Rechtsprechung
| LG München I, 04.03.1987 - 29 O 17579/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 233
- VersR 1988, 901
- VersR 1989, 354
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Das Schrifttum anerkennt die Bindungswirkung ebenso und kommt nur in Randfragen zu Differenzierungen (Schack, JW 1939, 449ff.;… Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. IV Anm. B 57ff. ebenso Bd. V, Lieferung 1a Anm. B 39; Schirmer, VersR 1970, 112ff., insbesondere 114; Huber, JuS 1972, 621, 623; Hoegen, VersR 1978, 1081; Peters, Die Bindungswirkung von Haftpflichtfeststellungen im Deckungsverhältnis, Karlsruhe 1985; Höhne, VersR 1987, 1167; Voit in Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. § 149 Anm. 5 und VersR 1988, 901; zuletzt, jedoch für den atypischen Fall des gestellten Unfalls, also der Kollusion zwischen "Schädiger" und "Geschädigtem" Reiff, VersR 1990, 113, 119ff. unter III 2).Ebensowenig wie der Versicherte in jenem Fall kann deshalb hier die Beklagte als Versicherer im Deckungsprozeß mit Erfolg geltend machen, diese Frage sei falsch entschieden worden (…Peters, aaO. S. 60; Voit, VersR 1988, 901).
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 7 U 242/13
Entfallen der Bindungswirkung der Feststellung des Haftpflichtprozesses bei …
- OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 3 U 103/08
Deckungsprozess gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Steuerberaters: …
Auch in der Literatur werde einhellig die Auffassung vertreten, die Bindungswirkung des Urteils im Haftpflichtprozess ergebe sich aus der umfassenden Dispositionsbefugnis des Versicherers über das Haftpflichtverhältnis und insbesondere aus dessen Prozessführungsbefugnis (Hagen, DNotZ 2000, 809, NVersZ 2001, 341; Römer / Langheid, VVG, § 149 in 12; Späth, VersR 1989, 354; Berliner Kommentar zum VVG / Baumann, § 149 Rn 91). - OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- …
Wie in den letztgenannten Fällen muss daher auch bei einem Vergleich für die Entscheidung über den Deckungsanspruch auf das Parteivorbringen in dem Haftpflichtprozess zurück gegriffen werden (vgl. Voit, VersR 1988, 901). - OLG Hamm, 10.03.2005 - 6 W 13/05
PKH-Bedürftigkeit des Versicherungsnehmers einer Kfz-Haftpflichtversicherung, …
3.1 Wird er - ggf. auf der Grundlage des als zugestanden geltenden Klägervorbringens durch Versäumnisurteil gem. § 331 ZPO ( vgl. hierzu Voit, VersR 88, 901 ) - entsprechend dem Klageantrag verurteilt, so hat ihn die Beklagte zu 3) entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag freizustellen und kann dann wegen der Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess ( vgl. hierzu BGH VersR 92, 1504 = r+s 92, 406; OLG Hamm - 20. ZS - VersR 81, 178; OLG Köln VersR 92, 89 = r+s 91, 396 ) auch nicht mehr mit Erfolg einwenden, sie brauche aufgrund einer Einwilligung des Klägers in die Schädigung oder wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung durch den Beklagten nicht einzutreten.
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