Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1958 - WD 3.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzucht mit einem Kind als Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Bildung des Strafmaßes der disziplinargerichtlichen Beurteilung - Voraussetzungen einer Entlassung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis - Vorliegen eines milderen Falls
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BDH, 29.04.1958 - II D 63/57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.06.1958 - WD 3.58
Dabei kann die Frage offen bleiben, ob bei einem Verbrechen der Unzucht mit einem Kind nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB in allen Fällen auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis zu erkennen ist oder auch bei solchen Straftaten von der Höchststrafe abgesehen werden kann, wenn ein leichterer Fall vorliegt, wie der Bundesdisziplinarhof für das Beamtenrecht wiederholt ausgesprochen hat (BDH, Urteil vom 29.04.1958 - II D 63/57 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Urteil vom 23.10.1957 - III D 63/55 -).
- BVerwG, 06.08.1985 - 2 WD 14.85
Degradierung eines Soldaten auf Zeit als Disziplinarmaßnahme nach sexuellem …
Dies ist ständige Rechtsprechung der Wehrdienstsenate wie der Beamtensenate des ehemaligen Bundesdisziplinarhofes wie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BDH Urteile vom 25. Juni 1958 - WD 3/58 -, vom 8. Oktober 1965 - 2 WD 38/65 -, vom 14. Februar 1967 - 1 WD 38/66 - und BVerwG Urteil vom 28. November 1968 - 2 WD 21/67 - BVerwGE 53, 47, 48) [BVerwG 21.05.1975 - I d 64/74].
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