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Weitere Entscheidung unten: LG München I, 12.02.1981

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,823
BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,823)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1982 - IVa ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,823)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1982 - IVa ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer Wohngebäudeversicherung - Erhöhung der Brandgefahr bei einem leerstehenden Wohngebäude - Übernahme eines Versicherungsverhältnisses durch einen Erwerber bei einem Eigentumswechsel - Unterschlupf oder ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Brandgefahr durch Leerstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 651
  • DNotZ 1982, 364 (Ls.)
  • VersR 1982, 466
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.01.1943 - VI (VII) 95/42

    1. Über die Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 39 VVG. und das Zugehen …

    Auszug aus BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80
    Der Übergang des Versicherungsverhältnisses auf den Kläger erfolgte in der "Rechtslage", in der es sich zwischen der Voreigentümerin und der Beklagten im Zeitpunkt des Überganges befand (…Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl. § 69 Anm. 64;… Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. § 69 Anm. 4;… Wussow, Feuerversicherung, 2. Aufl., § 11 AFB Anm. 9; Bruck, Das Privatversicherungsrecht, S. 577; Kisch, Handbuch des Privatversicherungsrechts, Bd. III, S. 295; ferner RGZ 170, 285, 290).
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …

    (2) Soweit es um den Brand eines Gebäudes geht, begründet zunächst alleine das Leerstehen eines Gebäudes noch keine relevante Erhöhung der Brandgefahr (BGH, VersR 1982, 466.

    Anders liegt es dagegen, wenn zu dem Leerstehen weitere Umstände hinzu kommen, insbesondere die unbeobachtete Lage außerhalb des Ortes, eine seit dem Auszug der letzten Nutzer erheblich verstrichene Zeit sowie ein nach außen offenkundig verwahrloster Zustand, insbesondere bezüglich nicht mehr ordnungsgemäß funktionierender Türen und Fenster (BGH, VersR 1982, 466.

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZR 3/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter wegen eines Brandschadens; …

    Der Beklagte hätte daher dem Versicherer den Leerstand des Gebäudes, der während der Zwangsverwaltung eingetreten ist, als gefahrerhöhenden Umstand anzeigen müssen (vgl. § 27 Abs. 2 VVG; BGH, Urt. v. 13. Januar 1982 - IVa ZR 197/80, VersR 1982, 466, 467).
  • OLG Schleswig, 21.07.2025 - 16 U 64/24

    Wohngebäudeversicherung: Leistungskürzung wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

    Eine Erhöhung der Brandgefahr kann erst dann bejahen sein, wenn zu dem Leerstehen weitere Umstände hinzukommen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Januar 1982, IVa ZR 197/80, juris Rn. 7).

    Denn jedenfalls bei dem Zusammentreffen solcher Umstände muss davon ausgegangen werden, dass die Brandgefahr erhöht ist, weil das Gebäude zu einem Unterschlupf oder Anziehungspunkt für Wohnsitzlose werden kann, die erfahrungsgemäß mit fremdem Eigentum sorglos umgehen, und weil es auch in erhöhtem Maße einer mutwilligen oder fahrlässigen Brandstiftung durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene ausgesetzt ist (grundlegend BGH, Urteil vom 13. Januar 1982, IVa ZR 197/80, juris Rn. 7).

  • OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07

    Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden …

    Hierbei wird das Versicherungsverhältnis von dem Erwerber in der Lage übernommen, in der es sich zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels befindet (BGH VersR 1982, 466;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 69 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der …

    Rn. 33 Im übrigen würde das Leerstehen des Gebäudes für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr bewirken (BGH VersR 82, 466; 90, 779; Senat VersR 87, 397).

    Der BGH (VersR 82, 466) hat eine solche Gefahrerhöhung bejaht, wenn das Gebäude unbeobachtet in beträchtlicher Entfernung vom Ortsrand liegt, seit dem Auszug der letzten Bewohner erhebliche Zeit verstrichen ist und durch Verwahrlosung des Gebäudes das Leerstehen offenbart wird.

  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der …

    Für die Feuerversicherung hat der Senat ausgesprochen, daß das Leerstehen von Wohngebäuden in geschlossenen Ortsteilen nicht ohne weiteres eine Gefahrerhöhung im Hinblick auf das Entstehungsrisiko darstelle (Senatsurteil vom 13.1.1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89

    Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß das Leerstehen eines Gebäudes in der Feuerversicherung keineswegs immer eine Gefahrerhöhung bedeutet; es entstehen dadurch zwar manche neue Gefahrenquellen, andere kommen dagegen in Wegfall (vgl. Urteil vom 13. Januar 1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466 für leerstehende Wohngebäude; Urteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 162/75 - VersR 1976, 825).
  • OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05

    Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines …

    Dies folgt auch nicht etwa aus dem von der Berufung angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.1982 (VersR 1982, 466).
  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung; …

    Denn jedenfalls bei dem Zusammentreffen solcher Umstände muss davon ausgegangen werden, dass die Brandgefahr erhöht ist, weil das Gebäude zu einem Unterschlupf oder Anziehungspunkt für Wohnsitzlose werden kann, die erfahrungsgemäß mit fremdem Eigentum recht sorglos umgehen, und auch in erhöhtem Maße einer mutwilligen oder fahrlässigen Brandstiftung durch Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 13.01.1982 - IVa ZR 197/80, Rn. 7 juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der …

    Nicht jedes Leerstehen einer Wohnung stellt allerdings eine Gefahrerhöhung - noch dazu für eine andere in dem Anwesen enthaltene Wohnung - in Bezug auf jede versicherte Gefahr dar (BGH, Urt.v. 13.1.1982 - IVa ZR 197/80 - VersR 1982, 466).
  • LG Köln, 02.11.1998 - 24 O 27/98

    Neuwertversicherung von Wohngebäuden gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden …

  • OLG Hamm, 08.11.1985 - 20 U 18/85
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen …

  • OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04

    Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88

  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 18/82

    Rechtsstellung des Käufers eines Kraftfahrzeuges bei Verursachung eines Unfalls

  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98

    Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes und Nichtentleeren der Leitungen

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 30/97

    Gefahrerhöhung in der Gebäudeversicherung; Versicherung; Wohngebäudeversicherung; …

  • OLG Karlsruhe, 07.11.1996 - 12 U 166/96

    Ausgestaltung der versicherungsvertragsrechtlichen Leistungsfreiheit einer …

  • OLG Hamm, 14.08.1985 - 20 U 407/84

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen der Nichtanzeige der Veräußerung durch …

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Rechtsprechung
   LG München I, 12.02.1981 - 29 O 5257/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,18195
LG München I, 12.02.1981 - 29 O 5257/79 (https://dejure.org/1981,18195)
LG München I, Entscheidung vom 12.02.1981 - 29 O 5257/79 (https://dejure.org/1981,18195)
LG München I, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 29 O 5257/79 (https://dejure.org/1981,18195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 466
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