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   VG Würzburg, 02.04.2015 - W 5 E 15.224   

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VG Würzburg, 02.04.2015 - W 5 E 15.224 (https://dejure.org/2015,7135)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02.04.2015 - W 5 E 15.224 (https://dejure.org/2015,7135)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02. April 2015 - W 5 E 15.224 (https://dejure.org/2015,7135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbliche Hundetrainer; gewerbliche Hundeausbilder; Erlaubnispflicht; Sachkunde; Fachgespräch; D.O.Q.-Test pro; Anordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Sachnachweis für die Erlaubnis der gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte oder der gewerbsmäßigen Anleitung der Tierhalter zur Hundeausbildung

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung, Befähigung zum Richteramt, Erlaubnispflicht, Anordnungsgrund

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 11 ME 228/14

    Erlaubnispflichtigkeit einer gewerbsmäßigen Hundeausbildung sowie einer Anleitung

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2015 - W 5 E 15.224
    Die Länge der Übergangsfrist ist rechtlich nicht zu beanstanden (OVG Lüneburg, B. v. 17. September 2014 Nr. 11 ME 228/14, NVwZ-RR 14, 922).
  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1005

    Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden

    Die gegebenenfalls mit einem Fachgespräch verbundene Belastung ist zum Schutz des Wohlergehens der Tiere hinnehmbar (vgl. jeweils m.w.N. VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; VG Berlin, U.v. 6.4.2016 - 24 K 238.15 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

    Dabei ist es nicht unverhältnismäßig, aus Gründen des Tierschutzes eine neue Erlaubnispflicht einzuführen, die erst ein Jahr nach Inkrafttreten Wirkung entfaltet (VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

    Ein Fachgespräch mit einem praktischen und mündlichen Teil, der ein paar Stunden in Anspruch nimmt, sieht das Gericht zudem als verhältnismäßig und für die Klägerin - auch gerade in ihrem konkreten Einzelfall - als zumutbar an (vgl. schon VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris sowie dazu BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 9 CE 15.934 - juris, vgl. des Weiteren zur Praxis in Bayern auch BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris; B.v. 31.3.2017 - 9 ZB 16.2601 - juris), insbesondere da der klägerseits vorgeschlagene Kontrollbesuch einer Hundeschule sich zeitlich nicht erheblich von dem Aufwand bezüglich des praktischen Teils des Fachgespräches unterscheiden würde.

  • VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 15.01385

    Erlaubnis für den Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis

    Die Tätigkeit der Hundeausbildung ist als Beruf verfassungsrechtlich gem. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt, die Erlaubnispflicht stellt somit einen verfassungsrechtlich zu rechtfertigenden und im Hinblick auf die Interessen des Tierschutzes auch verfassungsrechtlich grundsätzlich rechtfertigungsfähigen Eingriff dar (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit auch VG Würzburg, B.v. 2.4.2015, W 5 E 15.224).
  • VG Würzburg, 17.09.2018 - W 8 K 18.469

    Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis

    Die gegebenenfalls mit einem Fachgespräch verbundene Belastung ist zum Schutz des Wohlergehens der Tiere hinnehmbar (vgl. jeweils m.w.N. VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; VG Berlin, U.v. 6.4.2016 - 24 K 238.15 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

    Dabei ist es nicht unverhältnismäßig, aus Gründen des Tierschutzes eine neue Erlaubnispflicht einzuführen, die erst ein Jahr nach Inkrafttreten Wirkung entfaltet (VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

    Ein Fachgespräch mit einem praktischen und mündlichen Teil sieht das Gericht als verhältnismäßig und für die Klägerin - auch gerade in ihrem konkreten Einzelfall - als zumutbar an (vgl. schon VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris sowie dazu BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 9 CE 15.934 - juris, vgl. des Weiteren zur Praxis in Bayern auch BayVGH, B.v. 29.6.2018 - 9 ZB 14.2869 - juris; B.v. 31.3.2017 - 9 ZB 16.2601 - juris).

  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 2/18

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; Ausbildung; Beruflicher

    Da der Gesetzgeber die Erlaubnispflicht nicht auf erstmals betriebene Hundeschulen beschränkt hat, gilt sie generell und erstreckt sich auch auf diejenigen Hundetrainer, die - wie der Kläger - bereits vor Inkrafttreten des Erlaubnisvorbehalts gewerbsmäßig als Hundetrainer tätig waren (NdsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2017 - 11 ME 278/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Januar 2016 - 11 ME 249/15 -, juris Rn. 6; VG Oldenburg, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - 11 B 3569/15 -, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 2. April 2015 - W 5 E 15.224 -, juris).
  • VG Berlin, 06.04.2016 - 24 K 238.15

    Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis, gewerbsmäßig für Dritte Hunde

    Ein Fachgespräch ist keine Berufsprüfung, in der die Antragsteller einen schriftlichen Test oder eine praktische Übung absolvieren müssten (a.A. offenbar VG Würzburg, Beschluss vom 2. April 2015 - W 5 E 15.224 - juris, Rn. 28).
  • VG Berlin, 14.04.2016 - 24 L 79.16

    Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder Anleitung

    Ein Fachgespräch ist keine Berufsprüfung, in der die Antragsteller einen schriftlichen Test oder eine praktische Übung absolvieren müssten (a.A. offenbar VG Würzburg, Beschluss vom 2. April 2015 - W 5 E 15.224 - juris, Rn. 28).
  • VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 16.00925

    Untersagung der gewerbsmäßigen Hundeausbildung

    Die Tätigkeit der Hundeausbildung ist als Beruf verfassungsrechtlich gemäß Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt, die Erlaubnispflicht stellt somit einen verfassungsrechtlich zu rechtfertigenden und im Hinblick auf die Interessen des Tierschutzes auch grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigungsfähigen Eingriff dar (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit auch VG Würzburg, B.v. 2.4.2015, W 5 E 15.224).
  • VG München, 27.11.2019 - M 23 K 18.5799

    Genehmigung zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden

    Insoweit kommt es auch nicht mehr darauf an, ob die Beklagte zum Nachweis der Sachkunde stets die aktive Mitwirkung eines Amtstierarztes an der Prüfung eines Privatinstituts fordern darf (so wohl VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 31.03.2017 - 9 ZB 16.2601

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe in tierschutzrechtlicher Streitigkeit

    Davon abgesehen setzt sich die Klägerin insoweit lediglich mit einer - hier nicht angefochtenen - Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 2. April 2015 (Az. W 5 E 15.224) auseinander und beanstandet die ihrer Ansicht nach in dieser Entscheidung zum Ausdruck kommende Forderung eines obligatorischen Fachgesprächs nach den Vorgaben des UMS des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 7. April 2014 (45b-G8734.9-2012/13-42) sowie den Ausschluss von Ausbildungen privat-rechtlich organisierter Verbände und Anbieter als Sachkundenachweis.
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 1223/17

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; beruflicher oder sonstiger

    Da der Gesetzgeber die Erlaubnispflicht nicht auf erstmals betriebene Hundeschulen beschränkt hat, gilt sie generell und erstreckt sich auch auf diejenigen Hundetrainer, die - wie der Kläger - bereits vor Inkrafttreten des Erlaubnisvorbehalts gewerbsmäßig als Hundetrainer tätig waren (NdsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2017 - 11 ME 278/16 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Januar 2016 - 11 ME 249/15 -, juris Rn. 6; VG Oldenburg, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - 11 B 3569/15 -, juris; VG Würzburg, Beschl. v. 2. April 2015 - W 5 E 15.224 -, juris).
  • VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.00630

    Keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundeausbildung - Fehlender Nachweis der

  • VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.630

    Keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundeausbildung - Fehlender Nachweis der

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