Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.05.1992 - 20 U 329/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 573
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung
Selbst wenn keine Einbruchsspuren festgestellt worden sind, ist es einem Versicherungsnehmer noch möglich, den erforderlichen Mindestbeweis zu führen, wenn er nachweist, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder ausgeschlossen sind und wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die versicherte Begehungsweise folgern läßt (so: Senat VersR 1995, 1233 und VersR 1993, 573). - KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
Zu diesem äußeren Bild gehört, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt, das Vorliegen in sich stimmiger Spuren, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten (BGH VersR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357, 358; OLG Köln r + s 1992, 97, 99), etwa Hebelspuren, Aufbruchsspuren an Schlössern, Tür- oder Fensterrahmen etc. Bleibt die konkrete Art des Eindringens unklar, kann der Beweis des äußeren Bildes auch dadurch geführt werden, dass bei mehreren in Betracht kommenden Tatmodalitäten die nicht versicherten Möglichkeiten ausgeschlossen oder so unwahrscheinlich sind, dass sich daraus im Gegenschluss die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines versicherten Einbruchdiebstahls ergibt (BGH VersR 1991, 571; OLG Hamm r + s 1998, 71; r + s 1993, 27, 28;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 23 zu § 49 VVG;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 32 zu § 49 VVG). - OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
Erleichterter Beweis trotz Fehlens von Einbruchspuren
Dazu reicht der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27). - OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97
Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einbruchsdiebstahls in der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senates reicht dazu der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27; VersR 95, 1233 = r+s 95, 467).
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Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 13.07.1992 - 12 O 562/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sturmschäden: Begrenzung der Versicherungsleistung (IBR 1993, 358)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 573
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