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   VG Würzburg, 30.07.2003 - W 6 K 02.724   

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VG Würzburg, 30.07.2003 - W 6 K 02.724 (https://dejure.org/2003,65616)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30.07.2003 - W 6 K 02.724 (https://dejure.org/2003,65616)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - W 6 K 02.724 (https://dejure.org/2003,65616)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Daraus folgt jedoch nur, dass in einem Fall, in dem zwar die Kostenentscheidung, nicht jedoch die Amtshandlung selbst angefochten werden kann und auch keine anfechtbare abschließende Sachentscheidung ergeht, die eine inzidente Kontrolle der vorbereitenden Amtshandlung ermöglichen würde, der Prüfungsrahmen bei einer Gebührenanforderung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung erstreckt werden muss (vgl. in diesem Sinn auch VG Würzburg, Urteil vom 30.7.2003 - W 6 K 02.724 -, juris).
  • VG Würzburg, 30.12.2013 - W 6 K 13.670

    Gerichtsbescheid; Klage gegen Gutachtensaufforderung; hohes Aggressionspotenzial;

    Die Gutachtensaufforderung greift dazu auch nicht in die Rechte des Betroffenen ein (vgl. BayVGH, B.v. 04.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris; BVerwG, B.v. 17.05.1994 - 11 B 157/93 - BayVBl. 1995, 59; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 30.07.2003 - W 6 K 02.724 - juris).

    Daraus folgt jedoch nur, dass in einem Fall, in dem zwar die Kostenentscheidung, nicht jedoch die Amtshandlung selbst, angefochten werden kann und auch keine anfechtbare abschließende Sachentscheidung ergeht, die eine inzidente Kontrolle der vorbereitenden Amtshandlung ermöglichen würde, der Prüfungsrahmen bei einer Gebührenanforderung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung erstreckt werden muss (vgl. schon VG Würzburg, U.v. 30.07.2003 - W 6 K 02.724 - juris).

  • VG Kassel, 24.04.2019 - 7 K 6587/17

    Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist grundsätzlich

    Teilweise wird eine solche Inzidentprüfung nur dann als erforderlich angesehen, wenn keine abschließende Sachentscheidung in Form einer Entziehung der Fahrerlaubnis ergeht, gegen die sich der Betroffene wenden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2006 - 12 LA 426/05 -, juris Rn. 9; VG Würzburg, Urteil vom 30.07.2003 - W 6 K 02.724 -, juris Rn. 23).
  • VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06

    Zweifel an Fahreignung und Gutachtensanforderung nach Auffinden von Cannabis

    Ausgehend von den überzeugenden Ausführungen der Verwaltungsgerichte Münster (Beschl. v. 13.9.2004 - 10 K 893/00 - Juris) und Würzburg (Urt. v. 30.7.2003 - W 6 K 02.724 - Juris) legt die Kammer dabei folgendes zu Grunde:.
  • VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Umfang des

    Die Gegenauffassung, wonach Cannabiskonsum häufig als Indikator für polyvalenten Konsum angesehen werden könne und damit der umfassende Begutachtungsauftrag in Bezug auf Betäubungsmittel und anderer psychoaktiv wirkender Stoffe gerechtfertigt sei, überzeugt nicht (vgl. VG Würzburg v. 30.7.2003 Az. W 6 K 02.724, v. 11.2.2002 Az. W 6 K 01.1210).
  • VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, aus Gründen effektiven Rechtsschutzes müsse in Fällen, in denen eine Amtshandlung selbst nicht angefochten werden könne und - wie hier (vgl. § 100 Abs. 1 GWB sowie BVerwG, Beschl. v. 2.5.2007, 6 B 10/07 ) - auch keine anfechtbare abschließende Sachentscheidung ergehe, der Prüfungsrahmen bei einer Gebührenanforderung auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung erstreckt werden (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 30.7.2003, W 6 K 02.724, zit. nach juris Rdnr. 23; NdsOVG, Beschl. v. 4.12.2006, 12 LA 426/05 ; zit. nach juris Rdnr. 9), beziehen sich die einschlägigen Entscheidungen nur auf von Amts wegen veranlasste Amtshand-lungen und damit auf Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären.
  • VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.00968

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Anforderung eines ärztlichen

    Zwar muss aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in den Fallkonstellationen, in denen ein einmaliger Cannabiskonsum im Raum steht, grundsätzlich die Fragestellung und die Vorlage der Drogenscreenings auf Cannabis beschränkt werden (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, 11 CS 05.1453, a.A. VG Würzburg vom 30.7.2003, W 6 K 02.724), allerdings gilt dieser Grundsatz dann nicht, wenn der Verdacht des Beigebrauchs anderer Substanzen vorliegt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, a.a.O.).
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