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| BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückgriff - Sozialversicherungsträger - Tod des Schuldners - Erben
Papierfundstellen
- NJW 1972, 583
- MDR 1972, 507
- VersR 1972, 270
- DB 1972, 636
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62
Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten
Auszug aus BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
Die Revision meint, das Berufungsgericht Ba be rechtsirrig die Vorschrift des § 67 Abs. 2 W G im Rahmen des § 640 RVO nicht entsprechend angewandt (vgl. dazu das Urteil des BGH vom 11. Februar 1964 - VI ZR 271/62 - BGHZ 41" 79, das eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen des § 1542 RVO für erforderlich erachtet hat). - BGH, 28.09.1971 - VI ZR 216/69
Pflicht des Sozialversicherungsträgers zum Verzicht auf die Durchsetzung des …
Auszug aus BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, daß, wie der Senat inzwischen entschieden hat (Urteil vom 28. September 1971 - VI ZR 216/69 - zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt), der Entschluß des Sozialversicherungsträgers zur Rückgriffnahme nicht in sein Belieben, sondern in sein in gewissem Umfang gerichtlich nachprüfbares pflichtgemäßes Ermessen gestellt ist. - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 36/68
Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls - Einordnung des Anspruchs als …
Auszug aus BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
1. Bas Berufungsgericht geht von einer grundsätzlichen Haftung der Beklagten als Erbin ihres Ehemannes, in dessen Person die Klagforderung entstanden ist, aus« Es nimmt dabei auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats Bezug (Urteil vom 7 November 1967 - YersR 1968, 64, 65), wonach der Anspruch aus § 640 RYO in erster Linie den Zweck hat, die privilegierte Haftung in §§ 636, 637 RYO einigermaßen auszugleichen und die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherer zu erhalten, wobei die erzieherische Punktion der Vorschrift demgegenüber zurücktritt« Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Rückgriffsschuld aus § 640 RYO eine Nachlaßverbindlichkeit sei, stimmt in der Tat mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (vgl« Senatsurteil vom 29« Oktober 1968 - VI ZR 169/67 - YersR 1969, 77)« Inzwischen hat der Senat diese Rechtsprechung in einem weiteren Urteil (vom 24« Juni 1969 - VI ZR 36/68 - YersR 1969, 848) bestätigt« Die Ausführungen der Revision und von Becker (Kraftverkehrshaftpfliohtsohäden, 9« Aufl« S« 196) geben keinen Anlaß, hiervon abzugehen« Entgegen der Meinung der Revision läßt sich insoweit nichts daraus herleiten, daß der Gesetzeswortlaut nur die Unfallver antwortlichen als Schuldner erwähnt. - BGH, 29.10.1968 - VI ZR 169/67
Voraussetzungen für die Abgrenzung zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - …
Auszug aus BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
1. Bas Berufungsgericht geht von einer grundsätzlichen Haftung der Beklagten als Erbin ihres Ehemannes, in dessen Person die Klagforderung entstanden ist, aus« Es nimmt dabei auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats Bezug (Urteil vom 7 November 1967 - YersR 1968, 64, 65), wonach der Anspruch aus § 640 RYO in erster Linie den Zweck hat, die privilegierte Haftung in §§ 636, 637 RYO einigermaßen auszugleichen und die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherer zu erhalten, wobei die erzieherische Punktion der Vorschrift demgegenüber zurücktritt« Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Rückgriffsschuld aus § 640 RYO eine Nachlaßverbindlichkeit sei, stimmt in der Tat mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (vgl« Senatsurteil vom 29« Oktober 1968 - VI ZR 169/67 - YersR 1969, 77)« Inzwischen hat der Senat diese Rechtsprechung in einem weiteren Urteil (vom 24« Juni 1969 - VI ZR 36/68 - YersR 1969, 848) bestätigt« Die Ausführungen der Revision und von Becker (Kraftverkehrshaftpfliohtsohäden, 9« Aufl« S« 196) geben keinen Anlaß, hiervon abzugehen« Entgegen der Meinung der Revision läßt sich insoweit nichts daraus herleiten, daß der Gesetzeswortlaut nur die Unfallver antwortlichen als Schuldner erwähnt. - BGH, 22.01.1969 - IV ZR 547/68
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fahrt mit …
Auszug aus BGH, 23.11.1971 - VI ZR 148/70
Die Beklagte hat keine Umstände vorgetragen, aus denen sich nach billigem Ermessen die Unstatthaftigkeit des Rückgriffs ergeben würde, zumal davon auszugehen ist, daß sie den Schutz einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung genießt (vgl. BGH Urt. vom 22. Januar 1969 - IV ZR 547/68 - VersR 1969, 363).
- OLG Hamm, 18.04.1975 - 13 U 104/74
Erstattung von Aufwendungen infolge eines Arbeitsunfalls; Begriff der groben …
(vgl. BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] = NJW 53, 1139; BGH VersR 67, 909; 72, 145; 72, 270; 74, 569).
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