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   VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498   

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https://dejure.org/2015,3651
VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498 (https://dejure.org/2015,3651)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.01.2015 - W 6 K 13.498 (https://dejure.org/2015,3651)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - W 6 K 13.498 (https://dejure.org/2015,3651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Anfechtungsklage, Fahrzeug, Humanmedizin, ausländisches Kraftfahrzeug, Untersagung, Verkehrskontrolle, Rechtsgrundlage, EU-Mitgliedsstaat, vorschriftsmäßig, Zwangsgeld, Bulgarien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Bei einer solchen Konstellation bedarf es keiner (richterlichen) Umdeutung, so dass die Aufrechterhaltung des Bescheids nicht davon abhängt, ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung erfüllt sind (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96).

    Bei der Umdeutung wird die von dem Verwaltungsakt getroffene Regelung durch eine andere ersetzt; bei der richterlichen Berücksichtigung anderer Gründe bleibt dagegen, ebenso wie beim verwaltungsbehördlichen sog. Nachschieben von Gründen, die Regelung als solche unangetastet (BVerwG, U.v. 19.8.1988, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Dem entspricht auch die Entscheidung des OVG Münster (U.v. 4.2.2014 - 8 A 1742/10 - juris), wonach unter § 5 Abs. 1 FZV auch Fahrzeuge fallen, die nicht (mehr) den zulassungsrechtlichen Vorschriften entsprechen, weil die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2a Satz 1 StVZO erloschen ist.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Die im Rahmen der gerichtlichen Prüfungspflicht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Betracht zu ziehende Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen ist dem Gericht nur insoweit verwehrt, als dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sog. Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führen würde (BVerwG, U.v. 21.11.1989 - 9 C 28.89 - juris).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81

    Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Entscheidend ist hierfür nicht der Wohnsitz der Klägerin, sondern der regelmäßige Standort des Fahrzeugs (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 6 FZV Rn. 6; BVerwG, U.v. 9.12.1983 - 7 C 70/81 - juris - zu § 23 StVZO).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 1.11

    Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes; Blaulicht; Blaulichtfahrzeug;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Denn bei der Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, da das Fahrzeug auf Dauer von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen wird und sich das Verbot nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 3 C 1.11 - BVerwGE 141, 376; Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 15 FZV Rn. 6a).
  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 B 137.81

    Regelmäßiger Standort - Objektive Merkmale - Kraftfahrzeug - Subjektive

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Dieser bestimmt sich nach objektiven Merkmalen, nicht nach subjektiven Vorstellungen des Verfügungsberechtigten (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1981 - 7 B 137/81 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 20 FZV Rn. 9 und § 6 FZV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.05.2014 - 11 C 13.2462

    Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland mit in einem anderen

    Auszug aus VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498
    Auf die Beschwerde der Klägerin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 26. Mai 2014 den Beschluss vom 29. Oktober 2013 ab und bewilligte ihr Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren W 6 K 13.493 unter Ratenzahlung von monatlich 45, 00 EUR (11 C 13.2462).
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