Rechtsprechung
| BayObLG, 20.10.1975 - 2 Z 67/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 33
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 17.01.1984 - 3 U 100/82 Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist, d. h. wenn dasjenige nicht beobachtet worden ist, was im Einzelfall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH in NJW 80, 888; BGHZ 10, 16; BayObLG VersR 76, 33; OLG Stuttgart VersR 68, 954).
Ob das fehlende Bewußtsein der Gefährlichkeit des eigenen Tuns grobe Fahrlässigkeit in der Regel ausschließt - so OLG Oldenburg VersR 78, 348; KG VersR 75, 1041; OLG Stuttgart VersR 68, 953; Palandt-Heinrichs, 41. Aufl. § 277 Anm. 2 oder nicht (BayObLG VersR 76, 33; OLG Köln VersR 78, 154) läßt der Senat dahingestellt.
- BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77
Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers …
Die Revision beruft sich ebenso wie Martin (VersR 1976, 34) auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts VersR 1976, 33. - OLG Saarbrücken, 20.11.1981 - 3 U 162/80
Vorwurf grober Fahrlässigkeit; Kreuzung; Einfahren bei Rotlicht
Grobe Fahrlässigkeit setzt aber weiter voraus, daß der Verkehrsverstoß auch subjektiv nicht entschuldbar ist, also auch persönlich ein schwerer Schuldvorwurf gerechtfertigt ist (vgl. BGH VersR 1970, 568; 1972, 171, 877, 944; 1977, 465; BayObLG VersR 1976, 33).
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