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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 22.07.2019 - W 2 E 19.849   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22010
VG Würzburg, 22.07.2019 - W 2 E 19.849 (https://dejure.org/2019,22010)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22.07.2019 - W 2 E 19.849 (https://dejure.org/2019,22010)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - W 2 E 19.849 (https://dejure.org/2019,22010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.09.2009 - 4 CE 09.2403

    Sachlichkeitsgebot hindert nicht die Werbung für Ratsbegehren

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2019 - W 2 E 19.849
    Amtliche Äußerungen der Gemeinde zum Bürgerbegehren bzw. zum Ratsbegehren sind deshalb unzulässig, wenn sie inhaltlich über bloße Informationen und fachliche Bewertungen hinausgehen und sich mit einer eindeutigen, unmittelbaren Abstimmungsempfehlung gezielt an die Abstimmenden wenden (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.2000 - 4 ZE 99.3678 - juris und BayVGH, B.v. 25.9.2009 - 4 CE 09.2403 - juris).

    Die Antragsteller gehen selbst davon aus, dass für das Ratsbegehren diese Vorschrift nicht einschlägig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 25.09.2009 - 4 CE 09.2403 - juris).

    Diese besondere Konkurrenzsituation führt nach der Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 25.09.2009 - 4 CE 09.2403 - juris) dazu, dass die Gemeinde für ihr Ratsbegehren ebenso wie die Initiatoren für ihr Bürgerbegehren werben darf, weil in diesem Fall die Gemeinde Partei ist.

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die zu beanstandende Darstellung nicht mehr rechtszeitig korrigiert werden könnte und ein besonders gravierender Verstoß vorliegt, der eine sachgerechte Abstimmung verhindern würde (vgl. entsprechend BayVGH, B.v. 25.09.2009 - 4 CE 09.2403 - juris).

  • VGH Bayern, 10.01.2000 - 4 ZE 99.3678
    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2019 - W 2 E 19.849
    Gleiches gilt auch für ein Ratsbegehren (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.2000 - 4 ZE 99.3678 - juris).

    Amtliche Äußerungen der Gemeinde zum Bürgerbegehren bzw. zum Ratsbegehren sind deshalb unzulässig, wenn sie inhaltlich über bloße Informationen und fachliche Bewertungen hinausgehen und sich mit einer eindeutigen, unmittelbaren Abstimmungsempfehlung gezielt an die Abstimmenden wenden (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.2000 - 4 ZE 99.3678 - juris und BayVGH, B.v. 25.9.2009 - 4 CE 09.2403 - juris).

  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 4 CE 11.407

    Bereits durchgeführter Bürgerentscheid; Antragsbefugnis der …

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2019 - W 2 E 19.849
    Voraussetzung ist aber, bei Verstößen gegen die Wahrheitspflicht und das Sachlichkeitsgebot zeitnah die Aufsichtsbehörde einzuschalten bzw. wie hier die behaupteten Verstöße - vorläufig - gerichtlich klären zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 4 CE 11.407 - juris).

    Private Meinungsäußerungen oder Gespräche mit Bürgern von Mitgliedern des Stadtrates der Antragsgegnerin sind dieser grundsätzlich - mangels Organstellung des einzelnen Stadtrates - nicht zurechenbar (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2011 - 4 CE 11.407 - juris).

  • VG Regensburg, 15.06.2021 - RO 3 E 21.1124

    Eilantrag gegen Ratsbegehren - konkurrierendes Bürgerbegehren

    Im Hilfsantrag liege der Fall ähnlich zu jenem, den das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 22. Juli 2019 (Az. W 2 E 19.849) entschieden habe; die Antragsgegnerin des vorliegenden Verfahrens habe in ihrem Begleitschreiben zur Übersendung der Wahlunterlagen tatsächlich noch markigere Worte gefunden als die Antragsgegnerin jenes Würzburger Verfahrens.

    Insoweit unterscheidet sich die gegenständliche Sachlage also auch von derjenigen, über die das Verwaltungsgericht Würzburg in der antragstellerseitig geltend gemachten Entscheidung vom 22. Juli 2019 (Az. W 2 E 19.849) zu entscheiden hatte.

  • VG München, 22.01.2024 - M 7 E 24.6

    Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren

    Dies folgt aus der allgemeinen Verpflichtung der Gemeindeorgane zur Gewährung eines fairen Verfahrensablaufs (…vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… B.v. 17.3.2023 - 4 CE 23.503 - juris Rn. 17;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… B.v. 9.3.2023 - M 7 E 23.636 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 9/2023, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb).
  • VG München, 09.03.2023 - M 7 E 23.636

    Konkurrierendes Ratsbegehren

    Rn. 24 In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Vertreter eines Bürgerbegehrens sich nicht nur gemäß Art. 18a Abs. 9 GO gegen beeinträchtigende Maßnahmen der Gemeinde im Vorfeld einer Abstimmung zur Wehr setzen können, sondern zur Sicherung eines fairen Verfahrensablaufs auch das Recht haben müssen, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert ist, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt wird und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert werden (…vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.495 - juris Rn. 7;… VG München, B.v. 13.7.2022 - M 7 E 22.3076 - juris Rn. 19;… VG Ansbach, B.v. 14.5.2020 - AN 4 E 20.00882 - juris Rn. 41, 45;… VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 15;… vgl. auch bereits VG Augsburg, B.v. 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680 - juris Rn. 5 ff.; VG München, B.v. 15.5.2007 - M 7 K 07.1852;… vgl. auch VG Würzburg, B.v. 22.11.2018 - W 2 E 18.1430 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 22.7.2019 - W 2 E 19.849 - juris Rn. 7; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: 2022, Art. 18a Abs. 2 GO, 4 b) bb).
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