Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1967 - VI ZR 114/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Ersatz von Verdienstausfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Privatgrundstücks
Verfahrensgang
- BGH, 07.11.1967 - VI ZR 114/66
- BGH, 27.01.1987 - VI ZR 114/66
Papierfundstellen
- VersR 1968, 68
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51
Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers
Auszug aus BGH, 07.11.1967 - VI ZR 114/66
Hat nach alledem, wie das Berufungsgericht mit Recht annimmt, die Rechtsvorgängerin der Beklagten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, so steht dem Kläger auch kein Ersatzanspruch aus Vertragsverletzung zu; denn die vertragliche Verpflichtung, den Arbeitsplatz des Klägers im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren von Gefahren freizuhalten (vgl. BGHZ 5, 62), deckt sich im vorliegenden Falle nach Umfang und Inhalt mit der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
- AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11
Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer …
Zu berücksichtigen ist, dass es sich nicht um einen Gehweg im öffentlichen Verkehrsraum, sondern um eine Zuwegung auf einem Privatgrundstück gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 07.11.1967 - VI ZR 114/66, VersR 1968, 68). - LG Köln, 23.11.1988 - 7 S 304/88 Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich grundsätzlich nach der Intensität des zu erwartenden Verkehrs (vgl. BGH, VersR 66, 684; 68, 68 ..).
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