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   VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 8/10 EA   

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https://dejure.org/2010,26827
VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 8/10 EA (https://dejure.org/2010,26827)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - VfGBbg 8/10 EA (https://dejure.org/2010,26827)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - VfGBbg 8/10 EA (https://dejure.org/2010,26827)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 20/00

    Subsidiarität; Ordnungswidrigkeitenrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 8/10
    Bei der Abwägung sind im allgemeinen nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 20/00 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Der Antrag der Äußerungsberechtigten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird - auch für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Az.: VfGBbg 8/10 EA) - zurückgewiesen.

    Diesen hat das Verfassungsgericht mit Beschluss vom 30. September 2010 zurückgewiesen (VfGBbg 8/10 EA).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Der Beschwerdeführer hat am 19. Februar 2010 das ruhende Verfahren wieder aufgenommen, das unter dem Aktenzeichen VfGBbg 8/10 fortgeführt worden ist.

    Das Verfassungsbeschwerdeverfahren des Kindes ist daraufhin mit Beschlüssen vom 20. Mai 2010 eingestellt (Az.: VfGBbg 29/09) und - nach entsprechendem Antrag - das Ruhen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens des Beschwerdeführers (Az.: VfGBbg 8/10) angeordnet worden.

  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 1/13

    Vorwegnahme; Abwägung; Gemeinwohl

    Bei der Abwägung sind im Allgemeinen nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 9/10 EA - und vom 30. September 2010 - VfGBbg 8/10 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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