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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21530
VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06 (https://dejure.org/2007,21530)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2007 - 77-I-06 (https://dejure.org/2007,21530)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 77-I-06 (https://dejure.org/2007,21530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten des Sächsischen Landtages, der das Abstimmungsverfahren (sog. Hammelsprungverfahren) im Zusammenhang mit der Erhebung einer Abgeordnetenanklage beanstandet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Organstreitverfahrens; Anforderungen an eine hinreichende Antragsbefugnis; Geltendmachung der Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung verfassungsmäßiger Rechte; Verfahrensfehler bei der Änderung der Geschäftsordnung während einer ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Eine fehlerhafte Handhabung der Geschäftsordnung unterliegt nur dann einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle, wenn dadurch zugleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgte Rechte des Abgeordneten verletzt sein können (vgl. BVerfGE 80, 188 [209];… Pietzker, a.a.O., § 10 Rn. 47; siehe auch BVerfGE 29, 221 [234]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93).

    Das Stimmrecht zählt zu den Statusrechten des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; BVerfGE 70, 324 [355]; BVerfGE 80, 188 [218]) und findet seine Grundlage in Art. 39 Abs. 3 SächsVerf. Jeder Abgeordnete hat danach das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen und frei abzustimmen (…vgl. Schreiner, in: Schneider/Zeh, a.a.O. § 18 Rn. 49).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Das Stimmrecht zählt zu den Statusrechten des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; BVerfGE 70, 324 [355]; BVerfGE 80, 188 [218]) und findet seine Grundlage in Art. 39 Abs. 3 SächsVerf. Jeder Abgeordnete hat danach das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen und frei abzustimmen (…vgl. Schreiner, in: Schneider/Zeh, a.a.O. § 18 Rn. 49).

    Daher steht einzelnen Abgeordneten grundsätzlich ein Recht auf öffentliches Verhandeln zu (vgl. BVerfGE 70, 324 [355]), welches sich auch auf das Abstimmungsverfahren bezieht (vgl. BVerfGE 89, 291 [303]; siehe auch BVerfGE 10, 4 [12]).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Das Stimmrecht zählt zu den Statusrechten des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; BVerfGE 70, 324 [355]; BVerfGE 80, 188 [218]) und findet seine Grundlage in Art. 39 Abs. 3 SächsVerf. Jeder Abgeordnete hat danach das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen und frei abzustimmen (…vgl. Schreiner, in: Schneider/Zeh, a.a.O. § 18 Rn. 49).

    Daher steht einzelnen Abgeordneten grundsätzlich ein Recht auf öffentliches Verhandeln zu (vgl. BVerfGE 70, 324 [355]), welches sich auch auf das Abstimmungsverfahren bezieht (vgl. BVerfGE 89, 291 [303]; siehe auch BVerfGE 10, 4 [12]).

  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Redefreiheit und Ordnungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Die nach § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG zur Überprüfung gestellte Handlung oder Unterlassung muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 [5]; BVerfGE 60, 374 [381]; BVerfGE 97, 408 [414]).

    Erklärungen des Antragsgegners haben danach lediglich hinweisenden Charakter und betreffen parlamentsinterne Vorgänge, ohne dass Mitgliedern des Landtages oder sonstigen Rechtsträgern hieraus unmittelbare bzw. mittelbare Rechtsnachteile entstünden (vgl. allgemein hierzu BVerfGE 13, 123 [125]; BVerfGE 57, 1 [5 f.]; BVerfGE 60, 374 [382 f.]).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Die nach § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG zur Überprüfung gestellte Handlung oder Unterlassung muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 [5]; BVerfGE 60, 374 [381]; BVerfGE 97, 408 [414]).

    Erklärungen des Antragsgegners haben danach lediglich hinweisenden Charakter und betreffen parlamentsinterne Vorgänge, ohne dass Mitgliedern des Landtages oder sonstigen Rechtsträgern hieraus unmittelbare bzw. mittelbare Rechtsnachteile entstünden (vgl. allgemein hierzu BVerfGE 13, 123 [125]; BVerfGE 57, 1 [5 f.]; BVerfGE 60, 374 [382 f.]).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Eine fehlerhafte Handhabung der Geschäftsordnung unterliegt nur dann einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle, wenn dadurch zugleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgte Rechte des Abgeordneten verletzt sein können (vgl. BVerfGE 80, 188 [209];… Pietzker, a.a.O., § 10 Rn. 47; siehe auch BVerfGE 29, 221 [234]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93).
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Erklärungen des Antragsgegners haben danach lediglich hinweisenden Charakter und betreffen parlamentsinterne Vorgänge, ohne dass Mitgliedern des Landtages oder sonstigen Rechtsträgern hieraus unmittelbare bzw. mittelbare Rechtsnachteile entstünden (vgl. allgemein hierzu BVerfGE 13, 123 [125]; BVerfGE 57, 1 [5 f.]; BVerfGE 60, 374 [382 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Daher steht einzelnen Abgeordneten grundsätzlich ein Recht auf öffentliches Verhandeln zu (vgl. BVerfGE 70, 324 [355]), welches sich auch auf das Abstimmungsverfahren bezieht (vgl. BVerfGE 89, 291 [303]; siehe auch BVerfGE 10, 4 [12]).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Die nach § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG zur Überprüfung gestellte Handlung oder Unterlassung muss rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden rechtserheblichen Verhalten verdichten können (vgl. BVerfGE 57, 1 [5]; BVerfGE 60, 374 [381]; BVerfGE 97, 408 [414]).
  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
    Die mögliche Verletzung oder unmittelbare Gefährdung eigener Rechte muss sich aus dem Sachvortrag ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93

    Organstreitverfahren auf Antrag einer Fraktion wegen der Absetzung eines Antrags …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1997 - 15 B 1811/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Gründung einer Gesellschaft der Stadt …

  • VG Lüneburg, 26.04.2006 - 5 A 414/05

    Bürgermeister; Demokratieprinzip; Erfolgswert; Ermächtigung; Gemeindevertretung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1995 - 15 B 3104/95

    Kommunalverfassungsstreit um Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat

  • VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 132-I-21

    Erfolgloser Antrag gegen Wahlverfahren von Abgeordneten des Sächsischen Landtages …

    Eine fehlerhafte Handhabung der Geschäftsordnung unterliegt nur dann einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle, wenn dadurch zugleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgte Rechte eines Antragstellers verletzt sein können (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Vf. 77-I-06 m.w.N.; Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07
    Eine fehlerhafte Handhabung der Geschäftsordnung unterliegt nur dann einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle, wenn dadurch zugleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen verbürgte Rechte des Antragstellers verletzt sein können (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - Vf. 77-I-06).
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