Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88
- BGH, 29.03.1990 - III ZR 160/88
Papierfundstellen
- VersR 1991, 306
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84
Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88
Die Frage, inwieweit einem Schadensverursacher die Folgen seines pflichtwidrigen Verhaltens bei wertender Betrachtung billigerweise zugerechnet werden kann, ist nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm zu beantworten (BGHZ 96, 157, 173 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11
Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in …
Zu den fachlichen Standards von Ärzten im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung gehört insbesondere, dass Diagnose und Gefährdungsprognose berücksichtigen müssen, ob und inwieweit zureichende Anknüpfungstatsachen für die ärztlichen Feststellungen und Einschätzungen vorhanden sind (vgl. zu Amtspflichtverletzungen bei ärztlichen Fehlern im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung BGH, NJW 1995, 2412 ; OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 666 ; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 61).Denn ansonsten wären ärztliches Zeugnis und Unterbringungsantrag sinnlos gewesen (vgl. zu Unklarheiten in einem ärztlichen Zeugnis auch OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ).
Fehler des Vormundschaftsgerichts und in der späteren Entscheidung des Landgerichts vom 31.03.2008 unterbrechen den Zurechnungszusammenhang nicht (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ; im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, OLGR 2001, 61).
- LG Berlin, 28.01.2015 - 86 O 88/14
Amtshaftung bei Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten: Abgrenzung von …
Das OLG Oldenburg hat am 20.5.1988 für eine einwöchige Zwangseinweisung in die geschlossene Abteilung eines Landeskrankenhauses infolge eines unzutreffenden ärztlichen Gutachtens eine Entschädigung von umgerechnet 2500 EUR zugesprochen - 6 U 28/88 -. - OLG Hamm, 09.01.2001 - 29 U 56/00
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Auf die weitere Frage, ob dem Beklagten die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten hier bereits deshalb abgeschnitten ist, weil sich die Folge seines pflichtwidrigen Verhaltens als Eingriff in die Freiheit des Klägers darstellte (wie es das OLG Oldenburg VersR 1991, S. 306 ff. für eine nicht durch das PsychKG gerechtfertigte Freiheitsentziehung annimmt), kommt es demnach nicht an.
- OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft
Der Antragsteller kann sich für diese Forderung nicht auf die Entscheidung des OLG Oldenburg (in VersR 1991, 306 f.; bestätigt durch den BGH in VersR 1991, 308) berufen, wo für eine schuldhaft rechtswidrige einwöchige vorläufige Einweisung in eine psychiatrische Anstalt ein Schmerzensgeld von 5.000 DM gewährt worden ist. - OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
Höhe des Schmerzensgeldes für die formell rechtswidrige Freiheitsentziehung eines …
Denn die Zulassung der Berufung auf die Grundsätze rechtmäßigen Alternativverhaltens im vorliegenden Fall stünde im Widerspruch zu dem Schutzzweck des § 13 FEVG, weshalb sie (ausnahmsweise) ausgeschlossen ist (…vgl. zum Ganzen: Palandt-Heinrichs, Komm. zum BGB, 65. Aufl., 2006, Vorb. 106 a. E. vor § 249; OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ff.).Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
- LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90
Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher …
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bei einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit einer Dauer von acht Tagen einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 5.000, - DM für ausreichend erachtet (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ff. sowie Nichtannahmebeschluß des BGH vom 29. März 1990, VersR 1991, 308 ). - OLG Celle, 15.04.2002 - 16 W 22/02
Amtshaftung; Anspruch gegen Körperschaft; Schmerzensgeld; Darlegungs- und …
Der vorliegende Sachverhalt ist mit demjenigen, der der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 1991, 306) zugrunde lag, nicht vergleichbar. - LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 22 O 152/11
Inanspruchnahme ehemalige Vorstandsmitglieder wegen organschaftlicher …
So kann das bei der Verletzung grundlegender Verfahrensnormen der Fall sein (OLG Oldenburg, VersR 1991, 306).
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