Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Organstreitverfahren; Zustimmung des Landtagspräsidenten zur Durchsuchung eines Abgeordnetenbüros im Sächsischen Landtag; verfassungsrechtliche Pflicht zur Ermessensausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchsuchung des Abgeordnetenbüros eines Abgeordneten im Sächsischen Landtag aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Zwickau beabsichtigten Ermittlungsverfahrens wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Zulässigkeitsanforderungen an ein ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08
Die in Streit stehende Handlung im Sinne des § 18 Abs. 1 Sächs- VerfGHG betrifft damit Rechte und Pflichten, die unmittelbar in der Verfassung geregelt sind, und erfasst ein durch Verfassungsgrundsätze geprägtes Rechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 108, 251 [271]).Art. 56 Abs. 1 SächsVerf verleiht jedem Abgeordneten ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht; damit wird in erster Linie sein freies Mandat nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 Sächs- Verf, insbesondere seine parlamentarische Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit, gestärkt (…vgl. Kunzmann/Haas/Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 2. Aufl., Art. 56 Rn. 1; siehe auch BVerfGE 108, 251 [268 f. und 266]).
Sowohl das Zeugnisverweigerungsrecht als auch das korrespondierende Beschlagnahmeprivileg stellen Ausprägungen des verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten dar (vgl. BVerfGE 108, 251 [266]).
Daneben schützt er nicht nur die Autorität des Landtagspräsidenten selbst, sondern auch den Abgeordneten als Teil des Parlaments und stellt insoweit u.a. eine funktionelle Ergänzung zum persönlichen Schutz des Abgeordneten aus Art. 55 SächsVerf dar (vgl. BVerfGE 108, 251 [274];… Lang in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Stand Dezember 2008, Art. 40 Rn. 51).
Ob der Landtagspräsident die Zustimmung nach Art. 47 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf erteilt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 108, 251 [273];… Morlok in: Dreier, a.a.O., Art. 40 Rn. 38;… Klein in: Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 40 Rn. 177).
Neben diesen und sonstigen allgemeinen Belangen hat er wegen des auch die Abgeordneten erfassenden Schutzzwecks bei seiner Ermessensentscheidung zugleich deren Immunität sowie Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeprivilegien zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 108, 251 [275];… Klein in: Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 47 Rn. 35;… Lang in: Friauf/Höfling, a.a.O., Art. 40 Rn. 54); er muss aber nicht im Einzelnen prüfen, ob die Strafverfolgungsmaßnahmen die Rechte von Abgeordneten aus Art. 39 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Art. 56 Abs. 3 SächsVerf verletzen (vgl. dazu BVerfGE 108, 251 [275];… Morlok in: Dreier, a.a.O., Art. 40 Rn. 38;… Magiera in: Sachs, a.a.O., Art. 47 Rn. 34).
Richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten, so scheidet die Berücksichtigung seiner Rechte aus Art. 56 Abs. 1 und 3 SächsVerf aus, weil er keine Zeugenstellung innehat (vgl. BVerfGE 108, 251 [274]).
Welche Anforderungen an die Prüfung und Entscheidung des Landtagspräsidenten zu stellen sind, richtet sich nach den erkennbaren Umständen des Einzelfalls (vgl. auch BVerfGE 108, 251 [276]).
Darüber hinaus kann es angezeigt sein, im Falle der Zustimmung nach Art. 47 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, um überschießende Vollzugsfolgen zu vermeiden (vgl. allg. dazu Brocker, DVBl. 2003, 1321 [1323]; siehe auch BVerfGE 108, 251 [278 und 254]).
Dies wird bereits anhand des Wortlauts von Art. 47 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf deutlich, der dem Landtagspräsidenten selbst die Kompetenz zuweist (vgl. BVerfGE 108, 251 [273]).
Die Sicherung der Parlamentsautonomie und des Status des einzelnen Abgeordneten erfordert, dass die Zustimmung nach Art. 47 Abs. 3 Satz 2 Sächs- Verf grundsätzlich vor der Durchsuchung und Beschlagnahme erfolgt (vgl. BVerfGE 108, 251 [275];… Magiera in: Sachs, a.a.O., Art. 40 Rn. 34;… Klein in: Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 40 Rn. 175;… Versteyl, in v. Münch/Kunig, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 40 Rn. 27;… Morlok in: Dreier, a.a.O., Art. 40 Rn. 38;… siehe aber auch Lang in: Friauf/Höfling, a.a.O., Art. 40 Rn. 56).
- BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08
Die im Schreiben vom 14. Februar 2008 dokumentierte Entscheidung belegt einen Nichtgebrauch des Ermessens (vgl. allg. BVerwGE 68, 267 [274];… Wolff in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., § 114 Rn. 85 f.), weil der Antragsgegner sich ausweislich der Begründungserwägungen - irrtümlich - an die Generelle Genehmigung des Sächsischen Landtages zur Strafverfolgung gemäß § 76 Abs. 2 GO (Drs. 4/0838) gebunden gefühlt hat. - VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06
Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08
Entsprechendes gilt, wenn der Antragsteller als Organteil verfassungsmäßige Rechte des Gesamtorgans, dem er angehört, durchzusetzen beabsichtigt (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06). - BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Frist- und Formerfordernisse
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08
Bei der Prüfung, ob die Darlegungserfordernisse gewahrt sind, kann nur auf den Vortrag zurückgegriffen werden, der innerhalb der Antragsfrist erfolgt ist (vgl. BVerfGE 24, 252 [258 f.];… Umbach in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., §§ 63, 64 Rn. 167). - VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 148-I-07
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08
Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - Vf. 148-I-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12
Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des …
Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06). - VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss …
Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 62-I-12; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
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