Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1960 - WB 26.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
Rechtsmittel
Die früheren Entscheidungen des Wehrdienstsenats über die Anwendung der VBO betrafen entweder Fälle, in denen wegen der Art des Beschwerdeanlasses (Beschwerde gegen eine einfache Disziplinarstrafe, vgl. BDH 4, 192, 194) oder wegen der Art des Rechtsbehelfs (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, vgl. BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60 - und Beschluß vom 22. November 1960 - WB 19/60) Zweifel über die Fortführung des Verfahrens bestanden. - BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72
Rechtsmittel
Daß diese Vorschrift auch gilt, wenn - wie hier - dem gerichtlichen Verfahren keine förmliche Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung vorausgeht, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des BMVg unmittelbar gestellt wird (§ 21 WBO), hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen (vgl. z.B. BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60). - BVerwG, 04.05.1971 - I WB 163.69
Versetzung eines dienstunfähigen Divisionsarztes bei der Bundeswehr - Versetzung …
Denn selbst wenn die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung durch eine Entscheidung des Senats festgestellt würde, würde diese Entscheidung den BMVg nicht in der Weise binden, daß eine Wiederverwendung des Antragstellers in seiner letzten Stelle oder in einer sonstigen, seinen Wünschen entsprechenden Weise, zu erfolgen hätte (BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60).
- BVerwG, 05.12.1972 - I WB 187.72
Rechtsmittel
Gleiches muß auch für das durch den Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts eingeleitete gerichtliche Verfahren gelten (vgl. BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60; BVerwG Beschluß vom 11. März 1971 - I WB 56/68). - BVerwG, 05.05.1971 - I WB 44.70
Rechtsmittel
Eine solche nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Versetzungsablehnung setzt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, den Nachweis eines entsprechenden Rechtsschutzbedürfnisses voraus(Beschlüsse vom 11. November 1960 - WB 26/60 - und22. Dezember 1970 - I WB 101/70). - BVerwG, 11.03.1971 - I WB 56.68
Rechtsmittel
Gleiches muß auch für das durch den Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts eingeleitete gerichtliche Verfahren gelten (vgl. BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60). - BVerwG, 18.03.1965 - II (I) WB 29.63
Rechtsmittel
Dieser für das verwaltungsgerichtliche Verfahren allgemein geltende Grundsatz (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) findet auch auf das Verfahren der Wehrdienstgerichte nach der Wehrbeschwerdeordnung Anwendung (vgl.Beschlüsse vom 11.11.1960 - WB 26/60 - undvom 30.10.1964 - II WB 18/64 -). - BVerwG, 11.01.1973 - I WB 197.72
Rechtsmittel
Gleiches muß auch für das durch den Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts eingeleitete gerichtliche Verfahren gelten (vgl. BDH Beschluß vom 11. November 1960 - WB 26/60; BVerwG Beschluß vom 11. März 1971 - I WB 56/68).
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