Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94 |
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Versicherungsnehmer; Abstellen des Fahrzeugs; Zurücklassen des Kfz-Briefs; Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Kfz-Schein; Beauftragter Ehemann; Ausfüllen der Schadensanzeige; Wissenserklärungsvertreter; Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten ; ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.06.1992 - 24 O 463/92
- OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94
Papierfundstellen
- VersR 1995, 456
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92
Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter
Auszug aus OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94
Rn. 21 Die deutliche Falschangabe des Kaufpreises muß sich die Klägerin zurechnen lassen, da der Ehemann von ihr mit dem Ausfüllen der Schadenanzeige, der Unterschriftsleistung und der Weitergabe an die Beklagte beauftragt worden ist, so daß er damit als Wissenserklärungsvertreter angesehen werden muß (vgl. BGH, r+s 93, 281 = VersR 93, 960). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94
Leistungsfreiheit tritt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, bei folgenlosen Verletzungen der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dann ein, wenn die Verletzung relevant war, also wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, wobei jedenfalls für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist (vgl. zur sogenannten Relevanzrechtsprechung BGH, VersR 1984, 228 f. m.w.N.). - LG Augsburg, 30.10.1974 - 2 O 284/74
Auszug aus OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94
Die sachenrechtliche Bedeutung des Fahrzeugbriefes rechtfertigt es, das Zurücklassen des Kraftfahrzeugscheins im Einzelfall anders zu beurteilen (…vgl. OLG Köln VersR 83, 847, Prölss-Mar-tin, § 12 AKB, Anm. 11 c, Stiefel/Hofmann, 14. Auflage, § 12 AKB, Rn. 95 am Ende; siehe andererseits auch Landgericht Augsburg, VersR 1975, 1018, Landgericht München, VersR 1981, 545). - OLG Köln, 06.05.1982 - 5 U 18/81
Auszug aus OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94
Die sachenrechtliche Bedeutung des Fahrzeugbriefes rechtfertigt es, das Zurücklassen des Kraftfahrzeugscheins im Einzelfall anders zu beurteilen (vgl. OLG Köln VersR 83, 847, Prölss-Mar-tin, § 12 AKB, Anm. 11 c, Stiefel/Hofmann, 14. Auflage, § 12 AKB, Rn. 95 am Ende; siehe andererseits auch Landgericht Augsburg, VersR 1975, 1018, Landgericht München, VersR 1981, 545). - LG München I, 02.01.1980 - 23 O 5505/78
Auszug aus OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 56/94
Die sachenrechtliche Bedeutung des Fahrzeugbriefes rechtfertigt es, das Zurücklassen des Kraftfahrzeugscheins im Einzelfall anders zu beurteilen (…vgl. OLG Köln VersR 83, 847, Prölss-Mar-tin, § 12 AKB, Anm. 11 c, Stiefel/Hofmann, 14. Auflage, § 12 AKB, Rn. 95 am Ende; siehe andererseits auch Landgericht Augsburg, VersR 1975, 1018, Landgericht München, VersR 1981, 545).
- OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95 Derartige Rechtsfolgen sind von der Rechtsprechung lediglich dann angenommen worden, wenn der Kraftfahrzeug-Brief im Handschuhfach des Wagens zurückgelassen bleibt (OLG Köln, r+s 1994, 405, 406 m.w.N.; vgl. zur Frage mangelnder Kausalität BGH VersR 1995, 1909 unter 4 b).
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten des Wissenserklärungsvertreters muß sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen (BGH VersR 1993, 360 und OLG Köln, r+s 1994, 405, 406 m.w.N.).
- LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03 Rn. 10 Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).
- OLG Jena, 05.08.1998 - 4 U 135/98
Nichtvorfinden eines vor einer Stunde auf einem öffentlichen Parkplatz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 19.12.1996 - 8 U 2035/96 Wissens-Erklärungsvertreter ist derjenige, der vom Versicherungsnehmer mit der eigenständigen Erfüllung von Obliegenheiten an dessen Stelle betraut worden ist (vgl. BGH VersR 93, 960; OLG Köln VersR 95, 456; OLG Hamm RuS 96, 129).
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