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   VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71   

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https://dejure.org/2010,71949
VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71 (https://dejure.org/2010,71949)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10.02.2010 - W 6 S 10.71 (https://dejure.org/2010,71949)
VG Würzburg, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - W 6 S 10.71 (https://dejure.org/2010,71949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Verhältnismäßigkeit; Ersatzfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (BVerwG v. 17.12.1982, 7 C 3.80; v. 23.12.1996, 11 B 84/96).

    Auch bei Ermittlung weiterer Familienmitglieder und Vorzeigen der Fotos hätte somit keine zuverlässige Aussage über den Fahrer getroffen werden können (BVerwG, U.v. 17.12.1982, 7 C 3/80; BayVGH v. 07.11.2008, 11 CS 08.2650 und B.v. 10.10.2006, 11 CS 06.607).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits der Eintrag von einem Punkt im Verkehrszentralregister selbst bei ein- bzw. erstmaliger Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalles, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes ankommt oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (BVerwG, U.v. 17.05.1995, NJW 1995, 2866; OVG Münster, U.v. 29.04.1999, NJW 1999, 3279).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Ersatzfahrzeug ist dabei nicht nur das anstelle des veräußerten neu angeschaffte Fahrzeug, sondern alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des Tatfahrzeugs von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (OVG Lüneburg, B.v. 17.09.2007, NJW 2008, 167).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Fahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (BVerwG v. 17.12.1982, 7 C 3.80; v. 23.12.1996, 11 B 84/96).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, der die Fahrtenbuchauflage begegnen will, fällt nicht mit dem Fortfall eines bestimmten Fahrzeugs ebenfalls fort (BVerwG v. 03.02.1989, 7 B 18.89).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Es besteht kein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben (BVerwG, DÖV 1998, 298; U.v. 11.08.1999, BayVBl. 2000, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1997 - 10 S 1670/97

    Fahrtenbuchauflage - Ermittlung des Fahrzeughalters

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Das besondere öffentliche Vollzugsinteresse fällt hier mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes zusammen (vgl. VGH Baden-Württemberg, DÖV 1998, 297).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Auch bei Ermittlung weiterer Familienmitglieder und Vorzeigen der Fotos hätte somit keine zuverlässige Aussage über den Fahrer getroffen werden können (BVerwG, U.v. 17.12.1982, 7 C 3/80; BayVGH v. 07.11.2008, 11 CS 08.2650 und B.v. 10.10.2006, 11 CS 06.607).
  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Auch bei Ermittlung weiterer Familienmitglieder und Vorzeigen der Fotos hätte somit keine zuverlässige Aussage über den Fahrer getroffen werden können (BVerwG, U.v. 17.12.1982, 7 C 3/80; BayVGH v. 07.11.2008, 11 CS 08.2650 und B.v. 10.10.2006, 11 CS 06.607).
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Auszug aus VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71
    Die Dauer der Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten erscheint angesichts der Schwere des Verstoßes (Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h innerorts, die mit vier Punkten im Verkehrszentralregister zu ahnden wäre) nicht unverhältnismäßig (BVerwG, U.v. 17.05.1995, a.a.O., BayVGH, B.v. 26.02.2008, 11 B 08.308; VG Braunschweig, U.v. 04.06.2008, Az. 6 A 281/07 und U.v. 26.06.2001, Az. AU 8 K 01.749; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 31a RdNr. 9).
  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 B 05.427
  • VG Düsseldorf, 30.04.2014 - 14 L 861/14
    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von 9 Monaten für einen gemäß Nr. 5.4 der Anlage 13 zur FeV mit drei Punkten zu bewertenden Verkehrsverstoß, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken, vgl. VG Augsburg, Urteil vom 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 527/07 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 30 Monaten verhältnismäßig; VG Würzburg, Beschluss vom 10.02.2010 - W 6 S 10.71 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten verhältnismäßig.
  • VG Düsseldorf, 25.03.2013 - 14 L 356/13

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach einer

    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von 9 Monaten für einen gemäß der Anlage 13 zur FeV mit drei Punkten zu bewertenden Verkehrsverstoß, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. August 2011 - 14 L 716/11 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten verhältnismäßig; VG Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2009 - Au 3 K 08.1680 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11. Juni 2007- 11 K 527/07 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 30 Monaten verhältnismäßig; VG Würzburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - W 6 S 10.71 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten verhältnismäßig.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2013 - 14 L 2210/12

    Verpflichtung eines Fahrzeughalters zur Führung eines Fahrtenbuchs i.R.e.

    Danach begegnet die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von 12 Monaten für einen gemäß der Anlage 13 zur FeV mit drei Punkten sowie einem einmonatigem Fahrverbot bedrohten Verkehrsverstoß zu bewertenden Verkehrsverstoß, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken, vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. August 2011 - 14 L 716/11 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten verhältnismäßig; VG Augsburg, Urteil vom 17. Februar 2009 - Au 3 K 08.1680 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 24 Monaten verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11. Juni 2007 - 11 K 527/07 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 30 Monaten verhältnismäßig; VG Würzburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - W 6 S 10.71 -, juris: Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten verhältnismäßig.
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