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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41466
VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996 (https://dejure.org/2012,41466)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - W 3 E 12.996 (https://dejure.org/2012,41466)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - W 3 E 12.996 (https://dejure.org/2012,41466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Wohngeld; Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung; kein Anordnungsgrund; kein Anordnungsanspruch; außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898

    Wohngeld - Prozesskostenhilfe, materielle Beweislast des Antragstellers für sein …

    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Rn. 22 Im vorliegenden Fall verbleiben jedoch Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers, weil er nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass seine Einnahmen ausreichen, um seinen geschätzten Bedarf - den Regelbedarf nach dem SGB XII und die weiteren, nicht im Regelbedarf enthaltenen Aufwendungen des Antragstellers (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung) - zu decken (vgl. BayVGH, B.v.15.05.2007, Az. 12 C 05.1898; VG München, U.v. 27.05.11, Az. M 22 K 09.3810 und 13.01.2011, Az. M 22 K 09.4879; VG Augsburg, U.v. 26.04.11, Az. Au 6 K 10.1582 ; vgl. Nr. 15.01 Abs. 1 und 2 WoGVwV Teil A).

    In einem solchen Fall ist zu vermuten, dass tatsächlich höhere, diesen Bedarf deckende Einnahmen verschwiegen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 15.05.2007, Az. 12 C 05.1898 ; VG Würzburg, U.v. 10.08.2012, Az. W 3 K 10.1205).

  • VG Würzburg, 10.08.2012 - W 3 K 10.1205

    Einkommen, Grundsicherung, Lebensunterhalt, Wohngeld

    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    In einem solchen Fall ist zu vermuten, dass tatsächlich höhere, diesen Bedarf deckende Einnahmen verschwiegen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 15.05.2007, Az. 12 C 05.1898 ; VG Würzburg, U.v. 10.08.2012, Az. W 3 K 10.1205).
  • VG München, 13.01.2011 - M 22 K 09.4879

    Wohngeld; Plausibilitätsprüfung; Ablehnung nach den allgemeinen Regeln der …

    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Rn. 22 Im vorliegenden Fall verbleiben jedoch Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers, weil er nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass seine Einnahmen ausreichen, um seinen geschätzten Bedarf - den Regelbedarf nach dem SGB XII und die weiteren, nicht im Regelbedarf enthaltenen Aufwendungen des Antragstellers (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung) - zu decken (vgl. BayVGH, B.v.15.05.2007, Az. 12 C 05.1898; VG München, U.v. 27.05.11, Az. M 22 K 09.3810 und 13.01.2011, Az. M 22 K 09.4879; VG Augsburg, U.v. 26.04.11, Az. Au 6 K 10.1582 ; vgl. Nr. 15.01 Abs. 1 und 2 WoGVwV Teil A).
  • VG München, 27.05.2011 - M 22 K 09.3810

    Wohngeld; Kraftfahrzeugnutzung als Sachbezug (hier verneint); …

    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Rn. 22 Im vorliegenden Fall verbleiben jedoch Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers, weil er nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass seine Einnahmen ausreichen, um seinen geschätzten Bedarf - den Regelbedarf nach dem SGB XII und die weiteren, nicht im Regelbedarf enthaltenen Aufwendungen des Antragstellers (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung) - zu decken (vgl. BayVGH, B.v.15.05.2007, Az. 12 C 05.1898; VG München, U.v. 27.05.11, Az. M 22 K 09.3810 und 13.01.2011, Az. M 22 K 09.4879; VG Augsburg, U.v. 26.04.11, Az. Au 6 K 10.1582 ; vgl. Nr. 15.01 Abs. 1 und 2 WoGVwV Teil A).
  • VG Augsburg, 26.04.2011 - Au 6 K 10.1582

    Einkommensermittlung; Nichtaufklärbarkeit der Einkommensverhältnisse; Ablehnung …

    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Rn. 22 Im vorliegenden Fall verbleiben jedoch Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers, weil er nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass seine Einnahmen ausreichen, um seinen geschätzten Bedarf - den Regelbedarf nach dem SGB XII und die weiteren, nicht im Regelbedarf enthaltenen Aufwendungen des Antragstellers (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung) - zu decken (vgl. BayVGH, B.v.15.05.2007, Az. 12 C 05.1898; VG München, U.v. 27.05.11, Az. M 22 K 09.3810 und 13.01.2011, Az. M 22 K 09.4879; VG Augsburg, U.v. 26.04.11, Az. Au 6 K 10.1582 ; vgl. Nr. 15.01 Abs. 1 und 2 WoGVwV Teil A).
  • VGH Bayern, 08.05.2001 - 12 CE 01.599
    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges eintreten werden und dass eine Kündigung sowie eine Räumungsklage des Vermieters zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 08.05.2001, Az. 12 CE 01.599; vgl. zu alledem VG Augsburg, B.v. 11.10.2010, Az. Au 6 E 10.1451 ).
  • VGH Bayern, 14.11.2003 - 12 CE 03.2512
    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Rn. 18 Soweit der Antragsteller die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrt, ihm für den Zeitraum vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen Mietzuschuss zu bewilligen, hat der Antrag bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume ausgesprochen werden kann (BayVGH, B.v. 16.04.2007, Az. 12 C 07.543, 14.11.2003, Az. 12 CE 03.2512 ).
  • VGH Bayern, 16.04.2007 - 12 C 07.543
    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Rn. 18 Soweit der Antragsteller die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrt, ihm für den Zeitraum vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen Mietzuschuss zu bewilligen, hat der Antrag bereits deswegen keinen Erfolg, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen für bereits abgelaufene Zeiträume ausgesprochen werden kann (BayVGH, B.v. 16.04.2007, Az. 12 C 07.543, 14.11.2003, Az. 12 CE 03.2512 ).
  • VG Augsburg, 11.10.2010 - Au 6 E 10.1451

    Kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, da keine Kündigungsgefahr

    Auszug aus VG Würzburg, 29.11.2012 - W 3 E 12.996
    Voraussetzung hierfür ist, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges eintreten werden und dass eine Kündigung sowie eine Räumungsklage des Vermieters zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 08.05.2001, Az. 12 CE 01.599; vgl. zu alledem VG Augsburg, B.v. 11.10.2010, Az. Au 6 E 10.1451 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 12 B 107/13

    Sicherung der Existenz eines Hilfesuchenden i.R.d. Verpflichtung zur vorläufigen …

    Rn. 6 Vgl. etwa VG Würzburg, Beschluss vom 29. November 2012 - W 3 E 12.996 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - Au 6 E 10.1451, Au 6 K 10.1450 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 11 L 1019/04 -, juris; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2009 - 14 B 430/09 -.
  • VG Ansbach, 22.05.2025 - AN 15 K 25.909

    Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Gewährung von Prozesskostenhilfe, …

    Das generelle Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (VG Würzburg, B.v. 29.11.2012 - W 3 E 12.996 - juris Rn. 15; VG Bayreuth, B.v. 3.12.2013 - B 4 E 13.825 - juris;… OVG NRW, B.v. 14.02.2013 - 12 B 107/13 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 03.12.2013 - B 4 E 13.825

    Kein Anordnungsgrund für vorläufige Leistung von Wohngeld

    Das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (OVG NRW…, Beschluss vom 14.02.2013 - 12 B 107/13 Rn. 3; VG Würzburg, Beschluss vom 29.11.2012 - W 3 E 12.996 Rn. 15).
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