Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.08.1973 - 20 U 65/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 1133
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 08.10.1985 - VI ZR 138/84
Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs von Ansprüchen gegen den in häuslicher …
Dies trifft schon für die haftungsrechtliche Verantwortung nach § 823 Abs. 1 BGB nicht zu, da dort das Leben und die körperliche Unversehrtheit als zwei verschiedene Rechtsgüter aufgeführt sind, die jedes für sich verletzt werden können (OLG Celle VersR 1970, 314, 315; OLG Hamm VersR 1973, 1133, 1134 f; vgl. auch BGH…, Urteil vom 26. Mai 1971 aaO). - BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80
Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung
Diese Ausführungen entsprechen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der herrschenden Meinung (…BGH Urt. v. 26. März 1956 = II ZR 209/54 = VersR 1956, 283; OLG Hamm Urt. v. 24. August 1973 = 20 U 65/73 = VersR 1973, 1133, 1134; Bruck/Möller/Johannsen Bd. IV Anm. G 271). - OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 48/05
Kein Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Verletzung aus tätlicher …
So hat die Rechtsprechung zum Beispiel bereits entschieden, dass keine "Beschäftigung" vorliegt bei der Flucht vor der Polizei (OLG Saarbrücken, VersR 2002, 351; OLG Koblenz, VersR 1996, 444) oder der Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung (Senat, VersR 1973, 1133; vgl. auch OLG Köln, VersR 1994, 339 unter 2).
- OLG Hamm, 23.11.1984 - 20 U 187/84
Versicherungsschutz bei einem Selbstmord; Versicherungsleistung für die …
Erforderlich ist dafür, daß die schadenstiftende Handlung im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigung erfolgt, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist (Prölss-Martin, nach §§ 149 ff. VVG, nach § 11 AHB, Anm. 3; Bruck-Möller-Johannsen, Anm. G 271; BGH VersR 56, 283; 81, 271/3; OLG Hamm, VersR 73, 1133; 79, 175; 81, 122; 82, 565). - OLG Frankfurt, 18.07.2008 - 7 U 56/07
BOX-Haftpflichtversicherung: Ungewöhnliche Beschäftigung bei Überprüfung eines …
Die schadensstiftende und Haftpflichtansprüche auslösende Handlung lag im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherungsnehmers, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich gewesen ist und deshalb im erhöhten Maße die Gefahr des Eintritts von Versicherungsfällen schaffte (vgl. BGH Versicherungsrecht 1956, 283; OLG Hamm Versicherungsrecht 1973, 1133; OLG Hamm Versicherungsrecht 1982, 565f). - OLG Hamm, 07.11.1984 - 20 W 55/84
Bindungswirkung; Haftpflichtprozeß; Verletzungsvorsatz; Vorsatz; …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (VersR 1975, 557; 1980, 8915) und auch des Senats (VersR 1973, 1133; 1982, 641) muß dazu. - OLG Hamm, 16.05.1984 - 20 U 387/83
Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung für Schäden im Zusammenhang mit …
Rn. 55 Es kann offen bleiben, ob die Gefahr, die sich in dem zum Haftpflichtanspruch führenden Ereignis verwirklicht hat, dem beruflichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. dazu BGH VersR 81, 272; Senat VersR 80, 1037, 79, 179 und 73, 1133).
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