Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18355
VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04 (https://dejure.org/2005,18355)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2005 - 121-I-04 (https://dejure.org/2005,18355)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 121-I-04 (https://dejure.org/2005,18355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von Wahlvorschlägen für die Wahlen von Landtagsgremien

  • wahlrecht.de

    Besetzung PKK, PKG und G 10-Kommission (NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ./. Sächsischen Landtag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    Der Antrag ist zwar zulässig, aber - im Anschluss an die Grundsätze im Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95; JbSächsOVG 4, 39) - offensichtlich unbegründet.

    aa) Die Rechtsstellung der Antragstellerin wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist - wie der Status der Abgeordneten - Art. 39 Abs. 3 SächsVerf zu entnehmen (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41]; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02).

    Unterschiedliche Behandlungen kommen nur in Betracht, wenn diese zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr missbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter erforderlich sind (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [76]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41 f.]).

    bb) Dieses Gebot formaler Chancengleichheit kommt auch bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission zum Tragen (vgl. zur Parlamentarischen Kontrollkommission: SächsVerfGHG JbSächsOVG 4, 39 [42]), so dass auch in diesen die Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis zu berücksichtigen sind.

    (2.1) Der Antragsgegner ist verpflichtet, durch verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G 10-Kommission trotz der dem Plenum mittels Mehrheitswahl überantworteten Entscheidung die Rechte der bei der Besetzung zu berücksichtigenden Fraktionen gewahrt werden (SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [47]).

    Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel spricht für das im Freistaat Sachsen gewählte Besetzungsverfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, ohne Rechte der besetzungsbefugten Fraktion zu beschneiden (vgl. für die Wahlen zum Vermittlungsausschuss: BVerfG, Urteil des zweiten Senats vom 18. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02; BVerfGE 96, 264 [283]; zur Wahl von Ausschussmitgliedern im Gemeinderat: BVerwGE 119, 305 [311]).

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    Bei der Auswahl der hierfür in Betracht kommenden Verfahren kam dem Antragsgegner aber ein Beurteilungsspielraum zu, den er mit der in § 9 Abs. 2 GOLT zugunsten des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens getroffenen Entscheidung ersichtlich nicht überschritten hat (vgl. BVerfGE 79, 169 [170]; BVerfGE 96, 264 [283]).

    Maßnahmen bereits vor der Wahl ergriffen werden, da eine mit Mehrheit erfolgte Wahl selbst bei einer erfolgten Verletzung des Grundsatzes formaler Chancengleichheit konstitutive Wirkung erzeugt (vgl. BVerfGE 96, 264 [282]).

    Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel spricht für das im Freistaat Sachsen gewählte Besetzungsverfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, ohne Rechte der besetzungsbefugten Fraktion zu beschneiden (vgl. für die Wahlen zum Vermittlungsausschuss: BVerfG, Urteil des zweiten Senats vom 18. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02; BVerfGE 96, 264 [283]; zur Wahl von Ausschussmitgliedern im Gemeinderat: BVerwGE 119, 305 [311]).

    Bei Vorliegen sachlicher Gründe ist es dem Gesetzgeber unbenommen, für die Besetzung parlamentarischer Kommissionen und Gremien eine Mitgliederzahl vorzusehen, die bei Anwendung herkömmlicher Regeln für die Sitzverteilung nicht die Berücksichtigung aller Fraktionen ermöglicht (vgl. BVerfGE 96, 264 [281]; BVerfGE 70, 324 [364]).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    Die Grundsätze des von der Antragstellerin herangezogenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1985 - 2 BvE 14/83 und 4/84 (BVerfGE 70, 324 [354]) besagen nichts Gegenteiliges, da im dortigen Verfahren nicht darüber zu befinden war, ob Wahlvorschläge von Fraktionen, die auf Kandidaten nicht repräsentationsberechtigter Fraktionen lauten, von einer Abstimmung ausgeschlossen werden dürfen bzw. müssen.

    Bei Vorliegen sachlicher Gründe ist es dem Gesetzgeber unbenommen, für die Besetzung parlamentarischer Kommissionen und Gremien eine Mitgliederzahl vorzusehen, die bei Anwendung herkömmlicher Regeln für die Sitzverteilung nicht die Berücksichtigung aller Fraktionen ermöglicht (vgl. BVerfGE 96, 264 [281]; BVerfGE 70, 324 [364]).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel spricht für das im Freistaat Sachsen gewählte Besetzungsverfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, ohne Rechte der besetzungsbefugten Fraktion zu beschneiden (vgl. für die Wahlen zum Vermittlungsausschuss: BVerfG, Urteil des zweiten Senats vom 18. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02; BVerfGE 96, 264 [283]; zur Wahl von Ausschussmitgliedern im Gemeinderat: BVerwGE 119, 305 [311]).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel spricht für das im Freistaat Sachsen gewählte Besetzungsverfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, ohne Rechte der besetzungsbefugten Fraktion zu beschneiden (vgl. für die Wahlen zum Vermittlungsausschuss: BVerfG, Urteil des zweiten Senats vom 18. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02; BVerfGE 96, 264 [283]; zur Wahl von Ausschussmitgliedern im Gemeinderat: BVerwGE 119, 305 [311]).
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88

    Überhangmandate I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    Bei der Auswahl der hierfür in Betracht kommenden Verfahren kam dem Antragsgegner aber ein Beurteilungsspielraum zu, den er mit der in § 9 Abs. 2 GOLT zugunsten des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens getroffenen Entscheidung ersichtlich nicht überschritten hat (vgl. BVerfGE 79, 169 [170]; BVerfGE 96, 264 [283]).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
    aa) Die Rechtsstellung der Antragstellerin wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist - wie der Status der Abgeordneten - Art. 39 Abs. 3 SächsVerf zu entnehmen (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41]; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

    Hiermit ist im Sinne der Vertraulichkeit der Arbeit der PKK gewährleistet, dass der für eine pflichtwidrige Weitergabe von Informationen überhaupt in Betracht kommende Personenkreis von vornherein verhältnismäßig klein gehalten wird (vgl. SächsVerfGH LVerfGE 16, 409, 415).

    Insbesondere der Verfassungsgerichtshof Sachsen (SächsVerfGH) hat eingehend das Verfahren der Wahl der Mitglieder der PKK erörtert und verfahrensrechtliche Sicherungen der Rechte der (Minderheits-) Fraktionen herausgearbeitet, und zwar ebenfalls vom Maßstab formeller Chancengleichheit der Fraktionen abgeleitet (Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95 -, LVerfGE 4, 287 ff; Beschl. v. 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04 -, LVerfGE 16, 409 ff; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof - BayVerfGH - NVwZ 2002, 1372 ff).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 77-I-10

    Ausschluss des Antragstellers von 10 Plenarsitzungen verletzt den Antragsteller

    Die Rechtsstellung des Antragstellers wird aber nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern durch Art. 39 Abs. 3 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10

    Holger Apfel

    Die Rechtsstellung des Antragstellers wird aber nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern durch Art. 39 Abs. 3 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10

    Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf

    Die Rechtsstellung des Antragstellers wird aber nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern durch Art. 39 Abs. 3 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10

    Holger Apfel

    Die Rechtsstellung des Antragstellers wird aber nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern durch Art. 39 Abs. 3 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12

    Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht

    Im Randbereich der parlamentarischen Aufgaben muss die Abweichung zudem nicht zum Schutz anderer verfassungsrechtlich geschützter Positionen erforderlich sein (so - für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission - SächsVerfGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-96), z.B. zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ablaufs der Parlamentsarbeit, zur Abwehr missbräuchlicher Ausnutzung parlamentarischer Rechte oder zum Schutze anderer vorrangiger Verfassungsgüter (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04).
  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das

    b) Offenkundig ist im Anschluss an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39) und 25. Februar 2005 (Vf. 121-I-04, JbSächsOVG 13, 9) auch nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner zur Erreichung dieser Sitzverteilung dem Antragsteller seinen durch Wahl erlangten Ausschusssitz mit dem angegriffenen Beschluss vom 19. Juli 2006 entzogen hat.
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Angesichts der Bedeutung, die die Anzahl der Geheimnisträger für das Risiko einer ungewollten Preisgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; Wolff, JZ 2010, S. 1176), kann besonderen Geheimhaltungsinteressen mittels einer Begrenzung des Kreises der zu informierenden Abgeordneten Rechnung getragen werden, indem etwa auf ein vertrauliches Verfahren im fachlich zuständigen Ausschuss zurückgegriffen wird (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Teuber, Parlamentarische Informationsrechte, 2007, S. 198 f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Angesichts der Bedeutung, die die Anzahl der Geheimnisträger für das Risiko einer ungewollten Preisgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen hat (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; Wolff, JZ 2010, S. 176), kann besonderen Geheimhaltungsinteressen mittels einer Begrenzung des Kreises der zu informierenden Abgeordneten Rechnung getragen werden, indem etwa auf ein vertrauliches Verfahren im fachlich zuständigen Ausschuss zurückgegriffen wird (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Teuber, Parlamentarische Informationsrechte, 2007, S. 198 f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Angesichts der Bedeutung, die die Anzahl der Geheimnisträger für das Risiko einer ungewollten Preisgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen hat (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 121-I-04; Wolff, JZ 2010, S. 176), kann besonderen Geheimhaltungsinteressen mittels einer Begrenzung des Kreises der zu informierenden Abgeordneten Rechnung getragen werden, indem etwa auf ein vertrauliches Verfahren im fachlich zuständigen Ausschuss zurückgegriffen wird (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 30. September 2014, a.a.O.; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Teuber, Parlamentarische Informationsrechte, 2007, S. 198 f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10

    Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5.

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen;

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 59/22

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren der AfD hinsichtlich der Wahl zum

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 148-I-07
  • VG München, 28.09.2020 - M 7 K 20.1931

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (abgelehnt), Verfassungsrechtliche

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 110-I-07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht