Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 21.07.1994 - 8 U 222/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MB/KT 78 § 1 § 15 a
Einfluß der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankentagegeldversicherung; Kündigung; Arbeitsverhältnis
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 164
- VersR 1995, 654
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.1994 - 8 U 222/94
Insoweit hat jedoch der Bundesgerichtshof angenommen, daß diese Bestimmung über eine selbsttätige Vertragsbeendigung gegen § 9 AGBG verstößt, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist (vgl. VersR 92, 477). - BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.1994 - 8 U 222/94
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof (VersR 76, 431, 432) in Beziehung auf den Krankentagegeldanspruch eines versicherten Selbständigen, der während seiner Krankheit aus einer OHG als Gesellschafter ausschied und damit seine selbständige Tätigkeit einstellte, ausgeführt: "Hieraus folgt nicht, daß er damit aufgehört hat, selbständig tätig zu sein. - OLG Hamm, 26.09.1984 - 20 W 38/84
Anforderungen an Beendigung eines Versicherungsverhältnisses; Auslegung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.1994 - 8 U 222/94
In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen hat das Oberlandesgericht Hamm angenommen, daß im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber während der Krankheit des Versicherungsnehmers davon auszugehen sei, daß dieser sich bei seiner Gesundung sofort um eine neue Stelle bemüht hätte (VersR 85, 1131). - OLG Hamburg, 23.09.1988 - 11 U 108/88
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.1994 - 8 U 222/94
Zutreffend hat das Landgericht den Zweck der hier bestehenden Krankentagegeldversicherung gemäß § 1 MBKT 78 darin gesehen, daß sie Erwerbstätigen Schutz wegen krankheits- oder unfallbedingter Verdiensteinbußen gewähren soll (vgl. OLG Hamburg VersR 90, 36).
- LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11
Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der …
Die Zweckbestimmung des Krankentagegeldes daher liegt in erster Linie darin, die dem Versicherungsnehmer durch den Ausfall seiner Arbeitskraft entstandenen Verdiensteinbußen auszugleichen (BFH VersR 72, 500; BGH VersR 74, 184; 71, 662; OLG Nürnberg VersR 95, 654;… Prölss/Martin § 1 MB/KT Rn. 1). - OLG Hamm, 26.06.1996 - 20 U 22/96
Abschluß einer Krankentagegeldversicherung für den Liquidator einer wegen …
Es kommt darauf an, ob der Versicherungsnehmer im Fall seiner Gesundung sich sogleich erfolgversprechend um eine neue Tätigkeit bemüht hätte (vgl. Senat, VersR 92, 225; VersR 85, 1131; OLG Nürnberg VersR 95, 654, Prölss/Martin, § 15 MBKT Anm. 1 a a m.w.N.). - OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 83/95
Krankentagegeldanspruch für den Beruf eines nicht ausübenden Selbstständigen; …
Aus dem Vertragszweck, krankheits- bzw. unfallbedingtem Verdienstausfall zu begegnen, folgt aber im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, dass keine Leistungspflicht des Versicherers besteht, wenn ursächlich für die Erwerbslosigkeit nicht die Erkrankung ist (vgl. BGH VersR 1992, 477 [BGH 22.01.1992 - IV ZR 59/91] u. 479, OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 164 [OLG Nürnberg 21.07.1994 - 8 U 222/94]; Urteil des Senats vom 20.5.1992, RuS 1992, 246). - LG Arnsberg, 14.11.2000 - 3 S 191/00
Leistungspflicht des Versicherers bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit; Wegfall …
Es kommt darauf an, ob der Versicherungsnehmer im Falle seiner Gesundung seine bisherige Tätigkeit weiterhin ausgeübt oder sich jedenfalls sogleich erfolgversprechend um eine neue Tätigkeit bemüht hätte (…Prölss/Martin a.a.O., Rdn. 11; OLG Hamm, VersR 1992, 227 [OLG Hamm 23.01.1991 - 20 U 194/90]; OLG Nürnberg, VersR 1995, 654 [OLG Nürnberg 21.07.1994 - 8 U 222/94]).
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