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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12803
VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06 (https://dejure.org/2006,12803)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2006 - 72-I-06 (https://dejure.org/2006,12803)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2006 - 72-I-06 (https://dejure.org/2006,12803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem Sachsen LB-Untersuchungsausschuss feststellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    NPD-Abgeordneter unterliegt im Organstreitverfahren zur Besetzung des Sachsen LB-Untersuchungsausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen des in Art. 39 Abs. 1 Sächsische Verfassung (LVerf, SN) verankerten Gebots formaler Chancengleichheit auf die Zusammensetzung von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtags; Auswirkungen von Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen im Plenum ...

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anpassung der Besetzung eines Untersuchungsausschusses bei veränderten Mehrheitsverhältnissen im Plenum während der laufenden Legislaturperiode

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1053 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95

    Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
    b) Offenkundig ist im Anschluss an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39) und 25. Februar 2005 (Vf. 121-I-04, JbSächsOVG 13, 9) auch nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner zur Erreichung dieser Sitzverteilung dem Antragsteller seinen durch Wahl erlangten Ausschusssitz mit dem angegriffenen Beschluss vom 19. Juli 2006 entzogen hat.

    Zeigen sich Schwierigkeiten bei der Besetzung eines Gremiums, etwa weil eine Fraktion ihre notwendige Mitarbeit versagt, hat der Landtag durch ein geeignetes formelles oder informelles Verfahren auf die Herstellung verfassungsmäßiger Zustände hinzuwirken (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [47] und 13, 9 [14]).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht spricht für das gewählte Verfahren zudem, dass es über die Entscheidungskompetenz des Plenums (vgl. dazu im Einzelnen: SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [46]) nicht nur das in Art. 3 Abs. 1 SächsVerf verankerte Demokratieprinzip stärkt, sondern zugleich die Rechte der besetzungsbefugten NPD-Fraktion weitestgehend wahrt.

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04

    Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
    b) Offenkundig ist im Anschluss an die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Januar 1996 (Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39) und 25. Februar 2005 (Vf. 121-I-04, JbSächsOVG 13, 9) auch nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner zur Erreichung dieser Sitzverteilung dem Antragsteller seinen durch Wahl erlangten Ausschusssitz mit dem angegriffenen Beschluss vom 19. Juli 2006 entzogen hat.
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
    Nur so kann den Abgeordneten und Fraktionen entsprechend ihrer Beteiligung im Plenum wirkungsvoll Zugang zu einem wesentlichen Teil der parlamentarischen Arbeit verschafft werden (vgl. BVerfGE 80, 188 [222]).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
    Die Untersuchungsverfahren beschränken sich vielmehr darauf, mit hoheitlichen Mitteln selbstständig jene Sachverhalte zu prüfen, die der Landtag in Erfüllung seines Verfassungsauftrages als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält (vgl. BVerfGE 77, 1 [42]).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03

    Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
    Zwar steht eine Untersuchung nach Art. 54 SächsVerf der Sachverhaltsermittlung in einem gerichtlichen Verfahren von der Grundkonzeption her nahe (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - Vf. 87-I-03).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
    Hierzu ist erforderlich, den Lebenssachverhalt, aus dem der Verfassungsverstoß abgeleitet wird, aus sich heraus verständlich wiederzugeben und im Einzelnen aufzuzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die beanstandete Maßnahme kollidieren soll (vgl. zu § 28 SächsVerfGHG: SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 11-IV-06).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17

    Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" …

    Eine Anpassung der Zusammensetzung eines Untersuchungsausschusses während des laufenden Untersuchungsverfahrens wird ohne weitere Anforderungen dann für zulässig erachtet, wenn diese - infolge eines Fraktionsaustritts oder -ausschlusses - erforderlich ist, um die Spiegelbildlichkeit des Ausschusses wieder herzustellen (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06 -, juris Rn. 18;… Brocker, in: BeckOK Grundgesetz, Art. 44 Rn. 35).

    Dieser Aspekt ist jedoch ohne spezifisch verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06 -, juris Rn. 22) und kann daher der nach § 3 UntAG möglichen Änderung des Ausschusses nicht entgegengehalten werden.

    Nachdem keines der die Antragstellerin zu 1 vertretenden Mitglieder oder stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses die Niederlegung seines Ausschusssitzes erklärt hatte, durfte der Antragsgegner ein geeignetes Verfahren wählen, um dasjenige Mitglied und stellvertretende Mitglied zu bestimmen, das den verkleinerten Ausschuss verlassen muss (vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06 -, juris Rn. 29).

  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 149-I-07

    Antrag der NPD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel …

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (§ 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).

    Zu diesen Rechten zählen in einem Organstreitverfahren, bei dem die Antragstellerin als Fraktion und damit als Teil des Landtages handelt, die Grundrechte nicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).

    bb) Im Verfahren des Organstreits kann die Antragstellerin ebenso wenig rügen, dass die angegriffene Maßnahme gegen Art. 92 SächsVerf verstoße (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).

  • VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08

    Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 132-I-21

    Erfolgloser Antrag gegen Wahlverfahren von Abgeordneten des Sächsischen Landtages …

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 92-I-21; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12

    Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des …

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21

    Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss …

    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 62-I-12; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten des Sächsischen Landtages, der …

    Die mögliche Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eigener Rechte muss sich aus dem Sachvortrag ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07
    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 148-I-07
    Durch diese Verfassungsnorm werden den Fraktionen keine eigenständigen Rechte zugewiesen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
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