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Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15967
VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/2006 (https://dejure.org/2007,15967)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 11.01.2007 - VgK-36/2006 (https://dejure.org/2007,15967)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - VgK-36/2006 (https://dejure.org/2007,15967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 Abs. 2 S. 1 GWB; § 13 VgV
    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages; Anforderungen an die Antragsbefugnis; Notwendigkeit einer entsprechenden Aktivlegitimation; Unverzüglichkeit der Mängelrüge als weitere Voraussetzung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge und positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes (Grundsätze)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages; Anforderungen an die Antragsbefugnis; Notwendigkeit einer entsprechenden Aktivlegitimation; Unverzüglichkeit der Mängelrüge als weitere Voraussetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Problematik der unverzüglichen Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/06
    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 45 ff.), kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung: …

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/06
    Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, Az.: 1 Verg. 4/03;… Bechtold, GWB, § 107, Rdnr. 2).
  • OLG Dresden, 11.09.2006 - WVerg 13/06

    Beginn der Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/06
    Auch bei einer gegebenenfalls notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des§ 107 Abs. 3 GWB nicht (OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2006, Az.: WVerg 13/06).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/06
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2002, Az.: Verg 9/00).
  • VK Hamburg, 07.11.2000 - VGK FB 5/00
    Auszug aus VK Niedersachsen, 11.01.2007 - VgK-36/06
    Die Antragstellerin zu 1 hat zwar einen Courtageanspruch gegenüber der Antragstellerin zu 2, jedoch fehlt es an der erforderlichen Aktivlegitimation i.S.d. § 107 Abs. 2 S. 1 GWB (VK Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 07.11.2000, Az.: VGK FB 5/00).
  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Dabei geht die strengste Auffassung hierzu im Grundsatz von einer Rügefrist von 1 bis 3 Tagen aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03; ebenso VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2003 - VK 31/03; ebenso VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006); das OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04) zieht den Zeitraum einer Woche als mögliche Frist in Betracht.
  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

    Dabei geht die strengste Auffassung hierzu im Grundsatz von einer Rügefrist von 1 bis 3 Tagen aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03; ebenso VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2003, VK 31/03; ebenso VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006); das OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04) zieht eine Frist von 1 Woche als mögliche Frist in Betracht.
  • VK Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - VK-SH 3/08

    Bekanntmachung von Gewichtungsregeln und Unterkriterien

    Diese Zeitspanne ist selbst im Lichte der strengsten in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die eine unverzügliche Rüge innerhalb eines Zeitraums von ein bis drei Tagen fordert (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg. 4/03; VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006) noch als unverzüglich, nämlich ohne schuldhaftes Zögern i.S.v. § 121 BGB erhoben anzusehen.
  • VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09

    Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

    Dabei geht die strengste Auffassung hierzu im Grundsatz von einer Rügefrist von 1 bis 3 Tagen aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03; ebenso VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2003, VK 31/03; ebenso VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006), während etwa das OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04) den Zeitraum einer Woche als mögliche Frist in Betracht zieht.
  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07

    Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg. 4/03; VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08

    Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter

    Dabei geht die strengste Auffassung hierzu im Grundsatz von einer Rügefrist von 1 bis 3 Tagen aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03; ebenso VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2003, VK 31/03; ebenso VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006); das OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04) zieht den Zeitraum einer Woche als mögliche Frist in Betracht.
  • VK Schleswig-Holstein, 25.04.2008 - VK-SH 4/08

    Tiefe der Differenzierung bei der Bewertung von Unterkriterien

    Dabei geht die strengste Auffassung hierzu im Grundsatz von einer Rügefrist von 1 bis 3 Tagen aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03; ebenso VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2003, VK 31/03; ebenso VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006); das OLG Dresden (vgl. Beschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04) zieht eine Frist von 1 Woche als möglich in Betracht.
  • VK Schleswig-Holstein, 18.12.2007 - VK-SH 25/07

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich zwar binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg. 4/03; VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07

    Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

    Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, Az.: 1 Verg. 4/03; VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 ­ Az VgK-36/2006).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.11.2009 - VK-SH 22/09

    Ohne vergleichbare Preise kann kein Angebot ermittelt werden!

    Diese Zeitspanne ist selbst im Licht der strengsten in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die eine unverzügliche Rüge innerhalb eines Zeitraums von 1 bis 3 Tagen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003 - 1 Verg. 4/03; VK Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2007 - VgK-36/2006) noch als unverzüglich nämlich, ohne schuldhaftes Zögern i.S.v. § 121 BGB erhoben anzusehen.
  • VK Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - VK-SH 4/09
  • VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
  • VK Brandenburg, 12.09.2007 - VK 36/07

    Rügepflicht

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