaffungswert sind die Kosten gründlicher technischer Überprüfung sowie die Finanzierungskosten enthalten, nicht jedoch ein Risikozuschlag (vgl. BGH VersR 66, 830 = NJW 66, 1454 mit Anm. von H. W. Schmidt 66, 2159; OLG Celle VersR 68, 1045 = NJW 68, 1478).
- OLG Hamm, 17.12.1974 - 9 U 197/74 Der verbreiteten gegenteiligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz VersR 67, 984; OLG Celle VersR 68, 1045 und VersR 1973, 669; OLG Oldenburg VersR 1973, 379; OLG Frankfurt VersR 1973, 235; VersR 1973, 672 und VersR 1973, 675; OLG Schleswig.
- LG Aurich, 15.07.1970 - 3 S 50/70 Gibt der Geschädigte diesen Unfallwagen beim Kauf eines gleichartigen neuen Fahrzeugs in Zahlung, so darf er nicht auf der (für ihn wirtschaftlich vorteilhafteren) fiktiven Basis eines in Wirklichkeit nicht erlittenen Reparaturschadens abrechnen, sondern er kann grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungspreis für einen gleichwertigen (zwar nicht neuen, aber nur wenig gefahrenen) Wagen gleichen Typs verlangen, den Erlös für den Unfallwagen im Rahmen der Vorteilsausgleichung muß er sich anrechnen lassen (im Anschluß an OLG Celle VersR 68, 1045 = NJW 68, 1478, OLG Koblenz VersR 67, 984).
- OLG Celle, 16.04.1970 - 5 U 11/70 Nach dem Verkauf des beschädigten, unreparierten Fahrzeuges ist eine Schadenabrechnung nach der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Verkaufserlös vorzunehmen, es sei denn, daß eine Reparatur möglich, zumutbar und billiger gewesen wäre (OLG Celle VersR 68, 1045 = NJW 68, 1478).
- LG Hanau, 18.05.1971 - 2 S 48/71 Die Kammer trägt keine Bedenken, mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung die Zubilligung eines Wiederbeschaffungszuschlags auf den Zeitwert des Fahrzeugs wegen der mit dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Gebrauchtwagenhandel verbundenen Nachteile und Mehrkosten, die erforderlich sind, ein wirklich gleichwertiges Ersatzfahrzeug herauszufinden und zu erhalten, als gerechtfertigt anzusehen (vgl. z. B. BGH VersR 66, 831; OLG Oldenburg VersR 67, 566; OLG Hamm NJW 68, 993 = VersR 68, 675 (nur L); OLG Celle VersR 68, 1045 = NJW 68, 1478; OLG Oldenburg DAR 69, 17 = VersR 69, 431 (nur L); LG Hanau VersR 69.
- OLG Frankfurt, 10.03.1970 - 4 U 202/69 Die Erwägung, daß beim Ankauf eines gebrauchten KFZ mit verborgenen Mängeln zu rechnen sei, rechtfertigt die Zuerkennung eines besonderen Risikozuschlags nicht (vgl. BGH VersR 66, 830 = NJW 66, 1454; OLG Celle VersR 68, 1045); das mit dem Erwerb eines Gebrauchtwagens stets verbundene Risiko wird bei der Preisbemessung ausreichend berücksichtigt.
- OLG Nürnberg, 22.06.1973 - 1 U 107/72 Nach der Rechtsprechung des OLG Koblenz (VersR 67, 984) und des OLG Celle (VersR 68, 1045), der sich der Senat anschließt, scheidet daher eine abstrakte Schadenberechnung auf der Basis eines fiktiven Reparaturschadens aus, da der Kl. einen solchen tatsächlich nicht erlitten hat.
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