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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1959 - WB 16.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4086
BVerwG, 27.11.1959 - WB 16.59 (https://dejure.org/1959,4086)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1959 - WB 16.59 (https://dejure.org/1959,4086)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1959 - WB 16.59 (https://dejure.org/1959,4086)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71

    Rechtsmittel

    Insbesondere hat er nicht zu einer schwerwiegenden und länger anhaltenden Beeinträchtigung der Zusammenarbeit im Stabe von AFCENT geführt (zur - nicht pflichtwidrigen - Störung der dienstlichen Zusammenarbeit als Versetzungsgrund vgl. WB 16/59; WB 20/59; BDH 5, 225; WB 29/60; I (II) WB 68/64; I WB 1/69; I WB 101/70; I WB 147/71; I WB 161/71).
  • BVerwG, 17.03.1965 - I (II) WB 68.64

    Rechtsmittel

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, liegt es im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse, solche Spannungen durch Ablösung oder Versetzung zu beheben, ohne daß es darauf ankommt, welchen der Beteiligten die Schuld an der Spannung trifft (WB 16/59, Beschluß vom 27.11.1959; WB 29/60, Beschluß vom 3.5.1961; WB 1/60, Beschluß vom 14.10.1960 abgedruckt in DÖV 1961, 232).

    Wie der Senat in der Entscheidung WB 16/59 ausgesprochen hat, ist die rasche Durchführung einer Ablösung insbesonders dann gerechtfertigt, wenn ein gedeihliches Zusammenarbeiten zweier Offiziere nicht mehr möglich ist.

  • BVerwG, 18.03.1965 - II (I) WB 29.63

    Rechtsmittel

    Wie die Wehrdienstsenate bereits mehrfach entschieden haben(Beschlüsse vom 27.11.1959 - WB 16/59 -, vom 14.1x (1) .1960 - WB 1/60 - i.DÖV 1961, 232, vom 3.5.1961 - WB 29/60 - undvom 17.3.1965 - I (II) WB 68/64 -), liegt es im lahmen der dienstlichen Bedürfnisse, solche Spannungen durch Ablösung oder Versetzung zu beheben, ohne daß es darauf ankommt, welchen der Beteiligten die Schuld an den Spannungen trifft.
  • BVerwG, 23.02.1962 - W B 33.61

    Wehrdienstrechtliche Qualifizierung der Übergehung eines Oberstapothekers der …

    Die Versetzung eines Soldaten im Interesse der reibungslosen und ordnungsmäßigen Zusammenarbeit mit seinem unmittelbaren Dienstvorgesetzten liegt an sich durchaus im Rahmen sachgerechter Ermessenserwägungen, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (WB 16/59, 1/60, 29/60).
  • BVerwG, 14.08.1975 - IWB 78.75

    Rechtsmittel

    In rechtlicher Hinsicht ist festzustellen, daß der Senat - außer aus Gründen des altersmäßigen Aufbaues des Offizierkorps (vgl. BVerwGE 33, 306 [BVerwG 10.06.1969 - I WB 97/68]; 46, 220 [BVerwG 14.01.1974 - I DB 15/73]/226 f; BVerwG Beschluß vom 9. Juni 1975 - I WB 92/73) - bisher nur die von vornherein als vorläufig gedachte, "im allgemein-organisatorischen und nicht im konkret-persönlichen Bereich des Antragstellers" wurzelnde Verwendung eines Soldaten auf einer unterwertigen Stelle für rechtmäßig erachtet hat (BVerwG Beschluß vom 17. Juli 1974 - I VB 124/70) und insoweit gerade auf die STAN-mäßige Einschätzung der Funktion abgestellt hat (BDH. Beschluß vom 27. November 1959 - WB 16/59).
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