Rechtsprechung
| OLG München, 16.06.1987 - 18 U 1878/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB-ReisRücktrKost § 1 Nr. 2 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsschutz; Reiserücktritt; Erkrankung; Diagnose; Vermutung
Papierfundstellen
- VersR 1987, 1032
Wird zitiert von ... (8)
- LG Kassel, 05.10.2021 - 5 O 459/21
Reiserücktrittsversicherung - Zahlung bei Covid-Verdacht
Eine Erkrankung ist schwer, wenn die Erkrankung dergestalt ist, dass der Reiseantritt aus objektiver Sicht, d.h. aus Sicht eines verständigen Dritten, nicht mehr zumutbar wäre (vgl. OLG München, VersR 87, 1032; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 1620; OLG Koblenz, VersR 2010, 905; LG München I, r+s 2005, 253 sowie Teil D AVB als Beispiel für schwere Erkrankungen: "die attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann"). - LG Darmstadt, 02.06.2004 - 2 O 615/03
Anforderungen an den Begriff der unerwarteten schweren Erkrankung i.S.v. § 2 Nr. …
Versicherungsschutz ist schon dann zu verneinen, wenn der Versicherungsnehmer bereits erkrankt ist, jedoch keine Indizien festgestellt werden können, dass es sich dabei um einen Krankheitsfall mit schwerem Verlauf handelt (OLG München VersR 1987, 1032 [OLG München 16.06.1987 - 18 U 1878/87] - zu dem insoweit gleich gelagerten § 1 AVB RR a.F.; AG Bottrop, VersR 2003, 855 [AG Bottrop 31.07.2002 - 10 C 202/02] ; AG Hamburg, VersR 2002, 1420 [AG Hamburg 10.07.2001 - 12 C 145/01] ). - LG München I, 05.02.2003 - 15 S 4319/02
Verschulden des VN bei nicht unverzüglicher Stornierung entfällt nur bei sicherer …
Diese liegt im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, wenn die Erkrankung dergestalt ist, dass der Reiseantritt aus objektiver Sicht, d.h. aus Sicht eines verständigen Dritten nicht mehr zumutbar wäre, wobei die Zumutbarkeit allein unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes und der Krankheitssymptome sowie der Art der gebuchten Reise zu beurteilen ist (vgl. statt vieler, OLG München VersR 87, 1032).
- AG Bottrop, 31.07.2002 - 10 C 202/02
Eintrittspflicht eines Reiserücktrittsversicherers; Anspruch aus einem …
Rn. 25 Nach der Rechtsprechung muss eine schwere Erkrankung hierbei objektiv gegeben sein, d.h. der ärztliche Verdacht der schweren Form einer Krankheit, die auch leicht verlaufen kann, genügt nicht, wenn sich keine Indizien für die schwere Form feststellen ließen (vgl. OLG München, VersR 1987, S. 1032). - AG Berlin-Schöneberg, 29.01.2008 - 15 C 361/07
Reiserücktrittskostenversicherung: Verspätete Stornierung der Reise nach …
Dabei liegt der Versicherungsfall des Reiserücktrittsgrundes nicht erst dann vor, wenn die Reiseunfähigkeit definitiv feststeht, sondern wenn der Reiseantritt aus objektiver Sicht, d.h. aus Sicht eines verständigen Dritten nicht mehr zumutbar wäre, wobei die Zumutbarkeit allein unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes und der Krankheitssymptome sowie der Art der gebuchten Reise zu beurteilen ist (OLG München, VersR 1987, 1032). - AG München, 26.07.2007 - 223 C 12632/07
Verschulden des VN bei nicht rechtzeitiger Stornierung der Reise entfällt nur bei …
Eine schwere unerwartete Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskostenversicherung liegt vor, wenn die Erkrankung dergestalt ist, dass der Reiseantritt aus objektiver Sicht, d.h. aus Sicht eines verständigen Dritten, nicht mehr zumutbar wäre, wobei die Zumutbarkeit allein unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes und der Krankheitssymptome, sowie der Art der gebuchten Reise zu beurteilen sind ( OLG München, VersR 1987, 1032 [OLG München 16.06.1987 - 18 U 1878/87] ). - AG München, 22.04.2009 - 161 C 29582/08
Reiserücktrittskostenversicherung: Pflicht zur unverzüglichen Stornierung bei …
Die Klägerin kannte seit 14.05.2008 die ärztliche Diagnose und wusste damit, dass sie an einer schweren Erkrankung leidet, und hatte damit Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalles (OLG München, Urteil vom 16.06.1987, 18 U 1878/87). - AG München, 31.03.1999 - 263 C 335/99
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Reiserücktrittsversicherung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".