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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.1978 - 4 U 201/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3464
OLG Düsseldorf, 17.01.1978 - 4 U 201/77 (https://dejure.org/1978,3464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1978 - 4 U 201/77 (https://dejure.org/1978,3464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1978 - 4 U 201/77 (https://dejure.org/1978,3464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1694
  • VersR 1978, 638
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 10.10.1988 - 6 U 136/87

    30000 DM Schmerzensgeld

    Dazu genügt aber nicht schon eine ihrer Art nach arbeitnehmerähnliche Tätigkeit (vgl. BSG, NJW 1973, 1821 und OLG Düsseldorf, VersR 1978, 638, Urteil vom 17.01.1978 - 4 U 201/77).
  • OLG München, 22.01.1979 - 9 W 2150/78

    Bewilligung des Armenrechts

    Die aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 10.3.1978 (NJW 78, 1203) und dem Aufsatz von Sanftleben (VersR 78, 638) abgeleitete Ansicht des Landgerichts, daß die Haftung des Beklagten als Krankenhausträger gemäß §§ 559 Abs. 1 Nr. 17 a , 636 RVO deshalb grundsätzlich ausgeschlossen sei, weil sich bei der durchgeführten Angiographie mit ihren Folgeschäden während der stationären Krankenhausbehandlung des bei der DAK gesetzlich gegen Krankheit versicherten Antragstellers um einen "Arbeitsunfall" handle, der nur Ansprüche gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach der RVO auslöse, wird im Ergebnis nicht aufrecht erhalten werden können.
  • OLG Koblenz, 07.10.1982 - 5 U 233/82

    Anspruch eines Unternehmers auf Ersatz für nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) …

    Zu verlangen ist nur, daß der Versicherte in das Unternehmen eingegliedert ist, also dem Versicherten gegenüber eine Weisungsbefugnis und Fürsorgepflicht des Unternehmers bestehen, während es nicht darauf ankommt, ob der Versicherte im Rahmen eines vertraglich begründeten Beschäftigungsverhältnisses tätig wird oder seine Tätigkeit aus Gefälligkeit ausübt, und ob es sich um eine nur vorübergehende Tätigkeit handelt (vgl. BGH VersR 1980, 578; siehe dazu auch OLG Düsseldorf NJW 1978, 1694 = VersR 1978, 638).
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