Rechtsprechung
| BDH, 25.11.1960 - WB 20/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
Rechtsmittel
Insbesondere hat er nicht zu einer schwerwiegenden und länger anhaltenden Beeinträchtigung der Zusammenarbeit im Stabe von AFCENT geführt (zur - nicht pflichtwidrigen - Störung der dienstlichen Zusammenarbeit als Versetzungsgrund vgl. WB 16/59; WB 20/59; BDH 5, 225; WB 29/60; I (II) WB 68/64; I WB 1/69; I WB 101/70; I WB 147/71; I WB 161/71). - BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Maßnahmen zur Beseitigung von den Dienstbetrieb belastenden Spannungen werden zwar seit langem als dem dienstlichen Bedürfnis dienend für zulässig erachtet (vgl. u.a. BDH 5, 225 = DÖV 1961, 232; BDH Beschlüsse vom 25. November 1960 - WB 20/59 - und vom 17. März 1965 - I (II) WB 68/64). - BVerwG, 24.05.1966 - I WB 23.65
Rechtsmittel
Auch Mißhelligkeiten in der dienstlichen Zusammenarbeit können die Versetzung eines Beteiligten rechtfertigen, und zwar ohne Rücksicht auf die Schuldfrage (so auch Entscheidungen des Senats WB 20/59, WB 1/60, WB 17/61 und WB 33/61).
- BVerwG, 12.07.1967 - I (II) WB 18.66
Rechtsmittel
Auch insoweit kann daher der Soldat eine Verletzung seiner Rechte im Wege der Beschwerde rügen (vgl. Beschluß des Wehrdienstsenats vom 25.11.1960 - WB 20/59 -). - BVerwG, 25.11.1964 - I WB 22.63
Rechtsmittel
Der Soldat kann sich aber über die Verletzung solcher Rechte, die ihm in bezug auf die Beurteilung förmlich in § 29 SG eingeräumt sind, (Beschluß des Senatsvom 31.5.1961 - WB 24/60 - BDH 6, 179)sowie über die Verletzung solcher Pflichten des beurteilenden Vorgesetzten ihm gegenüber beschweren, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31 geregelt sind und die eine formale Garantie für eine gerechte Beurteilung darstellen (vgl. Beschluß des Senatsvom 25.11.1960 - WB 20/59 - BDH 5, 221 = NZWehrr 61, 127; DÖV 61, 231). - BVerwG, 30.10.1964 - II WB 53.64
Rechtsmittel
So hat der Senat die Rüge der Befangenheit des Beurteilers im Wehrbeschwerdeverfahren zugelassen (WB 20/59), weil sie eine aus dem Wesen der Beurteilung folgende formale Garantie für eine gerechte Entscheidung ist und damit in ihrer Bedeutung den im § 29 SG den Soldaten zugesprochenen Rechten gleichkommt. - BVerwG, 07.03.1967 - I (II) WB 30.65
Rechtsmittel
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß derartig Spannungen durch die Kommandierung oder Versetzung eines Beteiligten behoben werden können, ohne daß es auf die Frage des überwiegenden Verschuldens ankommt (vgl. Beschlüsse der Wehrdienstsenate vom 20.11.1960 - WB 20/59 - = BDH 5, 221 = DÖV 1961, 231 = NZWehrr 1961, 127; vom 14.10.1960 - WB 1/60 - = BDH 5, 225 = DÖV 1961, 232 = RiA 1961, 112; vom 3.5.1961 - WB 29/60 - vom 21.7.1964 - II WB 3/63, 5/64 - vom 16.6.1965 - II (I) WB 44/64 - vom 17.3.1965 - I (II) WB 68/64 - vom 24.5.1966 - I WB 23/65 -).
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