Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.1960 - WD 39.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen alkoholabhängigen Soldaten - Strafbarkeit wegen unnatürlicher Unzucht im Zustand der erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit - Homosexuelle Handlungen als Disziplinarvergehen
Wird zitiert von ... (14)
- BDH, 12.01.1967 - II WD 44/66
Disziplinarstrafe eines Offiziers der Reserve wegen homosexueller Handlungen im …
Immerhin können Eigenart und Schwere der Rauschtat, die neben dem Maße der Schuld an der Berauschung für die Ahndung des Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen sind, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß (BDH 5, 20 und Urteil des Wehrdienstsenats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - inNZWehrr 1961, 165), im Einzelfall so stark in den Vordergrund der disziplinaren Bewertung treten, daß der betroffene Staatsdiener aus überwiegend objektiven Gründen für das Verbleiben im Dienst nicht mehr tragbar erscheint (vgl. auch Urteile des Ersten Wehrdienstsenats vom 25.8.1964 - I WD 69/64 - und vom 16.9.1965 - I WD 27/65 -). - BVerwG, 02.09.1965 - II W DB 13.65
Rechtsmittel
Dennoch bleiben Art und Schwere der Rauschtaten für die Ahndung seines Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß (vgl. BDH 5, 20 und Urteil des ... Wehrdienst Senats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - in NZWehrr 1961, 165). - BVerwG, 15.12.1961 - W D 71.61
Verurteilung eines Soldaten wegen Diebstahls bei Volltrunkenheit - Herabsetzung …
Muß hiernach zu Gunsten des Beschuldigten davon ausgegangen werden, daß er die mindestens 18 kleinen Flaschen Sekt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand weggenommen hat, so hat er, wie das Truppendienstgericht zutreffend angenommen hat, nach dem im Disziplinarrecht entsprechend anwendbaren Rechtsgrundsatz des § 330 a StGB dafür einzustehen, daß er sich schuldhaft in diesen Rauschzustand versetzt hat (vgl. Urteile des Senats vom 28.1.1960, WD 39/59, und vom 22.3.1961, WD 8/61).
- BVerwG, 13.11.1967 - II WD 39.67
Verstoß gegen Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Seine Bestrafung richtet sich vielmehr sowohl nach dem Ausmaße seiner Schuld an der Berauschung wie auch nach der Art und der Schwere der Rauschtaten, die für die Ahndung des Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen sind, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß (BDH 5, 20 und Urteile der Wehrdienstsenate vom 28. Januar 1960 - WD 39/59 - in NZWehrr 1961, 165 und vom 25. August 1964 - I WD 69/64 - in NZWehrr 1967, 69 = BDH 7, 200). - BDH, 27.07.1967 - II WD 20/67
Fünf Tage Arrest als Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten - …
Seine Bestrafung hatte sich sowohl nach dem Ausmaß seiner Schuld an der Berauschung wie auch nach der Art und der Schwere der Rauschtaten zu richten (vgl. BDH 5, 20 und Urteil des Wehrdienstsenats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - in NZWehrr 1961, 165). - BDH, 15.12.1965 - II WD 25/65
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Soldaten auf …
Gleichwohl bleiben Art und Schwere der Rauschtaten für die Ahndung seines Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß, da der zusammenhängende Lebensvorgang, Rausch und Taten, nicht sachwidrig getrennt werden darf (BGH in JR 1958, 28, BDH 5, 20 und Urteil des Wehrdienstsenats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - in NZWehrrecht 1961, 165). - BDH, 07.09.1965 - II WD 31/65
Rechtsmittel
Es trifft auch zu, daß die im Rausch begangenen Handlungen bei einer disziplinaren Bestrafung selbst verschuldeter Trunkenheit in der Weise zu berücksichtigen sind, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Rauschtaten stehen müsse (BDH 5, 20 und Urteil des Wehrdienstsenats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - in NZWehrr 1961, 165). - BDH, 25.08.1964 - I WD 69/64
Heilung einer verspäteten Berufungseinlegung - Zuständigkeit des …
Doch sind die Art und Schwere der Rauschtat für die Ahndung seines Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß (BDH 5, 20 und Senatsurteil vom 28.1.1960 - WD 39/59 - i. NZWehrr 1961, 165). - BVerwG, 14.02.1968 - I WD 26.67
Verleitung eines Untergebenen zur Unzucht - Pflicht eines Soldaten zum treuen …
Gleichwohl können bei der Strafzumessung Art und Schwere der Rauschtat selbst nicht außer Betracht bleiben; die Disziplinarstrafe muß in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen (vgl. BDH 5, 20; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1960 - WD 39/59 -, veröffentlicht in NZWehrr 1961, 165; Urteil des Zweiten Wehrdienstsenats vom 14. Dezember 1966 - II WD 34/66 -). - BDH, 24.02.1966 - II WD 60/65
Begehen einer fahrlässigen Volltrunkenheit - Pflicht zu achtungswürdigem und …
Seine Bestrafung richtet sich vielmehr sowohl nach dem Ausmaß seiner Schuld an der Berauschung wie auch nach der Art und Schwere der Rauschtat, die für die Ahndung des Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen sind, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß (vgl. BDH 5, 20 und Urteil des Wehrdienstsenats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - i. NZWehrr. - BDH, 14.12.1966 - II WD 34/66
Begehung einer fahrlässigen Volltrunkenheit - Verschärfte Haftung eines Soldaten …
- BDH, 23.07.1965 - II WD 3/65
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
- BVerwG, 20.09.1961 - WD 36.61
Aufhebung eines Truppendienstgerichtsurteils im Strafausspruch - Vorwurf des …
- BVerwG, 23.06.1961 - WD 10.61
Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund disziplinarischer Verstöße - …
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