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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.1989 - 20 U 113/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6262
OLG Hamm, 01.12.1989 - 20 U 113/89 (https://dejure.org/1989,6262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.1989 - 20 U 113/89 (https://dejure.org/1989,6262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 20 U 113/89 (https://dejure.org/1989,6262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer absoluten oder unumstößlichen Gewißheit für eine Selbstverstümmelung; Anspruch auf Auszahlung einer Invaliditätssumme aus einer Unfallversicherung auf Grund einer teilweisen Fingeramputation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 966
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.1989 - 20 U 113/89
    Dafür ist nicht der Nachweis einer absoluten oder unumstößlichen Gewißheit für eine Selbstverstümmelung und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern nur der Nachweis eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewißheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (BGH VersR 89, 758, 759).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11

    Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung …

    Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).

    Da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, genügt für die Annahme, die Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses sei widerlegt, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.1993, VI ZR 221/92, NJW-RR 1994, 567; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966;… OLG Köln a.a.O.;… Knappmann a.a.O.).

  • OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Versicherungsleistungen aus …

    Dies erfordert - wie stets - nur ein solches Maß an Gewissheit, dass sie "restlichen Zweifeln Schweigen gebietet": für die richterliche Überzeugungsbildung ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von persönlicher Gewissheit erforderlich und ausreichend; es braucht keine mathematische Sicherheit vorzuliegen, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (…vgl. BGH. Urt. v. 23.11.1977, IV ZR 162/76, Zitat nach juris = NJW 1978, 1920;… Urt. v. 09.05.1989, VI ZR 268/88, Zitat nach juris = VersR 1989, 758; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/89, Zitat nach juris = VersR 90, 966;… vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 Rn 26-28 m.w.N.).
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