Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.03.1983 - 5 U 141/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1121
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.03.1983 - 20 W 94/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Allgemeine Versicherungsbedingungen; Nachweis; Berufsunfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Amtsärtzliches Attest; Klageerhebung; Klage; Kostenerstattung; Leistung; Kosten; Gutachten; Sachverständigengutachten
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1121
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.12.1982 - 20 U 131/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 1121
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.12.1982 - 20 U 131/79
Da in der Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistung (Rechtsschutz und Haftpflichtbefreiung) nur verlangt werden kann, wenn gegen den VN Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, ist für den Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 VVG nicht auf die Kenntnis vom Versicherungsfall oder auf die Schadenkenntnis, sondern allein auf die Inanspruchnahme durch einen Dritten abzustellen (OLG Hamm VersR 1978, 78; 1978, 809; BGH VersR 1979, 1117). - OLG Hamm, 23.02.1977 - 20 U 98/76
Autodiebstahl; Wiederbeschaffung; Preisnachlaß; Verwandschaftsrabatt; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.12.1982 - 20 U 131/79
Da in der Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistung (Rechtsschutz und Haftpflichtbefreiung) nur verlangt werden kann, wenn gegen den VN Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, ist für den Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 VVG nicht auf die Kenntnis vom Versicherungsfall oder auf die Schadenkenntnis, sondern allein auf die Inanspruchnahme durch einen Dritten abzustellen (OLG Hamm VersR 1978, 78; 1978, 809; BGH VersR 1979, 1117). - OLG Hamm, 14.12.1977 - 20 U 248/76
Auszug aus OLG Hamm, 22.12.1982 - 20 U 131/79
Da in der Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistung (Rechtsschutz und Haftpflichtbefreiung) nur verlangt werden kann, wenn gegen den VN Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, ist für den Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 VVG nicht auf die Kenntnis vom Versicherungsfall oder auf die Schadenkenntnis, sondern allein auf die Inanspruchnahme durch einen Dritten abzustellen (OLG Hamm VersR 1978, 78; 1978, 809; BGH VersR 1979, 1117).
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