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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5613
OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93 (https://dejure.org/1994,5613)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1994 - 20 U 418/93 (https://dejure.org/1994,5613)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 20 U 418/93 (https://dejure.org/1994,5613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1233
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Dieses Recht hatte die Klägerin nicht deswegen verloren, weil die Beklagte eine Entscheidung dem Grunde nach abgelehnt hat und damit Fälligkeit der Leistung (§ 11 I VVG) eingetreten ist mit der Folge, daß die Klägerin auch auf Zahlung klagen könnte (BGH VersR 1986, 675; Senat VersR 1982, 641; 1988, 173).
  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Rn. 25 Die Klägerin hat den erleichterten Beweis für den Versicherungsfall, der sich nicht nur auf den Diebstahl, sondern auch auf die Qualifikation des Einbruchs bezieht (BGH NJW-RR 90, 607; Senat VersR 91, 768) erbracht.
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Dieses Recht hatte die Klägerin nicht deswegen verloren, weil die Beklagte eine Entscheidung dem Grunde nach abgelehnt hat und damit Fälligkeit der Leistung (§ 11 I VVG) eingetreten ist mit der Folge, daß die Klägerin auch auf Zahlung klagen könnte (BGH VersR 1986, 675; Senat VersR 1982, 641; 1988, 173).
  • OLG Hamm, 15.11.1991 - 20 U 117/91
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Da die Parteien in § 23 VHB 84 hinsichtlich der Schadenshöhe ein Sachverständigenverfahren vereinbart haben, das die Klägerin auch durch einseitige Erklärung gegenüber dem Versicherer in Gang bringen kann, braucht sie sich auf eine Leistungsklage nicht verweisen zu lassen (Senat NJW-RR 92, 362 = r+s 92, 61).
  • OLG Hamm, 13.05.1992 - 20 U 329/91

    Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls L

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Dazu reicht der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27).
  • OLG Hamm, 17.07.1981 - 20 U 71/81

    Feststellungsklage; Leistungsklage; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Dieses Recht hatte die Klägerin nicht deswegen verloren, weil die Beklagte eine Entscheidung dem Grunde nach abgelehnt hat und damit Fälligkeit der Leistung (§ 11 I VVG) eingetreten ist mit der Folge, daß die Klägerin auch auf Zahlung klagen könnte (BGH VersR 1986, 675; Senat VersR 1982, 641; 1988, 173).
  • OLG Hamm, 08.06.1990 - 20 U 298/89

    Beweiserleichterungen auch für Schlüsselvortat i. S. v. § 5 Abs. 1 VHB 84

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
    Rn. 25 Die Klägerin hat den erleichterten Beweis für den Versicherungsfall, der sich nicht nur auf den Diebstahl, sondern auch auf die Qualifikation des Einbruchs bezieht (BGH NJW-RR 90, 607; Senat VersR 91, 768) erbracht.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98

    Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei …

    Das heißt, der Versicherungsnehmer muß nachweisen, daß die unversicherten Begehungsweisen zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (OLG Hamm VersR 95, 1233;… Römer/Langheid, § 49 VVG, Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 20 U 60/97

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einbruchsdiebstahls in der …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates reicht dazu der Nachweis aus, daß von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (Senat VersR 91, 808 = r+s 91, 62; VersR 93, 573 L = r+s 93, 27; VersR 95, 1233 = r+s 95, 467).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.06.1994 - 20 U 237/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10484
OLG Hamm, 15.06.1994 - 20 U 237/93 (https://dejure.org/1994,10484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.1994 - 20 U 237/93 (https://dejure.org/1994,10484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 20 U 237/93 (https://dejure.org/1994,10484)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehemann; Einbruch; Diebstahl; Wohnungsinhaber

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1233
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 154/99
    Rn. 15 Es erübrigt sich daher ein Eingehen auf die Frage, ob der Einbruch möglicherweise vom Ehemann der Klägerin vorgetäuscht worden ist und ob ein rechtmäßiger Wohnungsinhaber - wie etwa der Ehemann - überhaupt das Qualifikationsmerkmal "Einbrechen" erfüllen kann (insoweit verneinend OLG Hamm VersR 95, 1233; dagegen OLG Karlruhe r+s 96, 453).
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