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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 15.05.2014 - W 5 K 12.728   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14232
VG Würzburg, 15.05.2014 - W 5 K 12.728 (https://dejure.org/2014,14232)
VG Würzburg, Entscheidung vom 15.05.2014 - W 5 K 12.728 (https://dejure.org/2014,14232)
VG Würzburg, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - W 5 K 12.728 (https://dejure.org/2014,14232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Öffnungen in grenznaher Außenwand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …

    Auszug aus VG Würzburg, 15.05.2014 - W 5 K 12.728
    Wer ohne die erforderliche Genehmigung eine Anlage errichtet oder ändert - und damit selbst vollendete Tatsachen schafft -, hat das Risiko der rechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 Nr. 4 C 15/95, NVwZ-RR 1997, 273).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus VG Würzburg, 15.05.2014 - W 5 K 12.728
    Wer ohne die erforderliche Genehmigung eine Anlage errichtet oder ändert - und damit selbst vollendete Tatsachen schafft -, hat das Risiko der rechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, B.v. 30.8.1996 Nr. 4 C 15/95, NVwZ-RR 1997, 273).
  • OVG Bremen, 03.12.1985 - 1 BA 56/85
    Auszug aus VG Würzburg, 15.05.2014 - W 5 K 12.728
    Zur Gewährleistung des Brandschutzes kann z.B. die Entfernung von Glasbausteinen oder Fenstern und die (Wieder-)Herstellung einer geschlossenen Brandwand angeordnet werden (vgl. OVG Bremen, U.v. 3.12.1985 Nr. 1 BA 56/85, BRS 44 Nr. 105).
  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RN 6 S 19.1294

    Baugenehmigung und Denkmalrecht

    Auch das Verwaltungsgericht Würzburg habe in einem Urteil vom 15.5.2014, 5 K 12.728, einen Bestandsschutz für unzulässige Fenster in einer Brandwand verneint.

    Die Möglichkeit nach Art. 28 Abs. 8 Satz 2 BayBO, Öffnungen zuzulassen, besteht nur für innere Brandwände oder Wände, die anstelle innerer Brandwände errichtet werden, nicht für äußere Brandwände (VG Würzburg, U.v. 15.5.2014 - W 5 K 12.728 - juris, Rn. 30).

  • VG Augsburg, 11.01.2017 - Au 4 K 16.389

    Adressat einer bauaufsichtlichen Verfügung zum Fensterausbau

    Zur Gewährleistung des Brandschutzes kann z. B. die Entfernung von Glasbausteinen oder Fenstern und die (Wieder-)Herstellung einer geschlossenen Brandwand angeordnet werden (VG Würzburg, U.v. 15.5.2014 - W 5 K 12.728 - juris Rn. 29 m. w. N.;… Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2016, Art. 54 Rn. 52 m. w. N.).

    Insoweit liegt eine baugenehmigungspflichtige Veränderung vor, die den Bestandsschutz enden lässt (…BayVGH, B.v. 14.6.2016 - 9 ZB 14.1409 - juris Rn. 8; VG Würzburg, U.v. 15.5.2014 - W 5 K 12.728 - juris Rn. 33; vgl. auch Bachmann, Bestandsschutz und Brandschutz, NJW-Spezial 2015, 364, S. 364).

  • VG Ansbach, 10.10.2024 - AN 17 K 23.2257

    Klage gegen Anordnung auf brandschutztechnische Ertüchtigung eines Gebäudes

    Dabei kann die Änderung von baulichen Anlagen angeordnet werden, wenn abweichend von der Baugenehmigung gebaut wurde (VG Würzburg, U.v. 15.5.2014 - W 5 K 12.728 - juris Rn. 29).
  • VG Würzburg, 10.04.2014 - W 5 S 15.230

    Nachbarrechtsbehelf; Baugenehmigungen; Sanierung; Gaststätte; Gebot der …

    Jedenfalls scheidet ein passiver Bestandsschutz zugunsten des Antragstellers hinsichtlich des Einbaus der Öffnung schon deshalb aus, weil ein etwaiger Bestandsschutz ohnehin mit Durchführung der baulichen Veränderungen (Einbau eines Kunststofffensters) erloschen wäre (vgl. auch Urteil der erkennenden Kammer vom 15.5.2014 - W 5 K 12.728 - juris).
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