Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.1961 - WB 29.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
Rechtsmittel
Insbesondere hat er nicht zu einer schwerwiegenden und länger anhaltenden Beeinträchtigung der Zusammenarbeit im Stabe von AFCENT geführt (zur - nicht pflichtwidrigen - Störung der dienstlichen Zusammenarbeit als Versetzungsgrund vgl. WB 16/59; WB 20/59; BDH 5, 225; WB 29/60; I (II) WB 68/64; I WB 1/69; I WB 101/70; I WB 147/71; I WB 161/71). - BVerwG, 18.03.1965 - II (I) WB 29.63
Rechtsmittel
Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet, wie die Wehrdienstsenate des Bundesdisziplinarhofes wiederholt ausgesprochen haben(Beschlüsse vom 3.5.1961 - WB 29/60 -, vom 4.2.1965 - I (II) WB 58/64 - undvom 17.3.1965 - I (II) WB 68/64 -), der Dienstvorgesetzte in erster Linie nach Maßgabe der dienstlichen Interessen.Wie die Wehrdienstsenate bereits mehrfach entschieden haben(Beschlüsse vom 27.11.1959 - WB 16/59 -, vom 14.1x (1) .1960 - WB 1/60 - i.DÖV 1961, 232, vom 3.5.1961 - WB 29/60 - undvom 17.3.1965 - I (II) WB 68/64 -), liegt es im lahmen der dienstlichen Bedürfnisse, solche Spannungen durch Ablösung oder Versetzung zu beheben, ohne daß es darauf ankommt, welchen der Beteiligten die Schuld an den Spannungen trifft.
- BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84
Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem …
Die festgestellte Rechtswidrigkeit des Befehls vom 26. Mai 1983 zwingt im übrigen nicht zu der Annahme, auch die vom Kommandeur vorgeschlagene und dem objektiven Verlust der Vertrauensgrundlage Rechnung tragende Ablösung selbst, also die Verfügung des Dienstpostenwechsels durch den BMVg, müsse ohne weiteres ebenfalls rechtswidrig sein (vgl. BDHE 5, 221; 5, 225; BDH Beschlüsse vom 3. Mai 1961 - WB 29/60 - und vom 17. März 1965 - 1 (2) WB 68/64; BVerwGE 43, 38; BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 1 WB 171/82). - BVerwG, 17.03.1965 - I (II) WB 68.64
Rechtsmittel
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, liegt es im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse, solche Spannungen durch Ablösung oder Versetzung zu beheben, ohne daß es darauf ankommt, welchen der Beteiligten die Schuld an der Spannung trifft (WB 16/59, Beschluß vom 27.11.1959; WB 29/60, Beschluß vom 3.5.1961; WB 1/60, Beschluß vom 14.10.1960 abgedruckt in DÖV 1961, 232). - BVerwG, 07.03.1967 - I (II) WB 30.65
Rechtsmittel
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß derartig Spannungen durch die Kommandierung oder Versetzung eines Beteiligten behoben werden können, ohne daß es auf die Frage des überwiegenden Verschuldens ankommt (vgl. Beschlüsse der Wehrdienstsenate vom 20.11.1960 - WB 20/59 - = BDH 5, 221 = DÖV 1961, 231 = NZWehrr 1961, 127; vom 14.10.1960 - WB 1/60 - = BDH 5, 225 = DÖV 1961, 232 = RiA 1961, 112; vom 3.5.1961 - WB 29/60 - vom 21.7.1964 - II WB 3/63, 5/64 - vom 16.6.1965 - II (I) WB 44/64 - vom 17.3.1965 - I (II) WB 68/64 - vom 24.5.1966 - I WB 23/65 -).
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