Rechtsprechung
| BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess - Beweisanforderungen für den Eintritt eines Versicherungsfalls in der Diebstahlsversicherung - Notwendigkeit des Vorliegens der Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis für den Eintritt des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 92
- VersR 1990, 45
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5. November 1986, IVa ZR 57/86 = VersR 1986, 146). - BGH, 02.07.1987 - IX ZR 94/86
Schaden im Anwaltshaftungsprozeß bei materiell-rechtlich richtigem Unterliegen im …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Für diese hypothetische Betrachtung ist maßgebend, wie der Vorprozeß nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Prozeßbevollmächtigten gerichteten Schadensersatzanspruch befaßt ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1987, IX ZR 94/86 = NJW 1987, 3255 und ständig). - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Und auch wenn im Einzelfall ein Anscheinsbeweis in Frage kommt, wird er im Bereich der Diebstahlsversicherung nicht schon durch die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs erschüttert (BGH VersR 1977, 610). - BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5. November 1986, IVa ZR 57/86 = VersR 1986, 146). - BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß für den Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen erforderlich ist, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (…a.a.O. sowie Urteil vom 10. Juni 1987, IVa ZR 49/86 = VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein, da der Sinn der Beweiserleichterung gerade darin liegt, dem Versicherungsnehmer, der in aller Regel keine Zeugen oder sonstigen Beweismittel für den Diebstahl beibringen kann, die Versicherungsleistung auch dann zuzuerkennen, wenn sich nach den festgestellten Umständen nur das äußere Bild eines Diebstahls darbietet, auch wenn von einem typischen Geschehensablauf nicht gesprochen werden kann (Senatsbeschluss vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86, VersR 1987, 146; vgl. ferner Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45). - BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH, Urteile vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146; vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88 - VersR 1990, 45, jeweils m.w.N.). - BGH, 17.04.2024 - IV ZR 91/23
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Erscheinungsbilds eines …
Zweck der Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers, der in aller Regel keine Zeugen oder sonstigen Beweismittel für den Diebstahl beibringen kann, ist gerade, ihm die Versicherungsleistung auch dann zuzuerkennen, wenn sich nach den festgestellten Umständen nur das äußere Geschehen eines Diebstahls darbietet, auch wenn von einem typischen Geschehensablauf nicht gesprochen werden kann (…Senatsurteile vom 8. April 2015 aaO; vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45 [juris Rn. 10];… Senatsbeschluss vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86, VersR 1987, 146 [juris Rn. 2]).
- OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls; …
Er genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2006, IV ZR 130/05, Vers 2007, 102; BGH, Urteil vom 18.10.1989, IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45; jeweils m.w.N.).Insbesondere reicht nicht jeder Zweifel des Tatrichters für den Gegenbeweis des Versicherers aus, vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1989, IVa ZR 341/88 (VersR 1990, 45):.
- OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen …
Rn. 27 2. Der Versicherungsnehmer genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. BGH VersR 2007, 102; BGH VersR 1987, 146; BGH VersR 1990, 45 ). - OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11
Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der …
Gewisse Ungereimtheiten im Vortrag des Versicherungsnehmers reichen hierfür nicht aus (vgl. BGH, Urteil v. 18.10.1989, IV a ZR 341/89, VersR 1990, 45). - OLG Naumburg, 24.01.2013 - 4 U 99/11
Hausratversicherung: Leistungspflicht des Versicherers bei einem versuchten …
Deshalb genügt er als Konsequenz der dem Versicherungsvertrag materiellrechtlich zugrunde liegenden Risikoverteilung bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, Az.: IV ZR 130/05, VersR 2007, 102; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1989, Az.: IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45). - OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 177/90
Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers i.R. eines …
Rn. 33 Allerdings sind an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen Fahrzeugdiebstahl keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der Versicherungsnehmer sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrages schutzlos wäre (BGH VersR 84, 29; 87, 146; 90, 45, 46). - OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
Der Versicherungsnehmer genügt daher seiner Darlegungs- und Beweislast jedenfalls vorläufig schon dann, wenn er einen Sachverhalt darlegt und erforderlichenfalls nachweist, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf den in den Versicherungsbedingungen genannten Einbruchdiebstahl zuläßt ( BGH VersR 1987, 146f, VersR 1990, 45, 46 = r+s 1990, 129, 130; r+s 1993, 346, 347; ZfS 1995, 387 ).Erforderlich ist vielmehr, daß der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist ( BGH VersR 1987, 146f, NJW-RR 1987, 536f und 537; VersR 1990, 45, 46; r+s 1990, 130; r+s 1993, 346, 347; ZfS 1995, 387 ).
- BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91
Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere …
Es genügt vielmehr, wenn er Tatsachen vorträgt und im Bestreitensfalle beweist, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29; vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 - VersR 1989, 587; vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88 - VersR 1990, 45). - OLG Köln, 21.01.1997 - 9 U 76/95
Darlegungs- und Beweislast bei Einbruchsdiebstahl mit Vandalismus, Versicherung, …
- OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 4 U 123/07
Verneinung des Nachweises des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls wegen …
- OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 69/12
Beweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung: …
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Anspruch gegen Hausratsversicherung auf Ersatz von im Zuge eines …
- OLG Hamm, 13.03.1991 - 20 U 136/90
Obliegenheitsverletung des Versicherungsnehmers; Angabe von Laufleistungen ab …
- OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen …
- OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 63/92
Umfang des Hausratsversicherungsschutzes bei Umzug in eine neue Wohnung
- LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
Beweisverwertungsverbot
- KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung
- LG Schwerin, 22.01.2010 - 1 O 14/08
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls auf Grund …
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".