Rechtsprechung
   VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50340
VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898 (https://dejure.org/2017,50340)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - W 2 K 17.898 (https://dejure.org/2017,50340)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - W 2 K 17.898 (https://dejure.org/2017,50340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BayGO Art. 21 Abs. 2
    Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • rewis.io

    Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Würzburg, 11.10.2017 - W 2 K 15.335

    Eingeschränkter Herstellungsbeitrag für Wasserversorgung

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.899, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.

    So wurde auf klägerischen Antrag - auch im Hinblick auf dieses Verfahren - in den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 mit Beweisbeschluss vom 20. Dezember 2016 ein Sachverständiger mit der Vermessung der im Streit stehenden Geschossflächen bestellt.

    Dem steht auch die vom Kläger im Verfahren W 2 K 15.335 vorgelegte Abgeschlossenheitsbescheinigung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerrecht - Wohnungseigentumsgesetz (WEG) i.d.F. d. Bek.

    vom 15. März 1951 (BGBl I S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl I S. 1962), nicht entgegen, da dieser keine abgabenrechtliche Relevanz zukommt (vgl. dazu ausführlich: VG Würzburg, U.v. 11.10.2017 - W 2 K 15.335).

    Dem steht auch die im Verfahren W 2 K 15.335 vorgelegte Gewerbeabmeldung vom 23. März 2001 nicht entgegen.

  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.899

    Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtung

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Mit Beschluss vom 8. März 2016 wurde vom Verfahren W 2 K 17.998 (damals unter dem Az. W 2 K 16.240) das Verfahren W 2 K 17.899 (damals unter dem Az. W 2 K 16.241) abgetrennt, in dem Verfahrensgegenstand ein für das Grundstück des Klägers erhobener Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung ist.

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.899, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 11.10.2017 - W 2 K 15.336

    Eingeschränkter Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.899, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.

    So wurde auf klägerischen Antrag - auch im Hinblick auf dieses Verfahren - in den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 mit Beweisbeschluss vom 20. Dezember 2016 ein Sachverständiger mit der Vermessung der im Streit stehenden Geschossflächen bestellt.

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 BV 11.2535

    Herstellungsbeitrag zu Entwässerungseinrichtung

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Jedoch geht aus den vom Kläger selbst vorgelegten Unterlagen hervor, dass die Doppelgarage einen direkten Zugang zu einem Keller/Lagerraum hat, von dem aus man unmittelbar sowohl zu einem direkt neben der Garage liegenden WC als auch zu einem Abstellraum/Arbeitsraum kommt, der das Untergeschoss durch eine Treppe mit dem als Wohnbereich genutzten Erdgeschoss verbindet (vgl. zu dieser baulichen Konstellation: BayVGH, U.v. 1.2.2012 - 20 BV 11.2535 - juris).
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Die Entstehung eines Verbesserungsbeitrags ist deshalb nur möglich, wenn gültiges Herstellungsbeitragsrecht vorliegt (BayVGH, B.v. 11.5.2005 - 23 ZB 04.3348 - BeckRS 2005, 39605; U.v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - GK 2005, Rn. 188).
  • VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VII-90
    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Ein Verbesserungsbeitrag bezieht sich nicht auf den abgeschlossenen Tatbestand der erstmaligen Herstellung und Anschaffung, sondern auf neue Investitionen zur Verbesserung einer Anlage, wodurch mit Wirkung für die Zukunft auf der Grundlage eines neuen Sachverhalts ein neuer Beitragstatbestand geschaffen wurde (vgl. BayVerfGH vom 6.11.1991 - Vf.9-VII-90 - BayVBl 1992, 80BayVerfGH a.a.O.).
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.900

    Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.899, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 30.05.2000 - 23 B 98.88
    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Denn jede Verbesserung eines Einrichtungsteils bedeutet notwendig auch die Verbesserung der Gesamteinrichtung (vgl. statt vieler: BayVGH, U.v. 30.5.2000 - 23 B 98.88 - GK 2000 Rn 248).
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.901

    Zu den Voraussetzungen für die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für die

    Auszug aus VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.899, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.
  • VG München, 31.01.2023 - M 10 K 21.4148

    Richtiger Beklagter, Auslegung der Klageschrift und ihrer Anlage,

    Die überdachte Terrasse auf dem klägerischen Grundstück ist Terrasse im Sinn von § 5 Abs. 2 Satz 6 BGS/WAS und BGS/EWS (vgl. hierzu jüngst ausführlich: VG München, U.v. 10.11.2022 - M 10 K 20.4591 - juris - nicht rechtskräftig; s. ohne weitere Begründung: VG Würzburg, U.v. 11.10.2017 - W 2 K 15.335 - juris Rn. 12 und 26; VG Würzburg, U.v. 8.11.2017 - W 2 K 17.898 - juris Rn. 34 und W 2 K 17.899 - juris Rn. 34; VG Würzburg, U.v. 10.11.2004 - W 2 K 03.1337 - juris Rn. 123 und W 2 K 03.1445 - juris Rn. 112; VG Ansbach, U.v. 13.11.2007 - AN 1 K 07.701 - juris Rn. 16 zu einem überdachten Freisitz am Feuerwehrhaus).
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.899

    Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtung

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.898, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen des Beklagten und des Landratsamts Main-Spessart in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.900

    Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.898, W 2 K 17.899 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren Bezug genommen.
  • VG München, 10.11.2022 - M 10 K 20.4591

    Herstellungsbeiträge für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung

    a) Die überdachte Terrasse auf dem klägerischen Grundstück ist Terrasse im Sinn von § 5 Abs. 2 Satz 5 BGS-WAS und BGS-EWS (vgl. hierzu ohne weitere Begründung: VG Würzburg, U.v. 11.10.2017 - W 2 K 15.335 - juris Rn. 12 und 26; VG Würzburg, U.v. 8.11.2017 - W 2 K 17.898 - juris Rn. 34 und W 2 K 17.899 - juris Rn. 34; VG Würzburg, U.v. 10.11.2004 - W 2 K 03.1337 - juris Rn. 123 und W 2 K 03.1445 - juris Rn. 112; VG Ansbach, U.v. 13.11.2007 - AN 1 K 07.701 - juris Rn. 16 zu einem überdachten Freisitz am Feuerwehrhaus).
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.901

    Zu den Voraussetzungen für die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für die

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.898, W 2 K 17.899 und W 2 K 17.900, auf die beigezogenen des Beklagten und des Landratsamts Main-Spessart in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht