Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.02.1985 - 5 U 207/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 11
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers; Rechtsschutzversicherung; Anwendungsbereich der Fälligkeitsregelung des § 11 VVG
Papierfundstellen
- VersR 1986, 805
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98
Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung
Zum Teil wird die Ansicht vertreten, in der Rechtsschutzversicherung gebe es wegen der Sorgeleistungspflicht des Versicherers einen generellen, einheitlichen Anspruch auf Versicherungsschutz als Hauptanspruch, der gesondert verjähren könne und nach dessen Verjährung auch später fällig gewordene einzelne Kostenerstattungsansprüche nach § 2 ARB 75 wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden könnten (…vgl. u.a. Harbauer, Rechtsschutzversicherung 6. Aufl. § 18 ARB 75 Rdn. 3 und 4;… Böhme, ARB 10. Aufl. § 4 Rdn. 65; OLG Hamm r+s 1999, 28 f. und VersR 1997, 231; OLG Karlsruhe VersR 1992, 735 f.; OLG Köln VersR 1986, 805 f.). - OLG Stuttgart, 12.12.1991 - 7 U 143/91
Rechtzeitige Meldung eines Versicherungsfalles beim Schadensersatz-Rechtschutz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 26.10.1989 - 5 U 33/89
Erstattungsansprüche aus einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung durch …
Rn. 25 Im übrigen wären auch bei einer außergerichtlichen Einigung der Wegerechtsangelegenheit Rechtskosten entstanden, so daß auch von daher eine fristgerechte Meldung des Versicherungsfalles an die Beklagte geboten war (vgl. dazu Senat VersR 1986, 805; anders bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung LG Augsburg r + s 88, 301).
- OLG Hamburg, 17.06.1998 - 5 U 33/98
Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag; Fälligkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 28.03.1990 - 19 U 18/88
Rechtsschutzversicherung; Verjährung des Deckungsschutzes; Deckungsschutz für …
"... Verjährung wäre eingetreten, wenn man der h. M. (OLG Köln, VersR 1986, 805 ; OLG München, VersR 1986, 806 ; AG Karlsruhe, r+s 1986, 209;… Harbauer, ARB 3. Aufl. Rdn. 3 zu § 18 ARB) folgen könnte. - OLG Hamm, 10.10.1997 - 20 U 57/97
Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung
Der Hinweis des Versicherers auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (VersR 1992, 735) und Köln (VersR 1986, 805 ) verfängt nicht. - OLG Karlsruhe, 04.07.1991 - 12 W 59/91
Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender …
Denn der Versicherungsnehmer kann die einzelnen Befreiungsleistungen nur aufgrund des Versicherungsanspruchs verlangen und dessen einmal eingetretene Verjährung erstreckt sich, ähnlich wie in der Haftpflichtversicherung (vgl. BGH NJW 60, 1346), auch auf die einzelnen Freistellungsansprüche und Zahlungsansprüche (OLG Köln, VersR 86, 805 , vgl. Harbauer, a.a.O. Rdziff. - OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98 Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159;… Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 08.11.1985 - 18 U 3687/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ARB § 14
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 805
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
Beginn der Verjährungsfrist für die Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung kann ein Versicherungsnehmer die versprochene Leistung des Versicherers verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, daß er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muß, derentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will (OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159;… Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rn. 3 m.w.N.).
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