Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.10.1986 - 20 U 128/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 279
- VersR 1988, 239
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines …
Da das Wasser unmittelbar von außen auf das Fahrzeug des Klägers eingewirkt hatte und die Einwirkung auch plötzlich, im Sinne von unausweichlich verstanden, (vgl. BGH NJW 1985, 1389; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279), Schäden verursacht haben soll, lag ein Unfallereignis vor. - LG Bochum, 21.04.2015 - 9 S 204/14
Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche …
(…so Knappmann, in: Prölss/ Martin, VVG, 29. Auflage, 2015, AKB 2008 A 2.2.2 Rn 38; ohne nähere Begründung LG Mühlhausen, Urteil vom 23.9.2002, Az. 4 O 750/02; LG Lübeck, Urteil vom 21.11.2003, Az. 4 O 80/03; AG Neustadt, Urteil vom 26.7.1985, Az. 2 C 509/85; AG Krefeld, Urteil vom 25.6.2010, Az. 6 C 456/09; außerdem LG Göttingen, Urteil vom 7.6.1967, Az. 4 O 79/67; so wohl auch die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1986, Az. 20 U 128/86, VersR 1988, 239) Eine (überzeugende) Begründung lassen diese Entscheidungen indes größtenteils vermissen. - OLG Saarbrücken, 06.10.2004 - 5 U 161/04
Begriff des Unfalls
Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass beispielsweise das Eindringen von Wasser (Hochwasser, aufkommende Flut, starke Regenfälle) nicht als mechanische Gewalt anzusehen sei und in diesem Zusammenhang insbesondere darauf verwiesen, dass Schäden durch Salzwasser als auf chemischen Einwirkungen beruhend zu qualifizieren seien (Stiefel/Hofmann, aaO, Rdnr. 67 unter Hinweis auf OLG Hamm, VersR 1988, S. 239 und LG Köln, VersR 1970, S. 344); chemische und nicht mechanische Einwirkungen stellten insoweit beispielsweise auch das Platzen eines Säurerohrs in der Nähe eines Parkplatzes mit der Folge der Beschädigung von Lack und Verchromung eines parkenden PKW, das Platzen eines Ballons mit Salpetersäure mit der Folge der Zerstörung der Batterie des Fahrzeugs oder das Spritzen von Bremsöl auf die Aufbauten eines Fahrzeugs mit der Folge der Beschädigung der Lackierung dar (…vgl. Stiefel/Hofmann, aaO, Rdnr. 68).
- OLG Oldenburg, 15.05.1991 - 2 U 37/91
Unfall; Fähranleger eines Flusses; Rollendes Kfz; Sturz in Fluß; Aufprall auf …
Diese chemischen Prozesse sind aber folgen einer mechanischen Gewalteinwirkung; das Eindringen des Wassers der Weser in das Fahrzeug war eine adäquate Folge einer mechanischen Gewalteinwirkung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 279, 280;… Prölss/Martin, aaO, Anm. 4;… Stiefel-Hofmann, AKB, 14. Aufl., § 12 Rdn. 59). - LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07
Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich …
Die Beklagte ist auf eine zutreffende Schilderung des Versicherungsfalles angewiesen, weil nur eine solche sie in die Lage versetzt zu prüfen, ob eine Überschwemmung im Sinne von § 12 I c (AKB) unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkte, was Voraussetzung für die Annahme eines Teilkaskofalles wäre; an einer Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es nach herrschender Auffassung, wenn ein Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein fährt (LG Lübeck NZV 2004, 206 mit Anmerkung der Schriftleitung: Merksatz "Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn das Wasser zum Auto kommt, aber nicht, wenn das Auto zum Wasser kommt."; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93; vgl. OLG Hamm VersR 1988, 239; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279). - AG Mönchengladbach, 12.04.2005 - 5 C 153/04
Voraussetzungen der Substantiierung eines durch Überschwemmung eines Fahrzeuges …
Eine unmittelbare Einwirkung einer Überschwemmung liegt deshalb nicht vor, wenn ein Kraftfahrzeug kraft seiner Bewegungsenergie in eine überflutete Straße gefahren wird (vgl. Prölls/Martin/Knappmann, a. a. O.; OLG Hamm, 29.10.1986, 20 U 128/86 = NJW-RR 1987, 279; Stiefel/Hofmann, AKB. - LG Kiel, 20.08.1999 - 6 O 112/99
Ausgestaltung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs aus einer …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.07.1987 - 20 U 339/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umzug; WOhnungswechsel; Versichertes Risiko; Risikoverlagerung; Hausrat; Lebensmittelpunkt; Einwohnermeldeamt; Ummeldung; Hausratsversicherung; Versicherungsschutz; Diebstahlrisiko; Gefahrerhöhung; Falsche Angabe; Obliegenheitsverletzung; Relevanzrechtsprechung
Papierfundstellen
- VersR 1988, 239
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.05.1987 - 20 U 37/87
Wohnungswechsel; Versichertes Risiko; Verlegung; Lebensmittelpunkt; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1987 - 20 U 339/86
* 2. Ein "Wohnungswechsel" liegt vor, wenn nach dem Willen des VN eine Verlagerung des versicherten Risikos in die neue Wohnung gegeben ist (i. A. an das Senatsurteil VersR 1988, 151) *.
- OLG Koblenz, 27.01.2005 - 10 U 1252/03
Hausrat- und Gebäudeversicherung: Versicherungsort und Repräsentanteneigenschaft …
Die Berufung ist der Auffassung, dass nicht darauf abzustellen sei, ob der Versicherungsnehmer eine Verlagerung des versicherten Risikos, d.h. eine Verlagerung des Hausrats, vornehmen will (so OLG Hamm VersR 1998, 1277; 1980, 665; 1981, 722; 1988, 239; 1988, 151; a.A. für den Geltungsbereich der VHB 84 OLG Hamm VersR 1992, 740), vielmehr sei im Sinne der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum maßgebend, ob der Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlagert habe (OLG Frankfurt VersR 2001, 236; OLG Köln VersR 2000, 450; 1996, 1009; 1990, 1394; OLG Nürnberg, VersR 1991, 659; OLG Hamm VersR 1992, 740;… Prölls/Martin/Knappmann, VVG Komm., 27.Aufl. 2004, § 11 VHB 84 Rn. 1 m.w.N.). - OLG Köln, 27.04.1999 - 9 U 119/98
Hausratversicherung bei Wohnungswechsel
Nach OLG Hamm liegt ein Wohnungswechsel nur vor, wenn nach dem Willen des Versicherungsnehmers eine Verlagerung des versicherten Risikos gegeben ist (OLG Hamm, r+s 1997, 467; VersR 1980, 665; 1981, 722; VersR 1988, 239; r+s 1987, 289 = VersR 1988, 151; andere Ansicht für den Geltungsbereich der VHB 84, r+s 1991, 276 = VersR 1992, 740; aber auch schon r+s 1989, 364) . - OLG Hamm, 27.08.1997 - 20 U 41/97
Begriff des Wohnungswechsels in der Hausratversicherung
Der Senat hat demgegenüber stets vertreten, daß ein Wohnungswechsel nur dann vorliegt, wenn nach dem Willen des Versicherungsnehmers eine Verlagerung des versicherten Risikos gegeben ist (VersR 80, 665; VersR 81, 722; VersR 88, 151 = r+s 87, 289 = NJW-RR 88, 413; VersR 88, 239 = NJW-RR 88, 414; VersR 88, 1014 = r+s 88, 54 = NJW-RR 88, 414).
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