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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5128
OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84 (https://dejure.org/1984,5128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.1984 - 20 U 25/84 (https://dejure.org/1984,5128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 1984 - 20 U 25/84 (https://dejure.org/1984,5128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Entwendung; Diebstahl; Leistungsfreiheit; Vorsatz; Reisegepäck; Reisegepäckschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84
    Auch wenn sich der Versicherungsnehmer nicht auf einen typischen Geschehensablauf und damit auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises stützen kann, sondern auf einen Anzeichenbeweis angewiesen ist, genügt es im Normalfall, wenn sich aus den festgestellten Beweisanzeichen das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (BGH VersR 77, 610, VersR 84, 29 ff).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84
    Auch wenn sich der Versicherungsnehmer nicht auf einen typischen Geschehensablauf und damit auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises stützen kann, sondern auf einen Anzeichenbeweis angewiesen ist, genügt es im Normalfall, wenn sich aus den festgestellten Beweisanzeichen das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Deutlichkeit erschließen läßt (BGH VersR 77, 610, VersR 84, 29 ff).
  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 10/76

    Beweispflichtigkeit hinsichtlich des Verlusts eines Fahrzeuges und dessen …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84
    Rn. 50 Die Meldung des angeblichen Diebstahls bei der Polizei genügt als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht (BGH VersR 77, 368 und 78, 733).
  • OLG Hamm, 01.07.1981 - 20 U 250/80
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84
    Eine derartige Frage ist in der Reisegepäckversicherung sachdienlich (Senat, Urteil vom 1. Juli 1981, VersR 82, 695).
  • OLG Hamm, 22.02.1974 - 20 U 299/73
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84
    Allerdings werden in der Diebstahlversicherung an den dem Versicherungsnehmer obliegenden Beweis des Diebstahls im allgemeinen keine großen Anforderungen gestellt (z.B. Senat, VersR 75, 749 ff).
  • OLG Hamm, 27.06.1984 - 20 U 31/84
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.1984 - 20 U 25/84
    Die in der Schadensanzeige vorgedruckte Frage nach Vorschäden beantwortete der Kläger mit: "Ja, 1978." Die Klage des Klägers auf Bezahlung dieses Schadens ist abgewiesen worden, seine Berufung ist durch Urteil des Senats vom 27. Juni 1984 zurückgewiesen worden (20 U 31/84).
  • OLG Köln, 21.01.1997 - 9 U 65/96

    Leistungsfreiheit bei offengelassenen Fragen in der Schadensanzeige, …

    Rn. 15 Zwar beruft sich das Landgericht zutreffend auf ältere Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Köln (r + s 90, 43, 44) und des OLG Hamm (VersR 85, 387), wonach auch die Nichtbeantwortung von Fragen in der Schadenanzeige eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit darstellen kann.
  • LG Essen, 16.04.2002 - 12 O 604/00
    Entgegen früherer Rechtsprechung (auch OLG Hamm, Versicherungsrecht 1985, 387), kommt die Leistungsfreiheit des Versicherers beim Offenlassen von Fragen nur dann in Betracht, wenn der Versicherer Nachfrage stellt und der Versicherungsnehmer auch darauf nicht reagiert (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 1996, 53; OLG Köln, OLGR 1997, 208).
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