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   VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759   

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VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759 (https://dejure.org/2007,31722)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.07.2007 - W 4 S 07.759 (https://dejure.org/2007,31722)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - W 4 S 07.759 (https://dejure.org/2007,31722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehemaliger Bundeswehr-Übungsplatz; In Kommissionsliste aufgenommenes FFH-Gebiet; Off-Road-Anlage; Gelbbauchunken; Erhebliche Beeinträchtigung; Alternativenprüfung; Befreiung; Öffentliche Belange; Arbeitsplätze; Verbesserung der Wirtschaftsstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Die gebotenen Vermeidungsanstrengungen dürfen "nicht außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem mit dem damit erzielbaren Gewinn für Natur und Landschaft stehen (BVerwG U.v. 27.01.2000, BVerwGE 110, 302 [BVerwG 27.01.2000 - 4 C 2/99] = BayVBl. 2000, 501).

    Richtschnur hierfür sind die Schwere der Gebietsbeeinträchtigung, Anzahl und Bedeutung betroffener Lebensraumtypen oder Arten sowie der Grad der Unvereinbarkeit mit den Erhaltungszielen (vgl. BVerwG U.v. 27.01.2000, a.a.O. und BVerwG U.v. 17.05.2002 a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall des Baues einer Umgehungsstrasse (U.v. 27.01.2000 a.a.O.) ausgeführt, zwingende öffentliche Interessen könnten z.B. die Entschärfung innerörtlicher Unfallschwerpunkte, die Vermeidung von Verkehrsunfällen oder die Verminderung von schädlichen Umwelteinwirkungen sein.

    Es muss ein durch "Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln" vorliegen (BVerwG, U.v. 27.01.2000 a.a.O., BVerwG, U.v. 15.01.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Die allein konstitutive Wirkung der Eintragung durch die Kommission ist auch vom Bundesverwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Rs. C-244/05, U.v. 14.9.2006, Bund Naturschutz in Bayern u.a., Slg. 2006, I-8445, Rdnr. 35) bestätigt worden ( BVerwG, U.v. 17.1.2007, Az. 9 A 20/05 ).

    Solange ein FFH-Gebiet noch nicht nach dem einschlägigen Landesnaturschutzrecht zu einem Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele für das Gebiet der Gebietsmeldung zu entnehmen (BVerwG, U.v. 17.01.2007, NuR 2007, 336 = UPR 2007, 706 [BVerwG 17.01.2007 - BVerwG 9 A 20.05] ).

    Die dann allenfalls konfliktmindernden Vorkehrungen sind nur als Kohärenzsicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen, falls eine Abweichungsentscheidung getroffen werden soll (BVerwG, U.v. 17.01.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Schon aufgrund seines Ausnahmecharakters begründet Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, das zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-Richtlinie festgelegten kohärenten Systems nicht bereits durchbrochen werden darf, wenn dies nach dem Muster der Abwägungsregeln des deutschen Planungsrechts vertretbar erscheint, sondern nur beiseite geschoben werden darf, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die FFHRichtlinie geschützten Rechtsgüter vereinbar ist (BVerwG, U.v. 17.05.2002, BVerwGE 116, 254 = NVwZ 2002, 1243 = NuR 2002, 739 [BVerwG 17.05.2002 - 4 A 28/01] ).

    Richtschnur hierfür sind die Schwere der Gebietsbeeinträchtigung, Anzahl und Bedeutung betroffener Lebensraumtypen oder Arten sowie der Grad der Unvereinbarkeit mit den Erhaltungszielen (vgl. BVerwG U.v. 27.01.2000, a.a.O. und BVerwG U.v. 17.05.2002 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Nutzung des ehemaligen Übungsgeländes als Off-Road-Anlage geradezu aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH U.v. 28.06.2005, NVwZ 2006, 230 [VGH Hessen 28.06.2005 - 12 A 8/05] ).

    Im Urteil vom 28. Juni 2005, ( NVwZ 2006, 230 [VGH Hessen 28.06.2005 - 12 A 8/05] ) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof als Gründe des öffentlichen Interesses die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bejaht.

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Auch wenn die Variante auf ein anderes Projekt hinausläuft, kann von einer Alternative nicht mehr gesprochen werden (BVerwG v. 15.01.2004, BVerwGE 120, 1 = NuR 2004, 366 [BVerwG 15.01.2004 - 4 A 11.02] NVwZ 2004, 732 = UPR 2004, 185 [BVerwG 15.01.2004 - 4 A 11.02] .).

    Es muss ein durch "Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln" vorliegen (BVerwG, U.v. 27.01.2000 a.a.O., BVerwG, U.v. 15.01.2004 a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2002 - 5 K 17/01

    Eigenständiges Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes im Rahmen

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Es mangele an einer ausdrücklichen Ausnahmeregelung für naturschutzrechtliche Mitwirkungsrechte von Vereinen im Rahmen des § 13 BImSchG (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2005, Az. 22 CS 05 602; OVG M-P , U.v. 8.5.2002, Az. 5 K 17/01 = NuR 2003, 34-37; OVG M-P , B.v. 25.3.2002, Az. 3 M 87/01 = NVwZ 2002, 1258-1260 alle jeweils zu § 29 Abs. 1 BNatSchG ).

    Dazu wurde darauf verwiesen, dass den Naturschutzverbänden die Beteiligungsrechte nach § 10 BImSchG zustünden (vgl. OVG M-P , U.v. 8.5.2002, Az. 5 K 17/01 = NuR 2003, 34-37).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Befreiungsvorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. EuGH, U.v. 26.10.2006, Rs.C-239/04 Kommission gegen Portugal, Slg. 2006, I-10183, Rdnr. 35), hält es die Kammer für zweifelhaft, ob für die Zulassung des konkreten Projektes "Off-Road-Anlage" solche zwingenden überwiegenden öffentlichen Interessen vorliegen.
  • BFH, 05.05.1999 - VII B 343/98

    Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (U.v. 11.05.1999, NVwZ-RR 2000, 290 = NuR 2000, 165) hat den Bau einer Bahnverbindung zum Flughafen als effektive Verknüpfung der Verkehrsträger Luft und Schiene und die Verlagerung der Verkehrsströme von der Straße auf die Schiene als ein solches öffentliches Interesse angenommen.
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Der Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung verlange allerdings, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten nationalen Rechts und unter Anwendung ihrer Auslegungsmethoden alles täten, was in ihrer Zuständigkeit liege, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel übereinstimme (EuGH, Rs. C-212/04, U.v. 4.7.2006, Adeneler u.a., Slg. 2006, I-6057, Rdnrn. 110 f.).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 07.09.2004, Rs. C-127/02 , Waddenzee, Slg. 2004, I-07405 Rdnr. 59) dürfen die nationalen Behörden ein Projekt nur dann genehmigen, wenn sie Gewissheit darüber erlangt haben, dass es sich nicht nachteilig auf das Gebiet auswirkt.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2002 - 3 M 87/01

    Beteiligungsrecht von Naturschutzverbänden

  • VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764

    Art. 4 Abs. 1 FFH-RL gewährt den Mitgliedstaaten bei der Gebietsauswahl einen

    Denn dabei handelt es sich nach der Konzeption der FFH-RL augenblicklich nur um einen vorläufigen Schutz, dem nach Art. 4 Abs. 4 FFH-RL so schnell wie möglich - spätestens aber binnen sechs Jahren - die Ausweisung als Schutzgebiet folgen muss (VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2007 - RO 11 S 07.1567, VG Würzburg, Beschluss vom 25.07.2007 - W 4 S 07.759, NuR 2008, 127).
  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Andernfalls wäre der Anwendungsbereich der Vereinsklage auf wenige Einzelfälle beschränkt (zu § 13 BImSchG: VG Würzburg v. 25.7.2007 ­ W 4 S 07.759).
  • VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739
    Denn dabei handelt es sich nach der Konzeption der FFH-RL augenblicklich nur um einen vorläufigen Schutz, dem nach Art. 4 Abs. 4 FFH-RL so schnell wie möglich - spätestens aber binnen sechs Jahren - die Ausweisung als Schutzgebiet folgen muss (VG Regensburg vom 21.12.2007, Az. RO 11 S 07.1567; VG Würzburg vom 25.07.2007, Az. W 4 S 07.759, NuR 2008, 127).
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