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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.10.1983

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16064
BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84 (https://dejure.org/1985,16064)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - IVa ZR 99/84 (https://dejure.org/1985,16064)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - IVa ZR 99/84 (https://dejure.org/1985,16064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Versicherungsbedingungen - Tagegeldversicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 536
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80

    Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84
    Schließt der Versicherungsnehmer entgegen den Versicherungsbedingungen eine weitere Tagegeldversicherung ohne Einwilligung des Versicherers ab, so ist auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 79, 6) der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt mit der Folge, daß er ab deren Wirksamwerden und der damit eintretenden Vertragsbeendigung nicht mehr zu Leistungen für die Zukunft verpflichtet ist (insoweit grundsätzlich übereinstimmend mit BGH, Urteil vom 28. April 1971, IV ZR 174/69 = NJW 1971, 1891; der dort aufgrund der besonderen Umstände jenes Falles festgestellte Rechtsmißbrauch des Versicherers ist im vorliegenden Fall nicht gegeben).
  • BGH, 28.04.1971 - IV ZR 174/69

    Weiterer Versicherungsvertrag - Krankentagegeld - Fristlose Kündigung - …

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 99/84
    Schließt der Versicherungsnehmer entgegen den Versicherungsbedingungen eine weitere Tagegeldversicherung ohne Einwilligung des Versicherers ab, so ist auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 79, 6) der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt mit der Folge, daß er ab deren Wirksamwerden und der damit eintretenden Vertragsbeendigung nicht mehr zu Leistungen für die Zukunft verpflichtet ist (insoweit grundsätzlich übereinstimmend mit BGH, Urteil vom 28. April 1971, IV ZR 174/69 = NJW 1971, 1891; der dort aufgrund der besonderen Umstände jenes Falles festgestellte Rechtsmißbrauch des Versicherers ist im vorliegenden Fall nicht gegeben).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.10.1983 - 5 U 89/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12778
OLG Köln, 27.10.1983 - 5 U 89/83 (https://dejure.org/1983,12778)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.1983 - 5 U 89/83 (https://dejure.org/1983,12778)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 5 U 89/83 (https://dejure.org/1983,12778)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 536
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 11.03.1993 - 5 U 215/92

    Entwendung; Brand; Versicherungsfälle; Kaskoversicherung; Nebeneinander; …

    Es kann in diesen Fällen nicht ausgeschlossen werden, daß der oder die Täter einen zu dem Fahrzeug passenden Schlüssel besessen haben, was insbesondere dann in Erwägung zu ziehen ist, wenn es sich um ein gut vorbereitetes und mit ganz bestimmter Zielrichtung durchgeführtes Unternehmen berufsmäßig vorgehender Täter handelt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VersR 1985, 536; r + s 1991, 256 f. sowie Urteil vom 29.10.1992 - 5 U 115/92 - vgl. ferner auch OLG Hamm VersR 1983, 972 f.; OLG Nürnberg DAR 1989, 144 f.).
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