Rechtsprechung
| OLG München, 22.04.1975 - 4 U 253/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 1000
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
Culpa in contrahendo
Rn. 7 Wenn bewiesen ist, daß ein Kunde eines Geschäfts auf einem Obst- oder Gemüserest ausgerutscht ist, wird von der Rspr. unmittelbar daraus der Schluß gezogen, der Betreiber des Geschäfts habe objektiv seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da derartige Gefahrenstellen sich in stark frequentierten Geschäftsräumen nicht befinden dürfen (OLG München VersR a.a.O. u. VersR 1976, 1000; OLG Hamm VersR 1983, 43;… OLG Schleswig a.a.O. 797; so wohl auch OLG Köln NJW 1972, 1050 = VersR 1972, 1148).Rn. 14 bb) Neben dem Bestehen einer allgemeinen und ausreichenden Anordnung betreffend die Reinigung der besonders gefährdeten Abteilungen des Geschäfts müßte die Beklagte desweiteren beweisen, daß diese Anordnung am Unfalltag auch praktiziert worden ist, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, etwa weil das Blatt erst nach dem letzten Reinigungsgang kurz vor dem Erscheinen der Klägerin auf den Boden gefallen ist (OLG München VersR 1976, 1000;… OLG Hamm a.a.O.; vgl auch OLG Köln -11. ZS- OLGR 1995, 128 = VersR 1995, 356 = NJW-RR 1995, 861).
- OLG Köln, 19.10.1994 - 11 U 78/94
Verkehrssicherungspflicht in der Gemüseabteilung eines SB-Ladens - …
Da jedoch eine absolute Sicherheit in Selbstbedienungsgeschäften praktisch nicht erreicht werden kann, dürfen von den sicherungspflichtigen Inhabern nur die den Umständen nach möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen verlangt werden (OLG München VersR 76, 1000; OLG Hamm, VersR 83, 43), also nicht die ununterbrochene Kontrolle des Fußbodens auf durch Nachlässigkeit von Personal oder Kunden geschaffene Gefahrenstellen, wohl aber Kontrolle und Reinigung der hierfür anfälligen Bereiche in angemessenen kurzen zeitlichen Abständen. - OLG Hamm, 26.10.1981 - 13 U 153/81
Salatblatt - PVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § …
Damit steht die objektive Pflichtwidrigkeit (vgl. OLG München VersR 1976, 1000) fest. - LG Aachen, 16.10.1986 - 8 O 375/86 Jedoch kann nicht ein Schutz des Publikums vor jeder erdenklichen Gefahr verlangt werden; der Kaufhausinhaber muß nur diejenige zumutbare Sicherung schaffen, die man bei Berücksichtigung der [jeweiligen] Verhältnisse allgemein erwarten darf (vgl. OLG Hamm, MDR 79, 1022; OLG München, VersR 76, 1000).
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Rechtsprechung
| LG Ellwangen/Jagst, 29.09.1975 - I S 22/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 1000
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