Rechtsprechung
| VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf Anliegergrundstück (keine verfestigte eigene Planung) Einstweilige Anordnung; kein Anordnungsanspruch; Verlegung einer Bushaltestelle; barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle; betroffene Anliegerin; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - …
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Da sie hierbei nach § 32 Abs. 1 BOKraft dem genehmigten Fahrplan Rechnung zu tragen hat, scheiden solche Standorte als Alternative aus, die sich räumlich nicht mehr der im genehmigten Fahrplan enthaltenen Standortgrundentscheidung (hier: "T... Straße") zuordnen lassen, was etwa dann der Fall ist, wenn die Haltestelle zu weit von der im Fahrplan ausgewiesenen Haltestelle abrücken oder Haltestellenpunkte zu nah zueinander rücken würden (VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994, Az.: 5 S 474/94, NZV 1995, 333).In die Abwägung im Rahmen des Ermessens sind auch in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994, Az.: 5 S 474/94, NZV 1995, 333).
- VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356
Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Der Anliegergebrauch vermittelt somit keinen Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu Stellplätzen oder Garagen oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem Grundstücks (BayVGH, U.v. 15.03.2006, Az. 8 B 05.1356, VGHE BY 59, 24). - BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Anlieger haben gerade keinen Anspruch darauf, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei ihrem Grundstück oder in der Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (vgl. Stahlgut in Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kapitel 26 RdNr. 50 mit Bezug auf BVerwG, U.v. 06.08.1986, Az. 4 C 58/80, NJW 1983, 770).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08
Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Nach der Rechtsprechung ist das Interesse des Betroffenen an der Erhaltung des bisherigen Zustandes eines angrenzenden Grundstücks - von extremen Ausnahmen eines schikanösen Verhaltens oder einer optisch bedrängenden und erdrückenden Wirkung abgesehen (die hier ja offenkundig nicht vorliegen) - kein erheblicher Belang (vgl. BVerwG, B.v. 22.08.2000 Az. 4 BN 38.00, BauR 2000, 1834; VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.04.2008, Az. 8 S 98/08 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Nach der Rechtsprechung ist das Interesse des Betroffenen an der Erhaltung des bisherigen Zustandes eines angrenzenden Grundstücks - von extremen Ausnahmen eines schikanösen Verhaltens oder einer optisch bedrängenden und erdrückenden Wirkung abgesehen (die hier ja offenkundig nicht vorliegen) - kein erheblicher Belang (vgl. BVerwG, B.v. 22.08.2000 Az. 4 BN 38.00, BauR 2000, 1834; VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.04.2008, Az. 8 S 98/08 jeweils m.w.N.). - OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04
Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Solche Beeinträchtigungen werden von der Rechtsordnung grundsätzlich als zumutbar angesehen (vgl. OVG Saarland, B.v. 09.07.2004, Az. 1 W 11/04, NJW 2004, 2995). - VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1963/07
Straßenverkehrsrecht: Verlegung einer Bushaltestelle
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Verkehrslärm der durchgehenden Straße dominiert und nicht allein durch die Haltevorgänge im Zusammenhang mit der Bushaltestelle eine Gesundheitsgefahr oder eine schwere und unerträgliche Eigentumsbeeinträchtigung ausgelöst wird (vgl. VG Koblenz, U.v. 17.11.2008, Az. 4 K 1963/07.KO; HessVGH, U.v. 29.04.1986, Az. 2 UE 757/84, NJW 1986, 2781), zumal die Haltestelle vor dem Nachbaranwesen schon vorher in der Nähe des Anwesens der Antragstellerin lag und nur um einige Meter näher an das Anwesen der Antragstellerin heranrückt. - BGH, 11.10.1973 - III ZR 159/71
Enteignung/Entschädigung
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Ein Anspruch auf Unterlassung wird nicht dadurch begründet, weil ein Anwesen nunmehr im verstärkten Maße eingesehen werden kann (vgl. Dürr in Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage 2010, Kapitel 36, RdNr. 45.53 mit Hinweis auf BGH, U.v. 11.10.1973, Az. III ZR 159/71, NJW 1974, 53). - VGH Hessen, 29.04.1986 - 2 UE 757/84
Auszug aus VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Verkehrslärm der durchgehenden Straße dominiert und nicht allein durch die Haltevorgänge im Zusammenhang mit der Bushaltestelle eine Gesundheitsgefahr oder eine schwere und unerträgliche Eigentumsbeeinträchtigung ausgelöst wird (vgl. VG Koblenz, U.v. 17.11.2008, Az. 4 K 1963/07.KO; HessVGH, U.v. 29.04.1986, Az. 2 UE 757/84, NJW 1986, 2781), zumal die Haltestelle vor dem Nachbaranwesen schon vorher in der Nähe des Anwesens der Antragstellerin lag und nur um einige Meter näher an das Anwesen der Antragstellerin heranrückt.
- VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Verlegung einer Bushaltestelle, …
Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (…vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10;… VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).Ein Anspruch auf eine Erweiterung der Zufahrtsmöglichkeit oder auf eine Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeit im Hinblick auf Stellplätze resultiert aus dem Anliegergebrauch ebenfalls nicht (vgl. VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 39).
Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (…vgl. VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18 ff.;… VG München, U.v. 21.10.2014 - M 23 K 14.602 - juris Rn. 28; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).
- VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602
Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung
Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - jeweils juris).Vielmehr werden solche Beeinträchtigungen von der Rechtsordnung grundsätzlich als zumutbar angesehen (vgl. OVG Saarland, B.v. 9.7.2004 - 1 W 11/04; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - jeweils juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 1 S 9.18
Einstweilige Anordnung; Errichtung eines Buswartehäuschen; Fahrgastunterstand; …
Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrgastunterstandes verursachten Immissionen sind jedoch regelmäßig zumutbar (vgl. im Ergebnis auch: OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris 1. Leitsatz; VG München…, Urteil vom 19. September 2012 - M 7 K 10.3325 -, juris Rn. 28; VG Würzburg - Beschluss vom 20. Dezember 2012 - W 6 E 12.983 -, juris Rn. 40; LG Bremen…, Urteil vom 7. November 2003 - 5 O 1015/03 -, juris Rn. 24 ff;… VG Gießen Beschluss vom 8. Juli 2002 - 6 G 688/02 -, juris Rn. 7, 11 ff.). - VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.
Zudem könnten die baulichen Änderungen einschließlich der weitreichenden Änderungen auch des Gehwegs und des Fahrradwegs nicht ohne Weiteres und nur mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 20.12.2012, W 6 E 12.983, juris Rn. 29).
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