Rechtsprechung
| VG Würzburg, 06.06.2007 - W 5 E 07.761 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 07.03.2011 - 8 B 217/11
Vollzugsfolgenbeseitigung im Beschwerdeverfahren/Umsetzung von Obdachlosen
Die Gemeinde ist vielmehr in Ausübung ihres Nutzungsrechts an ihren Liegenschaften befugt, ihn unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von einer zugewiesenen in eine andere Unterkunft umzusetzen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 1 S 2857/86 - DÖV 1987 S. 256 f., Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 - DVBl 1996 S. 567 f. = juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989 S. 989; Bayer. VGH, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 4 CS 94.3112 - BayVBl 1995 S. 86 = juris; VG Würzburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - W 5 E 07.761 - juris; OVG Greifswald…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 - NJW 2010 S. 1096 f. = juris Rdnr. 14) und die neue Unterkunft den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt, ohne dass sie eine allgemeinen Anforderungen entsprechende wohnungsmäßige Versorgung darstellen müsste (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26. April 1993 - 21 B 91.1461 - juris). - VG Würzburg, 27.04.2017 - W 5 K 16.659
Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung eines Obdachlosen
Rn. 30 Vorliegend geht es nicht um eine sog. "Umsetzung", also um den Wechsel der Notunterkunft während eines laufenden Einweisungszeitraums (vgl. VG Würzburg, B.v. 6.7.2007 - W 5 E 07.761 - juris; BayVGH. B.v. 4.10.1995 - 4 CS 94.3112 - BayVBl 1995, 86;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 7 Rn. 193). - VG München, 12.12.2014 - M 22 S 14.5484
Rechtmäßigkeit der Umverlegung einer Obdachlosen in eine andere Notunterkunft
Die Gemeinde ist vielmehr in Ausübung ihres Nutzungsrechts an ihren Liegenschaften befugt, ihn unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von einer zugewiesenen in eine andere Unterkunft umzusetzen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen (vgl. u. a. BayVGH, B.v. 4. Oktober 1994 - 4 CS 94.3112 - BayVBl 1995 S. 86 = juris; VGH BW, B.v. 30.10.1986 - 1 S 2857/86 - DÖV 1987 S. 256 f., B.v. 8.2.1996 - 1 S 147/96 - DVBl 1996 S. 567 f. = juris; OVG Berlin-Bbg., B.v. 6.6.1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989 S. 989; VG Würzburg, B.v. 6.6.2007 - W 5 E 07.761 - juris; HessVGH U.v. 7.3.2011 - 8 B 217/11 - juris) und die neue Unterkunft den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt, ohne dass sie eine allgemeinen Anforderungen entsprechende wohnungsmäßige Versorgung darstellen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.1993 - 21 B 91.1461 - juris).
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