Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zu den Anforderungen an die Notierung der Rechtsmittelfristen in der Anwaltskanzlei - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wolters Kluwer
Urteilszustellung - Beginn der Rechtsmittelfrist - Berufungsfrist - Zustellungszeitpunkt - Anwaltspflicht - Fristennotierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 212 a, § 233
Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 574
- MDR 1992, 305
- VersR 1992, 764
- AnwBl 1992, 272
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79
Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der …
Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Bei der Zustellung eines Urteils nach § 212a ZPO muß der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtsmittelfrist in zuverlässiger Weise festgehalten werden (i. A. an BGH VersR 80, 865 (867).So muß unter anderem gewährleistet werden, daß der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtsmittelfrist in zuverlässiger Weise festgehalten wird, etwa durch Vermerk auf dem zugestellten Urteil oder sonst in den Handakten (vgl. BGH Beschluß vom 9. Mai 1980 - I ZR 89/79 = VersR 1980, 865, 867).
- BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87
Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die …
Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Im allgemeinen kann er ferner darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte auch mündliche Weisungen richtig befolgt (vgl. BGH Beschluß vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 88, 185). - BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88
Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Juni 1988 - VI ZB 14/88 = VersR 88, 1161, m.w.N.). - BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Frist - Urlaub
Auszug aus BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 87, 710).
- BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10
Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist: …
Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (Senatsbeschluss vom 15. April 2008 - VI ZB 29/07 - JurBüro 2009, 54, 55; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22 m.w.N.). - BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03
Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …
Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - VersR 1992, 764, 765).Wenn ein so wichtiger Vorgang wie die Notierung einer Berufungsfrist nur mündlich vermittelt wird, dann bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - aaO).
- BGH, 12.01.2010 - VI ZB 64/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen für die Unterzeichnung …
Dieses Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - aaO; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574).
- BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …
a) Die ordnungsgemäße und insbesondere fristgerechte Erteilung des Rechtsmittelauftrags machte es nämlich erforderlich, das für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebliche Datum der Urteilszustellung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu ermitteln und festzuhalten (vgl. Senatsbeschluß vom 7. März 1995 - VI ZB 3/95 - VersR 1995, 931, 932; BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 16/93 - VersR 1994, 873, 874; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93 - VersR 1994, 956).Dieses Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 -, aaO).
- BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei …
Rn. 11 aa) Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (siehe etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22 m.w.N.). - BGH, 22.06.2010 - VIII ZB 12/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Organisation des …
Rn. 11 bb) Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil nicht zu ersetzen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996, aaO; vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574, unter 2 b). - BGH, 17.09.2002 - VI ZR 419/01
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines …
a) Die ordnungsgemäße und insbesondere fristgerechte Erteilung des Rechtsmittelauftrags machte es nämlich erforderlich, das für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebliche Datum der Urteilszustellung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 7. März 1995 - VI ZB 3/95 - VersR 1995, 931, 932; BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 16/93 - VersR 1994, 873, 874; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93 - VersR 1994, 956).Das Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen entscheidenden Organisationsmangel (BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - aaO).
- BGH, 09.05.2019 - IX ZB 6/18
Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten; Beauftragung eines anderen …
Bei einem so wichtigen Vorgang wie der Notierung einer Berufungsfrist müssen aber ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die mündliche Einzelweisung zu ihrer Eintragung auch fehlerfrei befolgt und die Frist richtig notiert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574; vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 309/04, AnwBl 2007, 236).Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass das Fehlen jeglicher Sicherung bei der mündlichen Vermittlung der Notierung der Berufungsfrist einen entscheidenden Organisationsmangel darstellt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991, aaO; vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688, 689;… vom 21. Dezember 2006, aaO).
- BGH, 04.03.2008 - VI ZB 69/05
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - VersR 1992, 764, 765) braucht ein Rechtsanwalt zwar grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen.Wenn ein so wichtiger Vorgang wie die Notierung der Berufungsfrist oder der Berufungsbegründungsfrist nur mündlich vermittelt wird, dann bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - aaO).
- BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94
Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts
Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten durfte sich zwar grundsätzlich darauf verlassen, daß eine fachlich ausgebildete, zuverlässig arbeitende und überwachte Anwaltsgehilfin einer mündlich erteilten Anweisung zur Eintragung der von ihm selbst zutreffend errechneten Frist in den Fristenkalender nachkommen werde (vgl. BGH Beschluß vom 23. Februar 1994 - XII ZB 174/93 - EzFormR aktuell 1994, 183; Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - VersR 1988, 185, m. w. N.; Beschluß vom 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 - VersR 1983, 660; anders wohl BGH Beschluß vom 7. Juli 1971 - VIII ZB 20/71 - VersR 1971, 961).Wird allerdings eine so wichtige Sache wie die Notierung einer Berufungsbegründungsfrist nur durch mündliche Anweisung veranlaßt, so müssen in der Rechtsanwaltskanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen worden sein, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die korrekte Fristeintragung unterbleibt (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juni 1992 - VII ZB 1/92 - SGb 1993, 515; Beschluß vom 10. Oktober 1991, aaO).
Unter solchen Umständen beruht die Fristversäumung auf einem Organisationsverschulden des Anwalts, wenn die einzutragende Frist - wie hier - lediglich auf einem losen Zettel oder auf dem Stenoblock festgehalten wird, ohne daß zugleich durch eine allgemeine Anweisung oder sonstige Vorkehrungen gewährleistet ist, daß die Fristeintragung sofort vor anderen Arbeiten erfolgt (vgl. BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991, aaO;… Beschluß vom 23. April 1980, aaO; Beschluß vom 13. Juli 1978 - VII ZB 16/78 - VersR 1978, 1116).
- BGH, 16.04.1996 - VI ZR 362/95
Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen …
- BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts
- BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02
Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine …
- BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des …
- BGH, 22.03.2011 - II ZB 19/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei …
- BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an …
- BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 2/95
Zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristenkontrollen
- OVG Niedersachsen, 14.09.2023 - 2 LA 39/23
Antrag auf Zulassung der Berufung; Fristenkalender; Organisationsverschulden; …
- BGH, 09.07.2013 - XI ZB 20/12
Erforderlichkeit ausreichender organisatorischer Vorkehrungen gegen das Vergessen …
- BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94
Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von …
- BGH, 16.07.1998 - VII ZR 409/97
Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine …
- BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98
Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des …
- LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Anwaltsverschulden; …
- BGH, 15.04.2008 - VI ZB 29/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der …
- BVerwG, 30.07.1997 - 11 B 23.97
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überwachung der …
- BGH, 02.02.2010 - XI ZB 24/08
Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle …
- BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen …
- BGH, 27.09.2007 - IX ZA 14/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist
- BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01
Beginn der Rechtsmittelfrist in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen …
- LSG Sachsen, 15.12.2014 - L 3 AS 176/14
- BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
Frage des Verschuldens der Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten; …
- BGH, 26.09.1996 - V ZB 25/96
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 309/04
Anforderungen an die Büroorganisation bei unterlassener Notierung von Fristen
- BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
- BGH, 11.06.1992 - VII ZB 1/92
Fristversäumung durch einen Rechtsanwalt - Verschuldenszurechnung für eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 19 B 884/10
Befugnis eines Rechtsanwalts zur Verlängerung oder Verkürzung einer mit …
- BGH, 15.02.1996 - IX ZB 2/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - …
- OLG Frankfurt, 28.12.2006 - 23 U 309/05
Anwaltliches Organisationverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Besondere …
- LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05
Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung …
- BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 9.11
Wiedereinsetzung; Kontrolle der Frist zur Begründung der …
- BGH, 07.07.2005 - IX ZB 523/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 12.05.2005 - V ZR 88/05
Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 7a D 67/03
Frist für Normenkontrollantrag ist Ausschlussfrist!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 12 A 1684/20
Unzulässigkeit einer Berufung wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist …
- OVG Niedersachsen, 28.09.2005 - 9 LA 166/05
Beginn der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung; Entgegennahme von …
- BGH, 02.06.2005 - V ZR 89/05
Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Eintragung von …
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 13 U 54/11
Wiedereinsetzung: Anforderungen an den Vortrag des Bevollmächtigten, der für die …
- OLG Frankfurt, 08.07.2003 - 4 U 74/03
Organisationsverschulden des Berufungsanwalts bei Versäumung der …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 16 U 26/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Dresden, 26.04.2017 - 4 U 225/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 8.11
Zurechnung der Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den …
- OVG Brandenburg, 19.08.2002 - 4 E 32/02
Versäumnis der Beschwerdefrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
- BGH, 18.11.1999 - IX ZB 48/99
Organisatorische Vorkehrungen für den Fall der Abwesenheit des Fristenbuchführers
- OLG Köln, 26.06.1995 - 19 U 125/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- VGH Bayern, 30.07.2015 - 5 ZB 12.625
EDV-gestützter Fristenkalender; Organisationsverschulden des Rechtsanwalts
- LAG Hessen, 27.11.2002 - 1 Sa 404/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
- LAG Hessen, 22.03.2000 - 13 Sa 47/00
Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1999 - 16 A 609/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Prozeßbevollmächtigten; …
- OVG Thüringen, 30.07.2013 - 4 ZKO 296/13
Zu den Anforderungen an die Überwachung einer Rechtsmittelgründungsfrist durch …
- OVG Sachsen, 01.06.2015 - 5 A 705/13
Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung (verneint); Empfangsbekenntnis; …
- BPatG, 18.05.2011 - 10 W (pat) 28/06
Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der …
- BGH, 25.09.1997 - IX ZB 84/97
Pflichten des mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragten Rechtsanwalts; …
- BGH, 04.03.1993 - IX ZB 11/93
Fristberechnung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OLG Rostock, 18.05.2001 - 17 W 13/00
Auferlegung der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen …
- BGH, 21.09.1995 - IX ZB 45/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 10 U 162/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Entscheidung; Urteil
Papierfundstellen
- VersR 1992, 764
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 07.11.2008 - L 17 B 549/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckung - unrichtige Gerichtsentscheidung - …
Zum einen können die Grundsätze, unter denen ausnahmsweise gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgegangen werden kann, dann nicht angewendet werden, wenn der Titelschuldner die Unrichtigkeit des Titels selbst durch nachlässige Prozessführung verursacht hat (vgl. nur BGH 25.02.1988 NJW-RR 1988, 957 = WM 1988, 845; OLG Düsseldorf 14.02.1991 VersR 1992, 764). - OLG Bremen, 16.08.2010 - 3 U 33/09
ZwVollstr. aus evident unrichtiger Kostenentscheidung
Jedoch gelten diese Grundsätze auch dann, wenn eine Partei durch ihr nachlässiges Verhalten verhindert, dass es zu einer Korrektur der falschen Entscheidung kommt (OLG Düss, Urt. v. 14.02.1991, 10 U 162/90, in JURIS RN 2). - LAG Berlin, 02.12.2005 - 13 Sa 1348/05
Vollstreckungsgegenklage; Rechtskraftdurchbrechung
a) Zum einen können die Grundsätze, unter denen ausnahmsweise gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgegangen werden kann, dann nicht angewendet werden, wenn der Titelschuldner die Unrichtigkeit des Titels selbst durch nachlässige Prozessführung verursacht hat (vgl. nur BGH 25.2.1988 NJW-RR 1988, 957 = WM 1988, 845; OLG Düsseldorf 14.2.1991 VersR 1992, 764).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz; Dauerschaden; Fehlerhafte Geburtshilfe; Feststellungsklage; Eigenständige Leistungsklage; Vor Klage entstandene Schäden; Leistungsanspruch
Papierfundstellen
- VersR 1992, 764
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91
Der BGH hat wiederholt (vgl. zuletzt NJW 84, 1552 (1554) entschieden, daß trotz teilweiser Bezifferbarkeit des Schadens im Zeitpunkt der Klageerhebung das Feststellungsinteresse zu bejahen ist, wenn sich der anspruchsbegründende Sachverhalt noch in der Entwicklung befindet. - BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.1991 - 27 W 3/91
Ebensowenig wie der Kl. gehalten ist, von einer zulässigen Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen, wenn im Verlauf des Prozesses die Bezifferung des Schadens möglich wäre (vgl. BGH WM 81, 66 ), soll er gezwungen sein, den vor der Klageerhebung liegenden Schaden zu beziffern, wenn die künftige Entwicklung noch nicht abzusehen ist und die Schadenshöhe ohnehin notfalls in einem weiteren Prozeß geklärt werden müßte.
- OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10
Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt …
Vermag der Kläger seinen Schadensersatzanspruch insgesamt noch nicht zu beziffern, insbesondere, weil sich dieser in der Entwicklung befindet, dann darf er, auch wenn ein Teil des Schadens bereits entstanden ist, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist, in vollem Umfang Feststellungsklage erheben (BGH, NJW 1988, 3268 m. w. Nachw.; OLG Köln, VersR 1992, 764;… Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 256 Rdn. 29). - OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00
Schmerzensgeld
Ebensowenig wie ein Kläger gehalten ist, von einer zulässigen Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen, wenn im Verlauf des Prozesses die Bezifferung des Schadens möglich wäre, soll er gezwungen sein, den vor der Klageerhebung liegenden Schaden zu beziffern, wenn die künftige Entwicklung noch nicht abzusehen ist und die Schadenshöhe ohnehin notfalls in einem weiteren Prozess geklärt werden müsste (so OLG Köln VersR 1992, 764 mit weiteren Hinweisen auf die Rspr.; vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 175; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 240). - OLG Hamm, 18.09.2000 - 6 U 65/00
Haftungsverteilung und Schmerzensgeld bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem …
Denn ist - wie in der vorliegenden Sache - bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungsklage und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 91, 788; OLG Hamm OLGR 94, 175; OLG Köln, VersR 92, 764). - LG Dortmund, 20.05.1999 - 11 S 33/99
Anforderungen an eine regelmäßige Bodenreinigung i.R.d. Verkehrssicherungspflicht
Rn. 10 (vgl. BGH VersR 1991, 788; OLG Köln VersR 1992, 764).
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