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| AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72 |
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Papierfundstellen
- VersR 1973, 1154
- VersR 1973, 954
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 09.12.1977 - 20 W 814/77
Auszug aus AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72
Auch dies hat seine Tätigkeit erleichtert." Ebenso hat das OLG Frankfurt am Main VersR 1978, 573 (Urt. v. 09.12.1977 (20 W 814/77)) entschieden: Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGebO ist anzunehmen bei einem einheitlichen Auftrag, einem gemeinsamen Rahmen, in dem der Rechtsanwalt für die verschiedenen Auftraggeber tätig wird, sowie einem inneren Zusammenhang der Gegenstände.
- LAG Nürnberg, 21.03.2002 - 7 Ta 43/02
Gegenstandswert bei von mehreren Klägern gegen dieselbe beklagte Partei …
-- mehrere Unfallopfer aus demselben Verkehrsunfall unterschiedliche Schadenersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld) geltend machen (…Göttlich/Mümmler, a.a.O., Seite 54; AG München, VersR 73, 954). - AG Göttingen, 12.03.1980 - 21 C 29/80
Rechtsanwaltskosten; Besprechungsgebühr; Sachbezogenes Gespräch
Für die Bejahung eines sachbezogenen Gesprächs ist eine streitige Erörterung notwendig, in der Argumente und Gegenargumente ausgetauscht werden (LG Berlin VersR 71, 726; AG München VersR 73, 954;… Riedel/ Sußbauer, BRAGebO 4.Aufl. 1978 § 118 Anm. 24 i.A. an LG Berlin aaO). - AG Schwäbisch Gmünd, 21.10.1988 - 4 C 1200/88 Verfolgt ein Rechtsanwalt neben Ansprüchen des Unfallgeschädigten auf Ersatz von Arzt- und Krankenhauskosten zugleich auch Ansprüche des am Unfall beteiligten Kfz-Halters auf Ersatz von Fahrzeugschäden, so handelt es sich, obwohl beide Ansprüche aus demselben Ereignis herrühren, nicht um "dieselbe Angelegenheit" i. S. des § 6 Abs. 2 BRAGebO (a. A. AG München VersR 1973, 1154).
- AG Köln, 16.01.1976 - 112 C 1705/75 Es ist nicht erforderlich, daß gegensätzliche Standpunkte vertreten werden (so Schmidt in dem Nachschlagewerk "Kostenrechtsprechung" in seiner Anmerkung Nr. 14 zu § 118 Abs. 1 Ziffer 2 BRAGO zu einer abweichenden Entscheidung des Amtsgerichts München, abgedruckt in Versicherungsrecht 1973, S. 954).
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