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| BGH, 20.09.1973 - II ZR 137/72 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweis - Anscheinsbeweis - Radarfahrt - Radarschiffer-Zeugnis - Schlechte Sicht - Schiffskollision - Fortsetzung der Fahrt
Papierfundstellen
- MDR 1974, 213
- VersR 1974, 158
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.1973 - II ZR 31/72
Radarfahrt auf dem Rhein
Auszug aus BGH, 20.09.1973 - II ZR 137/72
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. das zum Abdruck in BGHZ vorgesehene Urteil v. 20.9, 73 - II ZR 31/72) muß ein Fahrzeug, das für die Fahrt mit Radar nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist oder dessen Führung kein Radarschiffer-Zeugnis besitzt, - wie ein Nichtradarfahrer - die Geschwindigkeit herabsetzen oder die Fahrt einstellen, wenn dies nach der optischen Sicht geboten ist. - BGH, 21.11.1968 - II ZR 188/66
Kollision zweier Motorschiffe auf dem Rhein - Anspruch auf Ersatz gezahlter …
Auszug aus BGH, 20.09.1973 - II ZR 137/72
Bei einem Verstoß gegen das die Vermeidung von Kollisionen bezweckende Verbot des § 80 Nr. 3 S. 1 RheinSchPolVO 1954 würde aber ein Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß der Bergzug infolge der fehlerhaften Fortsetzung der Fahrt mit dem Talzug kollidiert ist (BGH, Urt. v. 21.11.68 - II ZR 188/66 - LM Nr. 37 zu RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 = VersR 1969, 181, 182).
- BGH, 19.12.1988 - II ZR 29/88
Schadensersatzansprüche bei Havarie von Binnenschiffern bei unsichtigem Wetter
Das Berufungsgericht hat deshalb mit Recht angenommen, daß ein Anscheinsbeweis zu Gunsten der Klägerin dahin streitet, daß es durch die schuldhaft fehlerhafte Fortsetzung der Fahrt seitens des MTS "M." zu der Kollision mit dem MS "O. S." gekommen ist (vgl. Senatsurt. v. 20. September 1973 - II ZR 137/72, LM RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 Nr. 63 und v. 13. Januar 1986 - II ZR 55/87, VersR 1986, 546). - OLG Köln, 10.11.1989 - 2/89 Aus der Tatsache, daß ein Schiffer bei unsichtigem Wetter die Fahrt fortsetzt, ohne im Besitz eines Radarpatents zu sein, kann allgemein nach dem Beweis des ersten Anscheins gefolgert werden, daß ihn ein Verschulden trifft, wenn es zu einer Kollision kommt (vgl. BGH VersR 89, 608; 86, 546; 74, 158).
- BGH, 13.01.1986 - II ZR 77/85
Kollision von zwei Tankern auf dem Rhein bei unsichtigem Wetter - Steuermann ohne …
Infolgedessen verstieß die Weiterfahrt des MTS "L." gegen § 6.30 Nr. 2 RheinSchPolVO in der zur Unfallzeit geltenden Fassung v. 15. Juni 1981 - BGBl. I 497 Anlagenband I. Danach streitet, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, zu Gunsten der Klägerin ein Anscheinsbeweis dahin, daß es durch die schuldhaft fehlerhafte Fortsetzung der Fahrt seitens des Beklagten zu 2 zur Kollision mit MTS "E. 1" gekommen ist (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1968 - II ZR 188/66, LM RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 Nr. 37 = VersR 1969, 181, 182; Senatsurt. v. 20. September 1973 - II ZR 137/72, LM a.a.O. Nr. 63 = VersR 1974, 158, 159).
- OLG Köln, 31.10.1989 - 3 U 161/89 Aus der Tatsache, daß ein Schiffer bei unsichtigem Wetter die Fahrt fortsetzt, ohne im Besitz eines Radarpatents zu sein, kann allgemein nach dem Beweis des ersten Anscheins gefolgert werden, daß ihn ein Verschulden trifft, wenn es zu einer Kollision kommt (vgl. BGH VersR 89, 608; 86, 546; 74, 158).
- BGH, 17.12.1973 - II ZR 19/72
Fahrwasser - Liegeplatz - Stilliegen - Unsichtiges Wetter - Konkurrenzen
In einem derartigen Falle streitet aber gegen den Beklagten ein Anscheinsbeweis dahin, daß sein objektiv fehlerhaftes Verhalten auch schuldhaft war (…BGH, Urt. v. 21.11.68 - II ZR 188/663), LM Nr. 37 zu RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 = VersR 1969, 181, 182; vgl. außerdem BGH, Urt. v. 20.9.73 - II ZR 137/72, VersR 1974, 158, 159). - OLG Köln, 06.08.1999 - 3 U 175/98
Beweisaufnahme für einen möglichen Anspruch eines Werkunternehmers gegen den …
Allerdings ist ein Anscheinsbeweis zulasten dessen, der kein Radarschifferpatent hat und trotz geringer Sicht die Fahrt nicht einstellt, dafür anzunehmen, dass eine dann stattgefundene Kollision infolge fehlerhafter Fortsetzung der Fahrt passiert ist (vgl. BGH VersR 74, 158). - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 03.10.1997 - 363 Z - 11/97 (BGH VersR 1974, 158 = ZfB 1974, 17 ; BGH VersR 1986, 546 ; 1989, 608 ; 1991, 1257 ; Bemm/v. Waldstein, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung, § 633 Rdn 23).
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 03.10.1997 - 362 Z - 10/97 (BGH VersR 1974, 158 = ZfB 1974, 17 ; BGH VersR 1986, 546 ; 1989, 608 ; 1991, 1257 ; Bemm/v. Waldstein, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung, § 633 Rdn 23).
- OLG Köln, 26.10.1990 - 3 U 222/89 Aus der Tatsache, daß ein Schiffer bei unsichtigem Wetter die Fahrt fortsetzt, ohne im Besitz eines Radarpatents zu sein, kann allgemein nach dem Beweis des ersten Anscheins gefolgert werden, daß ihn ein Verschulden trifft, wenn es zu einer Kollision kommt (vgl. BGH VersR 89, 608; 86, 546; 74, 158).
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