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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.1996 - 3 U 179/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,21669
OLG Hamm, 24.06.1996 - 3 U 179/94 (https://dejure.org/1996,21669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1996 - 3 U 179/94 (https://dejure.org/1996,21669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 3 U 179/94 (https://dejure.org/1996,21669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1403
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …

    Ob es sich mit Recht auf die von ihm als abweichend bezeichneten Urteile (OLG Hamm, VersR 1997, 1403; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 310; OLG Köln, OLGR 1997, 296) berufen kann oder ob diese Entscheidungen, wie die Revision meint, durch besondere Sachverhaltsgestaltungen veranlaßt waren, kann hier dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98

    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu …

    Rn. 65 Im Widerspruch oder zumindest in scheinbarem Widerspruch zu der vorstehend dargestellten Rechtsprechung vertritt der erkennende Senat die Rechtsauffassung, dass eine ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Schulterdystokie bei einem Geburtsgewicht von 4.000 g oder mehr besteht und auch schon 1990 bestand, wie auch, dass auf die Möglichkeit einer Sectio hinzuweisen ist (wie hier Urteil des 3. ZS des OLG Hamm vom 24.06.1996, abgedruckt in VersR 1997 Seite 1403, betreffend eine Geburt im August 1990; Urteil des 3. ZS des OLG Koblenz vom 17.04.2001 in NJW-RR 2002 Seite 310, betreffend eine Geburt im Oktober 1989; Urteil des 5. ZS des OLG Köln vom 11.06.1997 in OLGR 1997 Seite 296 betreffend eine Geburt im Dezember 1986).

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 24. Juli 1996 (VersR 1997 Seite 1403) dem geschädigten Kind ein Schmerzensgeld von 100.000,00 DM zugesprochen, weil es in der Benutzung des rechten Armes zeitlebens weitgehend beschränkt sein wird.

  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler; …

    Rn. 77 2.1 Es ist naheliegend, dass der Beklagte Ziff. 2 nach §§ 823, 847 BGB haftet unter dem Gesichtspunkt einer rechtswidrigen Körperverletzung wegen Einleitung einer vaginalen Entbindung am 15.12.1994 um 0.00 Uhr ohne hinreichende vorherige Aufklärung über die Möglichkeit der Schnittentbindung und damit ohne wirksame Einwilligung (dazu OLG Hamm, VersR 1997, 1403 ff.).

    Rn. 90 3.2 Es erscheint ein Zahlbetrag von 50.000 EUR als angemessen (so auch OLG Frankfurt, OLGReport 2003, 55; OLG Hamm VersR 1997, 1403).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2006 - 8 U 102/05

    Arzthaftung: Aufklärung über Kaiserschnittentbindung

    Eine Aufklärungspflicht bezüglich der Alternative einer Schnittentbindung wird von der Rechtsprechung ab einem Schätzgewicht von 4.000 g jedenfalls dann bejaht, wenn noch weitere Risikofaktoren hinzu treten (OLG Zweibrücken VersR 97, 1103; OLG Hamm VersR 97, 1403; OLG Köln VersR 98, 1156 OLG Schleswig VersR 00, 1544; OLGR Stuttgart 01, 394; OLG Koblenz NJW-RR 02, 310; OlG Koblenz NJW-RR 04, 535; BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2000 - 14 U 14/99

    Arzthaftung - Sorgfaltspflichten bei Geburt - primäre Section - McRoberts-Manöver …

    Eine solche Situation kann vorliegen, wenn ein makrosomes Kind zu erwarten ist (vgl. den Fall BGH, Urteil vom 19.01.1993, VI ZR 60/92, VersR 1993, 935 mit einem erwarteten Geburtsgewicht von 4.200 g; OLG Hamm VersR 1997, 1403 mit einem erwarteten Geburtsgewicht von 4.400 g; OLG Köln VersR 1998, 1156: erwartetes Gewicht von mehr als 4.000 g und makrosomes Geschwisterkind mit Schulterdystokie).
  • OLG Köln, 06.03.2002 - 5 U 178/01
    Allein schon aufgrund dieser starken Behinderung des Klägers und den daraus folgenden Beeinträchtigungen in der Lebensführung hält der Senat ein Schmerzensgeld von 50.000,- EUR für gerechtfertigt und angemessen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1997, 1403).
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